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Rechtsprechung
   LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08   

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https://dejure.org/2008,26314
LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,26314)
LG Kiel, Entscheidung vom 15.07.2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,26314)
LG Kiel, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,26314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Unwirksame Garantiebedingungen eines Kfz-Verkäufers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtwagengarantievertrag - Kostenerstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 628
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Allgemeine Geschäftsbedingungen dann der Inhaltskontrolle unterworfen, wenn sie anordnen, dass der Verwender unter bestimmten Voraussetzungen die versprochene Leistung nur modifiziert oder überhaupt nicht zu erbringen hat (BGH DAR 2008, 20 - 22).

    Dies ist bei einer Klausel der Fall, die den Verwender von seiner Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellt, ob der Verstoß des Kunden gegen seine Obliegenheit zur Durchführung der Wartungsarbeiten für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist (BGH DAR 2008, 20, 21 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Das vom Beklagten zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2007 (NJW 2008, 843 - 845) steht den vorstehenden Entscheidungsgründen nicht entgegen.

    Die Inanspruchnahme der Vertragswerkstätten ist bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Gegenleistung, die für die Garantie gefordert werde (vgl. BGH NJW 2008, 843 - 845).

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Klausel dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 300/02

    Person des Garantiegebers beim Kauf eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Sie kann vor diesem Hintergrund weder die Verpflichtung des Beklagten ausschließen, noch eine eigene Leistungsverpflichtung der M. AG gegenüber dem Kläger begründen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 926 - 928), zumal die Rechtsordnung Verträge zu Lasten Dritter nicht kennt (vgl. BGH NJW 1981, 275 - 276).
  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Klausel dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 293/79

    Rechtsfolgen eines Garantieversprechens des Automobilherstellers

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Sie kann vor diesem Hintergrund weder die Verpflichtung des Beklagten ausschließen, noch eine eigene Leistungsverpflichtung der M. AG gegenüber dem Kläger begründen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 926 - 928), zumal die Rechtsordnung Verträge zu Lasten Dritter nicht kennt (vgl. BGH NJW 1981, 275 - 276).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Klausel dann unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113).
  • LG Düsseldorf, 15.10.2004 - 20 S 109/04

    Garantieversicherung - Vertragliche Leistungsausschlüsse unwirksam

    Auszug aus LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
    Diese Klausel ist jedoch ebenfalls nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam, weil sie auch so verstanden werden kann, dass diese Einschränkung nur für isolierte Schäden an den vorgenannten Betriebs- und Hilfsstoffen gelten soll, nicht aber in solchen Fällen, in denen - wie hier - ein ganzes Aggregat auszutauschen ist und in Zusammenhang damit auch diese Teile ersetzt bzw. eingefüllt werden müssen (vgl. LG Düsseldorf DAR 2005, 688, 689).
  • LG Bonn, 23.02.2011 - 5 S 255/10

    Die Formulierung "Achtung: Ohne gültige Inspektion keine gültige Garantie!" kann

    Eine Formularklausel ist unter anderem dann unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Verwender mit ihr missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff., zitiert Juris Rdnr. 13; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff., zitiert Juris Rdnr. 48; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f., zitiert Juris Rdnr. 12; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 Rdnr. 6 jeweils m.w.N.).

    Es ist daher auch anerkannt, dass Klauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, welche die Verwender von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistellen, ob der Verstoß des Garantienehmers gegen seine Obliegenheit zur regelmäßigen Wartung seines Fahrzeugs für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist oder nicht, weil ein Obliegenheitsverstoß dann nicht zum Anspruchsverlust führen kann, wenn er sich nicht schadensursächlich ausgewirkt hat (vgl. dazu nur BGH Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 354/08 - NJW 2009, 3714ff.; LG Kiel Urt. v. 15.07.2008 - 12 O 25/08 - ZfSch 2008, 567ff.; LG Düsseldorf Urt. v. 15.10.2004 - 20 S 109/04 - DAR 2005, 688f.).

  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 34 C 79/15

    Übernahme Gartenlaube - Gewährleistungsansprüche

    Zwar ist eine Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie von der bloßen Beschaffenheitsangabe zur Kaufsache zu unterschieden und erfordert eine bindende Gewährübernahme in dem Sinne, dass die Verkäuferin/Beklagte dem Käufer/Kläger zu erkennen gibt, dass sie für den Bestand der Beschaffenheit und die Folgen ihres Fehlens einstehen will bzw. dass der Käufer dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so verstehen durfte und musste ( BGH , Urteil vom 29.11.2006, Az.: VIII ZR 92/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 1346 ff.; OLG Brandenburg , Urteil vom 17.04.2008, Az.: 5 U 70/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr.: 08125 = "juris"; OLG Brandenburg , NJW-RR 1997, Seiten 428 f.; LG Kiel , Urteil vom 15.07.2008, Az.: 12 O 25/08, u.a. in: NZV 2008, Seiten 628 ff. ).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08   

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https://dejure.org/2008,84025
LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,84025)
LG Freiburg, Entscheidung vom 18.07.2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,84025)
LG Freiburg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 12 O 25/08 (https://dejure.org/2008,84025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Werbemaßnahme eines Branchenverzeichnisherausgebers ohne Darstellung der Kostenpflichtigkeit wettbewerbswidrig

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragsfalle Brachenbucheintrag - und die Wettbewerbswidrigkeit der Vertragsdurchführung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 293/91

    Folgeverträge - Täuschung

    Auszug aus LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08
    Solches Verhalten ist wettbewerbsrelevant und trägt die vermutete Wettbewerbsabsicht in sich (BGH GRUR 94, 126 -Folgeverträge I-).

    Damit stellt sich auch das Früchteziehen aus der Vielzahl von Verträgen, die aufgrund dieses wettbewerbswidrigen Handelns zustande gekommen sind, als unlautere Wettbewerbshandlung dar, weil im Rahmen der Durchführung des Vertrages durch konkludentes Verhalten die Unrechtslage aufrechterhalten wird, wenn die Beklagten bei Bestätigung der Eintragung, bei Rechnungsstellung und auch bei Ablehnung des Widerrufs nicht darauf hingewiesen haben, dass der Vertrag möglicherweise durch Täuschung und Irrtum der Kunden zustande gekommen und deshalb anfechtbar ist (BGH GRUR 1994, 126 - Folgeverträge I; GRUR 95, 358 - Folgeverträge II; GRUR 98, 415 - Wirtschaftsregister).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08
    Zwar ist der Warenabsatz durch Abwicklung von Verträgen, die zielgerichtet und systematisch unter Anwendung grob wettbewerbswidriger Mittel zustande gekommen sind, grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig (BGHZ 147, 296).

    Ein solcher - durchaus typischer - Zusammenhang zwischen wettbewerbswidriger Werbung und Vertragsabwicklung genügt grundsätzlich nicht, um auch der Vertragsabwicklung den Stempel der Wettbewerbswidrigkeit aufzudrücken (BGHZ 147, 296).

  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08
    Damit stellt sich auch das Früchteziehen aus der Vielzahl von Verträgen, die aufgrund dieses wettbewerbswidrigen Handelns zustande gekommen sind, als unlautere Wettbewerbshandlung dar, weil im Rahmen der Durchführung des Vertrages durch konkludentes Verhalten die Unrechtslage aufrechterhalten wird, wenn die Beklagten bei Bestätigung der Eintragung, bei Rechnungsstellung und auch bei Ablehnung des Widerrufs nicht darauf hingewiesen haben, dass der Vertrag möglicherweise durch Täuschung und Irrtum der Kunden zustande gekommen und deshalb anfechtbar ist (BGH GRUR 1994, 126 - Folgeverträge I; GRUR 95, 358 - Folgeverträge II; GRUR 98, 415 - Wirtschaftsregister).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08
    Damit stellt sich auch das Früchteziehen aus der Vielzahl von Verträgen, die aufgrund dieses wettbewerbswidrigen Handelns zustande gekommen sind, als unlautere Wettbewerbshandlung dar, weil im Rahmen der Durchführung des Vertrages durch konkludentes Verhalten die Unrechtslage aufrechterhalten wird, wenn die Beklagten bei Bestätigung der Eintragung, bei Rechnungsstellung und auch bei Ablehnung des Widerrufs nicht darauf hingewiesen haben, dass der Vertrag möglicherweise durch Täuschung und Irrtum der Kunden zustande gekommen und deshalb anfechtbar ist (BGH GRUR 1994, 126 - Folgeverträge I; GRUR 95, 358 - Folgeverträge II; GRUR 98, 415 - Wirtschaftsregister).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 43/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der

    Wenn ein solches Vorgehen nicht vereinzelt, sondern systematisch und im Rahmen bzw. als Teil eines von vornherein auf Täuschung der angesprochenen Kreise angelegten Geschäftskonzepts erfolgt, verstößt es gegen den Verhaltenskodex eines den Anforderungen des Leistungswettbewerbs gerecht werdenden Kaufmanns; es verdient die Missbilligung sowohl verständiger Verkehrskreise als auch der Allgemeinheit und unterfällt daher dem Verbot des § 3 Abs. 1 UWG (BGH, GRUR 1994, 126, 127 - Folgeverträge I; BGH, GRUR 2001, 1178, 1180 - Gewinn-Zertifikat; BGH, GRUR 1998, 415, 417 - Wirtschaftsregister; OLG Frankfurt, GRUR 1978, 720 - Folgeverträge; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 871; OLG München, Urteil vom 16.05.2013, Az. 6 U 3854/12, S. 8 f., (Anlage K 20); LG München, Urteil vom 23.05.2013, Az. 17 HK O 1479/12, S. 10 (Anlage K 20); LG Freiburg, Urteil vom 18.07.2008, Az. 12 O 25/08, S. 7 f. (Anlage K 16); Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 2 Rn. 73).

    Soweit diese Gerichte Nachfolgeschreiben als unlauter angesehen haben, beruhte diese Unlauterkeit darauf, dass das zunächst versandte Ausgangsformular den Eindruck eines bereits bestehenden Auftrags erweckt hatte (vgl. LG München, Urteil vom 16.08.2012, 17 HK O 1479/12 = Anlage K 20, S. 8; OLG München, Urteil vom 16.05.2013, 6 U 3854/12 = Anlage K 21, S. 7 f.; LG Freiburg, Urteil vom 18.07.2008, Az. 12 O 25/08 = Anlage K 16, S. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2010, Az. 6 U 172/09 = Anlage K 17, S. 5).

  • LG Bonn, 09.12.2015 - 16 O 11/15

    Irreführendes kostenpflichtiges Adressenverzeichnis

    Durch die beanstandete Werbung wird bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise eine Fehlvorstellung hervorgerufen über den Angebotscharakter des Schreibens und darüber, dass es nicht lediglich eine bestätige Funktion hat (s.a. BGH, Urteil vom 30.06.2011 - I ZR 157/10, NJW 2012, 1449 Rn. 20 ff.; BGH Urteil vom 26.11.1997 - I ZR 109/95, GRUR 1998, 514; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 - I-20 U 100/11, BeckRS 2012, 04786; LG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2012 - 37 O 8/11, BeckRS 2012, 22035; LG Freiburg, Urteil vom 18.07.2008 - 12 O 25/08, BeckRS 2015, 00136).
  • LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16

    Versendung von Folgeschreiben im Nachgang zur Aussendung des Formulars als

    Es ist daher unbeachtlich, dass es einem Durchschnittskunden bei genauer und konzentrierter Lektüre möglich ist, das Formular als Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Dienstvertrages zu erkennen (so auch LG Freiburg, Urteil vom 18. Juli 2008, 12 O 25/08, zitiert nach ; Köhler, a.a.O., § 5a Rn. 7.94 - 7.96).
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