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   LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14   

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https://dejure.org/2014,10808
LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14 (https://dejure.org/2014,10808)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 19.05.2014 - 12 O 2881/14 (https://dejure.org/2014,10808)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 12 O 2881/14 (https://dejure.org/2014,10808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert einer Klage auf Festellung der Mängelbeseitigungspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14
    Die Klärung der Kostenlast erlaubt jedenfalls bei vollständiger Erledigung des Mangelbeseitigungsinteresse eine gesonderte Feststellungsklage (vgl. BGH , NJW-RR 2004, 1005, Tz. 10).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14
    In der Tat ist über die Kosten des vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens auch dann in ihrer Gesamtheit zu entscheiden, wenn nur wegen eines Teils der festgestellten Mängel die Hauptsacheklage erhoben wird (vgl. BGH , NJW-RR 2004, 1651; BGH , NJW 2004, 3121).
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14
    In der Tat ist über die Kosten des vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens auch dann in ihrer Gesamtheit zu entscheiden, wenn nur wegen eines Teils der festgestellten Mängel die Hauptsacheklage erhoben wird (vgl. BGH , NJW-RR 2004, 1651; BGH , NJW 2004, 3121).
  • BGH, 12.07.2012 - VII ZR 134/11

    Nichtzulassungsbeschwerde im Prozess wegen Baumängeln: Darlegungslast des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2014 - 12 O 2881/14
    Da sich dieser Antrag aber auf das Kosteninteresse beschränkt, rechtfertigt sich ein deutlich höherer Abschlag als die üblicherweise angenommenen 20% (vgl. hierzu etwa BGH , NZBau 2012, 566).
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