Rechtsprechung
LG Neubrandenburg, 08.05.2009 - 12 O 28/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Vorfahrtsberechtigten mit einem wartepflichtigen Linksabbieger
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung eines mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Vorfahrtsberechtigten mit einem wartepflichtigen Linksabbieger
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit weit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.05.2009 - 12 O 28/09
Danach muss das Vorrecht des anderen Verkehrsteilnehmers für den Wartepflichtigen auch in zumutbaren Grenzen erkennbar und seine Verletzung vermeidbar gewesen sein (BGH VersR 1976, 365, 367). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 08.05.2009 - 12 O 28/09
Demgegenüber durfte der Kläger als Geradeausfahrender, sofern nicht Anzeichen für eine bevorstehende Vorfahrtsverletzung sprachen, darauf vertrauen, dass die Beklagte zu 1.) als Linksabbiegerin sein Vorrecht beachten werde (vgl. BGH VersR 2003, 783, 785).
- AG Essen, 13.01.2016 - 20 C 254/15
Verkehrsunfall - Kollision eines Linksabbiegers mit einem Geradeausfahrenden
H. festgestellte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Zeugen A. A. um 12 km/h entlastet die wartepflichtige Beklagte zu 1) nicht (vgl. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h LG Neubrandenburg, Urteil v. 08.05.2009, Az. 12 O 28/09).Nur im Fall eines besonders groben Verstoßes stellt der Verstoß gegen die Pflichten aus § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO einen so außergewöhnlichen Regelverstoß dar, dass demgegenüber das Vertrauen der Beklagten in ein noch gefährdungsfrei durchführbaren Abbiegevorgang und zu erwartenden Verkehrsablauf nicht entscheidend zurücktritt und ihr deshalb allein einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 14.02.1984, Az. VI ZR 229/82; LG Neubrandenburg, Urteil v. 08.05.2009, Az. 12 O 28/09).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 04.12.2009 - 12 O 28/09 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.12.2009 - 12 O 28/09
- OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 6 U 242/09