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LG Düsseldorf, 01.09.2004 - 12 O 267/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- aufrecht.de
Zur Frage der gewerblichen Niederlassung bei Versandapotheken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Selbstständige gewerbliche Tätigkeit von Zweigniederlassungen einer Apotheke; Begriff der gewerblichen Niederlassung; Voraussetzungen des Vorliegens einer selbstständigen Niederlassung; Einordnung als bloße Verkaufsstellen; Zulässigkeit des Verfahrens auf Erlass einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung, 1.9.2004)
Streit um gestoppten Medikamentenverkauf bei dm schwelt weiter // Landgericht weist Unterlassungsantrag als unzulässig ab
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86
Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.09.2004 - 12 O 267/04
Nach § 14 Abs. 1 UWG, 21 ZPO ist eine Niederlassung jede von dem Inhaber an einem anderen Ort als dem seines Sitzes für eine gewisse Dauer eingerichtete, auf seinen Namen und für seine Rechnung betriebene und i. d. R. selbständig, d. h. aus eigener Entscheidung zum Geschäftsabschluss und Handeln berechtigte Geschäftsstelle, welche zumindest nach außen den Anschein einer selbständigen Niederlassung erweckt (vgl. BGH, NJW 1987, 3081, 3082; OLG Düsseldorf, Drpfleger 1997, 32;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 21 Rz.6).
- KG, 11.12.2015 - 5 U 31/15
Einsatz von UBER Black wettbewerbswidrig
Das LG Düsseldorf verneint in seiner Entscheidung vom 1. September 2004, 12 O 267/04, in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem in der Berufungsbegründung (dort Rn 21) aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat das Vorliegen eines Verfügungsgrundes, so dass die Argumentation auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragen werden kann. - OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Prozesskostenhilfebewilligung: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die …
hat der 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 24.9.2004 - 12 O 267/04 -.