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   LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09   

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https://dejure.org/2009,3904
LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09 (https://dejure.org/2009,3904)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2009 - 12 O 273/09 (https://dejure.org/2009,3904)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2009 - 12 O 273/09 (https://dejure.org/2009,3904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Aufnahme und Ausstrahlung heimlich erfolgter Filmaufnahmen unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • urheberrecht.org (Pressemeldung)

    Heimliche Filmaufnahmen in Arztpraxis waren unzulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Heimliche Filmaufnahmen von RTL in Arztpraxis unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimlich angefertigte Ton- und Bildaufnahmen von RTL in Praxisräumen unzulässig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Filmaufnahmen in der Arztpraxis waren unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung einmal anders: Unzulässige Filmaufnahmen in Arztpraxis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimliche Filmaufnahmen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Heimliche Aufnahmen der ärztlichen Beratung unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Heimliche Filmaufnahmen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    APR eines Arztes durch heimliche Filmaufnahmen verletzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2009, 743
  • afp 2009, 529
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    Zwar enthält Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1GG kein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 101, 361 ff.; 120, 180 ff.).

    Es ist aber anerkannt, dass das Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dem Einzelnen durchaus Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten gewährleistet, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Bildaufzeichnungen seiner Person durch andere geht (BVerfGE 120, 180 ff.).

    Geschützt ist sie über ihr Grundrecht der Pressefreiheit auch insoweit, als sie ohne Bewertung der Qualität des konkreten Beitrages selbst zu entscheiden hat, was sie für berichtenswert hält (BVerfGE 120, 180 ff; BGH NJW 2009, 757).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    Zwar enthält Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1GG kein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 101, 361 ff.; 120, 180 ff.).

    Es ist anerkannt, dass sich gerade aus einem heimlichen Vorgehen ein besonderer Schutzbedarf ergeben kann (BVerfGE 101, 361 ff.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    (BVerfGE 66, 116 ff. - Wallraff; 117, 244. - Cicero) - schwächeren gesetzlichen Schutz genießt, wohl aber zu höheren Anforderungen im Rahmen der Abwägung.
  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    Das Recht am eigenen Wort, insbesondere die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der Inhalt eines Gesprächs nur dem Gesprächspartner beziehungsweise Adressaten oder aber der Öffentlichkeit zugänglich sein soll, genießt als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ebenfalls den Schutz über Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB (BGH NJW 2003, 1727).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    Berührt sein kann durch das bloße Herstellen aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten (Wandtke/Bullinger UrhR, 3. Aufl., § 22 KUG RN 9 mN; BGH AfP 1995, 597-599; OLG Düsseldorf NJW 1994, 1971-1972).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    Geschützt ist sie über ihr Grundrecht der Pressefreiheit auch insoweit, als sie ohne Bewertung der Qualität des konkreten Beitrages selbst zu entscheiden hat, was sie für berichtenswert hält (BVerfGE 120, 180 ff; BGH NJW 2009, 757).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    (BVerfGE 66, 116 ff. - Wallraff; 117, 244. - Cicero) - schwächeren gesetzlichen Schutz genießt, wohl aber zu höheren Anforderungen im Rahmen der Abwägung.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 2 Ws 214/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
    Berührt sein kann durch das bloße Herstellen aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten (Wandtke/Bullinger UrhR, 3. Aufl., § 22 KUG RN 9 mN; BGH AfP 1995, 597-599; OLG Düsseldorf NJW 1994, 1971-1972).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Dem berechtigten Anliegen ... zur Information der Zuschauer über ein bestimmtes Thema hätte auch auf andere Weise Genüge getan werden können ..." ; ähnlich auch LG Düsseldorf AfP 2009, 529 Rnrn.
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LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 12 O 273/09 (https://dejure.org/2009,31104)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB
    TV-Sender haben kein Recht zu heimlichen Fernsehaufnahmen in Geschäftsräumen

  • urheberrecht.org (Pressemeldung)

    Heimliche Filmaufnahmen in Arztpraxis waren unzulässig

  • presserecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis verboten

Verfahrensgang

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