Weitere Entscheidung unten: LG Heidelberg, 28.08.2019

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 02.10.2019 - 12 O 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40943
LG Düsseldorf, 02.10.2019 - 12 O 25/19 (https://dejure.org/2019,40943)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.2019 - 12 O 25/19 (https://dejure.org/2019,40943)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 12 O 25/19 (https://dejure.org/2019,40943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,40943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz aus § 826 BGB bei bewusst unberechtigter DSGVO-Abmahnung durch Scheinmitbewerber

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei bewusst unberechtigter Abmahnung eines Scheinmitbewerbers

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 58/13
    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.10.2019 - 12 O 25/19
    Dieser Anspruch hat sich durch die in der Klageerwiderung geäußerte endgültige Weigerung der Beklagten, die Kosten zu erstatten, in einen Zahlungsanspruch aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 S. 1 BGB gewandelt (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2014, 133, 134).
  • LG München I, 27.07.2015 - 7 O 20941/14

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Klageerhebung, Versäumnisurteil,

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.10.2019 - 12 O 25/19
    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zweck der Rechtsverteidigung ist bei einer unberechtigten anwaltlichen Abmahnung erforderlich, da dies die kostengünstigste Möglichkeit der Überprüfung ist, ob die Abmahnung gerechtfertigt war und daher die geltend gemachten Ansprüche erfüllt werden sollten (LG München I, Urteil vom 27.07.215, Az.: 7 O 20941/14, BeckRS 2015, 20521).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38088
LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19 KfH (https://dejure.org/2019,38088)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28.08.2019 - 12 O 25/19 KfH (https://dejure.org/2019,38088)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28. August 2019 - 12 O 25/19 KfH (https://dejure.org/2019,38088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,38088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG, § 14 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 UStG, § 273 BGB, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 9 UWG
    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Augenarztes wegen Internet-Werbung: Wirksamkeit bei fehlendem Hinweis auf gerichtliches Vorgehen bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung; Behandlung der Abmahnkosten als steuerbaren Umsatz und Anspruch auf Ausstellung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Die Kosten einer Abmahnung stellen keinen steuerbaren Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar (entgegen BFH, Urteil vom 13. Februar 2019 - XI R 1/17, BFHE 263, 560, Rn. 27).(Rn.39).

    Dementsprechend handelt es sich nur bei Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen um eine berechtigte Abmahnung, die einen Kostenersatzanspruch auslöst (BFH, Urt. v. 13.02.2019, XI R 1/17, BFHE 263, 560, Rn. 31).

    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruhe auf dieser Erwägung (BFH, Urt. v. 13.02.2019, XI R 1/17, BFHE 263, 560, Rn. 27).

    Der BFH sieht den Unterschied zwischen der Abmahnung und der "normalen" Mahnung aber darin, dass dort eine Zahlung angemahnt werde, deren Anspruchsgrundlagen dem säumigen Schuldner bereits bekannt seien (BFH, Urt. v. 13.02.2019, XI R 1/17, BFHE 263, 560, Rn. 32).

  • EuGH, 18.01.2017 - C-37/16

    SAWP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Zudem hat der EuGH für Urheberrechte ausgeführt: Eine Dienstleistung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie werde nur dann gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehe, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht würden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bilde (EuGH, Urt. v. 18.01.2017, C-37/16, Rn. 25, juris).

    Der gerechte Ausgleich stelle aber nicht den unmittelbaren Gegenwert irgendeiner Dienstleistung dar, sondern stehe in Zusammenhang mit dem Schaden, der sich für die Rechtsinhaber aus der ohne ihre Genehmigung erfolgenden Vervielfältigung ihrer geschützten Werke ergebe (EuGH, Urt. v. 18.01.2017, C-37/16, Rn. 26 - 30, juris).

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Der BFH hat für Abmahngesellschaften (BFH, Urt. v. 16.01.2003, V R 92/01, BFHE 201, 339, BStBl II 2003, 732) und für Wettbewerber (BFH, Urt. v. 21.12.2016, XI R 27/14, BFHE 257, 154), die bereits zuvor umsatzsteuerpflichtige Unternehmer waren, entschieden, dass Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von Abmahnungen zur Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Rechtsverletzern zu qualifizieren seien.

    Diese Rechtsprechung erfährt nachvollziehbar Kritik (Weymüller, jurisPR-SteuerR 30/2019 Anm. 5 Hummel, UR 2017, 901, 905 Nücken NJW 2019, 1840; Streit/Rust, DStR 2018, 1321), auf die verwiesen wird.

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Zwar muss die Abmahnung wirksam und erforderlich sein, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (BGH, Urt. v. 12.05.2016, I ZR 1/15, Rn. 20, juris).

    Ein Hinweis auf die Ankündigung gerichtlicher Schritte wird nicht gefordert (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.05.2016, I ZR 1/15 Rn. 20, 24).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Hieraus ergebe sich, dass Form und Inhalt der Abmahnung den Zweck erfüllen müssten, eine Befriedigung des Gläubigers ohne Prozess herbeizuführen (BGH, Urt. v. 11.06.2015, I ZR 7/14, Rn. 57, juris).

    Blieben Zweifel am Vorliegen einer Rechtsverletzung oder an der Aktivlegitimation des Abmahnenden, sei der Abgemahnte nach Treu und Glauben gehalten, den Abmahnenden auf diese Zweifel hinzuweisen (BGH, Urt. v. 11.06.2015, I ZR 7/14, Rn. 57, juris).

  • BFH, 11.05.1995 - V R 86/93

    1. Mahngebühren einer ärztlichen Verrechnungsstelle gehören zum Entgelt für die

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Anders als die Abmahnung ist die Mahnung gegen Erstattung von Mahnkosten aber nach dem BFH nicht steuerbar (BFH-Urt. v. 11.05.1995, V R 86/93, BFHE 177, 563, BStBl. II 1995, 613, juris Rn 13).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich -

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Dies sei der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang bestehe, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellten, die im Rahmen eines solchen Rechtsverhältnisses erbracht werde (Urt. v. 18.07.2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains, C-277/05, EU:C:2007:440, Rn. 19).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17

    Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    In der einseitigen Streitwertbegünstigung des § 12 Abs. 4 UWG wird deutlich, dass die erstattete Abmahngebühr nicht den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet, wie der BFH (Urt. v. 10.04.2019, XI R 4/17, juris, Rn. 16) meint.
  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Sie soll sicherstellen, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist (Huschens in: UStG - eKommentar, § 14 Ausstellung von Rechnungen (Fassung vom 01.01.2019), Rn. 113) und dient dazu, beim Rechnungssteller die ordnungsgemäße Erfassung der Ausgangsrechnungen überprüfen zu können (BFH, B. v. 07.02.2017, X B 79/16, Rn. 14, juris), somit der Kontrolle von dessen Steuerehrlichkeit.
  • LG Bochum, 20.07.2016 - 2 O 28/16

    Wertersatz für vermittelten Ehrendoktor entspricht Vertragsentgelt

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 25/19
    Der Beklagte war auch in gleicher Parteikonstellation Beklagter im wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit LG Heidelberg 2 O 28/16.
  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

  • OLG München, 19.01.1981 - 6 W 2676/80

    Unzulässigkeit von Werbung für eine Fahrschule; Sofortiges Anerkenntnis im

  • LG Münster, 04.11.2019 - 11 O 4/19
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

  • KG, 24.05.2005 - 5 W 70/05

    Wettbewerbsverstoß eines Notars: Androhung gerichtlicher Schritte in der

  • KG, 25.04.2023 - 10 W 94/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Abmahnung

    Aus den vom Kläger zum Wettbewerbsrecht zitierten Entscheidungen OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29. Januar 1987 - 6 W 284/86, GRUR 1988, 32 und LG Heidelberg, Urteil vom 28. August 2019 - 12 O 25/19 KfH, GRUR-RS 2019, 27350 folgt nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht