Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JurPC
- stroemer.de
Anbieterkennzeichnung II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen Gewerbetreibenden; Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb durch Boykottaufruf; Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb durch die Geschäftsehre verletzende Tatsachenbehauptungen; Verantwortlichkeit des ...
- Kanzlei Flick
Haftung für Wettbewerbsverstoß
- linksandlaw.info
Impressumspflicht einer Internetseite
- RA Kotz
Boykottaufruf und Emaillawine - Unterlassungsansprüche
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55
Firma eines Gaststättenunternehmens
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01
Deshalb ist nicht nur auf den gerade bestehenden, sondern auch auf den Kundenkreis abzustellen, der sich bei einer nach den Umständen zu erwartenden Ausdehnung des Unternehmens möglicherweise ergeben kann (BGHZ 24, 238, 244 - tabu I;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, Einl. UWG, Rz. 224 m.w.N.). - BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81
Copy-Charge
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01
Die Aufforderung zum Boykott muss dabei geeignet sein, den freien Willen des Adressaten zu beeinflussen (BGH GRUR 1984, 214, 215 Copy Charge; 461, 462 Kundenboykott). - OLG Düsseldorf, 29.01.1987 - 2 U 243/86
Impressumpflicht; Anzeigenblätter; Verlagsort; Druckwerk; Erscheinungsort; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01
§ 6 TDG stellt in Anlehnung an die Rechtsprechung zur presserechtlichen Impressumspflicht eine wettbewerbsneutrale Vorschrift dar, da er nur die Ermittlung eines verantwortlichen Verletzers sicherstellen soll, jedoch weder auf einer Wertentscheidung beruht noch die Ordnung des Wettbewerbs bezweckt (vgl. zur Impressumspflicht BGH GRUR 1989, 830; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 297). - BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87
Impressumspflicht; Begriff des Erscheinungsorts; Anforderungen an Verlagsangabe …
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01
§ 6 TDG stellt in Anlehnung an die Rechtsprechung zur presserechtlichen Impressumspflicht eine wettbewerbsneutrale Vorschrift dar, da er nur die Ermittlung eines verantwortlichen Verletzers sicherstellen soll, jedoch weder auf einer Wertentscheidung beruht noch die Ordnung des Wettbewerbs bezweckt (vgl. zur Impressumspflicht BGH GRUR 1989, 830; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 297). - OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97
Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01
Ein Abwarten von vier Wochen für die Vorbereitung eines mit Glaubhaftmachungsmitteln zu versehenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nicht unangemessen lang (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.1998 - Az. 20 U 155/97, das von einer Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeit und mittleren Umfangs nach einem Zuwarten von zwei Monaten ausgeht).