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   LG Kiel, 18.05.2015 - 12 O 259/13   

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https://dejure.org/2015,17461
LG Kiel, 18.05.2015 - 12 O 259/13 (https://dejure.org/2015,17461)
LG Kiel, Entscheidung vom 18.05.2015 - 12 O 259/13 (https://dejure.org/2015,17461)
LG Kiel, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 12 O 259/13 (https://dejure.org/2015,17461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Kein Rücktritt bei Mangelbeseitigungskosten in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises

  • IWW
  • mielco.de PDF

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen gebrauchten PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Kiel, 18.05.2015 - 12 O 259/13
    Gemäß § 323 V 2 BGB kann der Gläubiger bei einem behebbaren Mangel vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung des Schuldner unerheblich ist, das heißt, wenn der Mangel geringfügig ist ( BGH , Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229).

    Der BGH hat die Frage, wann eine solche Geringfügigkeit vorliegt, inzwischen dahin gehend entschieden, dass bei einem behebbaren Mangel im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß § 323 V 2 BGB in der Regel dann nicht mehr auszugehen ist, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt ( BGH , Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229).

    Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände gibt es keinen Grund, dem Kläger ein Rücktrittsrecht gleichwohl zuzubilligen; denn Grund für den Ausschluss des Rücktrittsrechts ist, dass das Interesse des Käufers an einer Rückabwicklung bei nur geringfügigen Vertragsstörungen regelmäßig gering ist, wohingegen der Verkäufer oft erheblich belastet wird ( BGH , Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229).

    Daher überwiegt in diesen Fällen das Interesse des Verkäufers am Bestand des Vertrages ( BGH , Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229).

  • OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15

    Rechte des Käufers bei Verweigerung der Erforschung eines Mangels eines

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Mai 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel ( 12 O 259/13) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des LG Kiel vom 18. Mai 2015 ( 12 O 259/13) abzuändern und.

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