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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7707
LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2021,7707)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.04.2021 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2021,7707)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. April 2021 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2021,7707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31 BGB, § 249 BGB, § 826 BGB, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007
    Schadensersatzhaftung der Daimler AG für einen Diesel-Pkw mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung

  • RA Kotz

    Haftung für unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung

  • rabüro.de

    Zur Haftung der Daimler AG wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Daimler muss Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Daimler im Mercedes-Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mercedes-Dieselskandal: Richter werten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als eine illegale Abschalteinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei Mercedes GLK 220 leisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Daimler muss Schadensersatz wegen Abschalteinrichtung zahlen

  • test.de (Kurzinformation)
  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Abgasskandal bei Mercedes GLK - Daimler AG verurteilt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs kann nämlich davon ausgehen, dass im Zeitpunkt des Erwerbs die notwendige EG-Typgenehmigung nicht nur formal vorliegt, sondern auch davon, dass keine nachträgliche Rücknahme oder Änderung droht, weil die materiellen Voraussetzungen bereits bei Erteilung nicht vorgelegen haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 314; Saarl.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allein maßgebend, dass der Geschädigte durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, und vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14, VersR 2015, 75 m.w.N.).

    Die Beklagte handelte mit Schädigungsvorsatz und kannte die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände (vgl. zu diesen Voraussetzungen grundlegend BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 m.w.N.).

    Ebenfalls ist davon auszugehen, dass dieser oder sonstige verfassungsmäßig berufene Vertreter des Vorstands auch in der Vorstellung handelten, dass die so ausgestatteten Motoren in Fahrzeugen der Beklagten eingebaut würden und für diese unter Täuschung der zuständigen Behörde die EG-Typgenehmigung beantragt würde, obwohl die materiellen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, und die Fahrzeuge sodann in den Verkehr gebracht werden würden (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316; OLG Naumburg, Urteil vom 18.9.2020 - 8 U 8/20, juris).

    Dabei ist die Haftung nach § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB analog begründet, wenn zumindest eine dieser Personen den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH, Urteile vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, und vom 28.6.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250 m.w.N.).

    Nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen steht dem Kläger insoweit im Rahmen der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückgängigmachung" der Folgen des geschlossenen Vertrags zu, d.h. er kann das Erlangte dem Schädiger zur Verfügung stellen und seine Aufwendungen ersetzt verlangen (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, und vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14, VersR 2015, 75 jeweils m.w.N.).

    bb) Für die Schätzung des für den Vorteilsausgleich maßgebenden Gebrauchsvorteils ist die sogenannte lineare Berechnungsmethode als geeignete Schätzgrundlage nach § 287 ZPO anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, und vom 31.3.2006 - V ZR 51/05, NJW 2006, 1582; Beschluss vom 9.12.2014 - VIII ZR 196/14, Schaden-Praxis 2015, 277).

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Denn es erscheint nicht nachvollziehbar, dass der Motorschutz, den die Beklagte erneut im Schriftsatz vom 18.11.2020 (Bl. 206 f. d.A.) als Rechtfertigung für den Einsatz der Regelung anführt, nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen gewährleistet werden soll, während im Realbetrieb ein solcher Schutz vom Zufall der Erfüllung der Bedingungen abhängig sein soll (ebenso OLG Naumburg, Urteil vom 18.9.2020 - 8 U 8/20, juris).

    Denn anders als in den Verfahren beim Kammergericht und beim OLG Sachsen-Anhalt ist die Kammer hier aufgrund der amtlichen Auskünfte des KBA nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Anwendungsbereich der im streitgegenständlichen Fahrzeug eingesetzten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung von der Beklagten so eng gewählt wurde, dass von vornherein von einer Ausrichtung der Abschalteinrichtung auf die Bedingungen des NEFZ auszugehen ist, so dass auch keine vertretbare Auslegung bezüglich der Zulässigkeit in Betracht kommt (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 18.9.2020 - 8 U 8/20, juris).

    Ebenfalls ist davon auszugehen, dass dieser oder sonstige verfassungsmäßig berufene Vertreter des Vorstands auch in der Vorstellung handelten, dass die so ausgestatteten Motoren in Fahrzeugen der Beklagten eingebaut würden und für diese unter Täuschung der zuständigen Behörde die EG-Typgenehmigung beantragt würde, obwohl die materiellen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, und die Fahrzeuge sodann in den Verkehr gebracht werden würden (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316; OLG Naumburg, Urteil vom 18.9.2020 - 8 U 8/20, juris).

    Da die Beklagte, wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht für Fälle wie hier angenommen wird (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteile vom 24.2.2021 - 4 U 257/19, juris und vom 7.11.2019 - 6 U 119/18, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 18.9.2020 - 8 U 8/20, juris), eine sekundäre Darlegungslast trifft, konnte sie sich nicht darauf beschränken, den Vortrag der Klägerseite einfach zu bestreiten.

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allein maßgebend, dass der Geschädigte durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, und vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14, VersR 2015, 75 m.w.N.).

    Nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen steht dem Kläger insoweit im Rahmen der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückgängigmachung" der Folgen des geschlossenen Vertrags zu, d.h. er kann das Erlangte dem Schädiger zur Verfügung stellen und seine Aufwendungen ersetzt verlangen (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316, und vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14, VersR 2015, 75 jeweils m.w.N.).

    Der Anspruch des Klägers ist daher von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihm aus dem aufgrund des Verhaltens der Beklagten geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden (vgl. BGH, Urteile vom 25.5.2020 und vom 28.10.2014 aaO).

  • OLG Frankfurt, 24.02.2021 - 4 U 257/19

    Dieselskandal: Nur auf dem Prüfstand wirkende schadstoffmindernde schnelle

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Darüber hinaus vermag die Kammer im vorliegenden Fall in der Frage der Sittenwidrigkeit keinen Unterschied zu den von der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen der Aufwärmstrategie in Motoren der ... AG zu erkennen, die zwar ebenfalls theoretisch unter Realbedingungen zum Einsatz kam, aber dennoch faktisch aufgrund der gewählten Parameter nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen aktiv war und ohne die die Stickoxidgrenzwerte - wie hier - auf dem Prüfstand nicht eingehalten werden konnten (vgl. dazu Saarl. OLG, Beschluss vom 31.8.2020 - 2 U 66/20; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.2.2021 - 4 U 257/19, juris; OLG Oldenburg, Urteile vom 16.10.2020 - 11 U 2/20, juris und vom 14.1.2021 - 1 U 160/20, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 5.6.2020 - 8 U 1803/19, juris).

    Da die Beklagte, wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht für Fälle wie hier angenommen wird (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteile vom 24.2.2021 - 4 U 257/19, juris und vom 7.11.2019 - 6 U 119/18, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 18.9.2020 - 8 U 8/20, juris), eine sekundäre Darlegungslast trifft, konnte sie sich nicht darauf beschränken, den Vortrag der Klägerseite einfach zu bestreiten.

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Dabei hat die Beklagte in Kauf genommen, dass von vorneherein zumindest die Gefahr einer erforderlichen Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes gegenüber den Käufern bei Aufdeckung der Beeinflussung der Testergebnisse bestand (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18, juris; OLG Köln, Urteil vom 5.11.2020 - 7 U 35/20, juris, in Fällen gegen die hiesige Beklagte).

    Da die Beklagte, wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht für Fälle wie hier angenommen wird (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteile vom 24.2.2021 - 4 U 257/19, juris und vom 7.11.2019 - 6 U 119/18, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 18.9.2020 - 8 U 8/20, juris), eine sekundäre Darlegungslast trifft, konnte sie sich nicht darauf beschränken, den Vortrag der Klägerseite einfach zu bestreiten.

  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Inwiefern die bloße Kenntnis der Parameter, unter denen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eingesetzt wird, einem Wettbewerber der Beklagten nützen könnte, ist für die Kammer im Übrigen nicht zu ersehen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 5.11.2020 - 7 U 35/20, juris).

    Dabei hat die Beklagte in Kauf genommen, dass von vorneherein zumindest die Gefahr einer erforderlichen Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes gegenüber den Käufern bei Aufdeckung der Beeinflussung der Testergebnisse bestand (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18, juris; OLG Köln, Urteil vom 5.11.2020 - 7 U 35/20, juris, in Fällen gegen die hiesige Beklagte).

  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    OLG, Urteil vom 14.2.2020 - 2 U 128/19, juris, für Fälle gegen die VW AG).

    In Bezug auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erwartende Gesamtlaufleistung ist dabei wiederum eine Schätzung nach § 287 ZPO vorzunehmen, bei der unter Berücksichtigung aller Umstände eine Gesamtfahrleistung von 250.000 km anzunehmen ist (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 14.2.2020 - 2 U 128/19, juris; ebenso OLG Koblenz, WM 2019, 1929; OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019 - 7 U 244/18, juris; OLG Hamm, NJW-RR 2019, 1428; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.11.2019 - 13 U 37/19, juris).

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    aa) Die Haftung aus § 31 BGB analog erstreckt sich auf alle Personen einer juristischen Person, denen durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass sie die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentieren (vgl. nur BGH, Urteil vom 5.3.1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854).
  • KG, 22.12.2020 - 21 U 1032/20

    Ansprüche des Käufers eines Pkw Mercedes-Benz GLK 220 CDI

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Die Beklagte kann sich dabei unter den gegebenen Umständen auch nicht darauf berufen, dass sie, wie das Kammergericht und das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in vergleichbaren Fällen angenommen haben, beim Einbau der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine vertretbare Auslegung getroffen habe (vgl. KG, Urteil vom 22.12.2020 - 21 U 1032/20, Anlage zum Schriftsatz vom 22.3.2021 und OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2.12.2020 - 5 U 92/20, Anlage zum Schriftsatz vom 17.3.2021, jeweils zu einem GLK 220 CDI 4Matic Euro 5).
  • OLG Köln, 06.09.2019 - 19 U 51/19

    Schadensersatz nach Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19
    Denn der Kläger hätte nach der Lebenserfahrung den streitgegenständlichen Vertrag nicht abgeschlossen, weil wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Entziehung der EG-Typgenehmigung bzw. die Anordnung von Nebenbestimmungen sowie bei deren Nichterfüllung die Stilllegung des Fahrzeugs drohte, wodurch der Hauptzweck des Fahrzeugs, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, bereits vor der tatsächlichen Stilllegung unmittelbar gefährdet war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 6.9.2019 - 19 U 51/19, juris in einem Parallelverfahren gegen die hiesige Beklagte unter Verweis auf OLG Köln, Beschluss vom 16.7.2018 - 27 U 10/18, juris, in einem Verfahren gegen die VW AG).
  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08

    Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal

  • OLG Koblenz, 05.06.2020 - 8 U 1803/19

    Abgasskandal: Schadenersatz bei Audi SQ5 TDI mit 3-Liter-Motor

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

  • OLG Koblenz, 16.09.2019 - 12 U 61/19

    Deliktshaftung der Vorstandsmitglieder eines Automobilkonzerns gegenüber dem

  • OLG München, 17.12.2019 - 18 U 3363/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagen

  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17

    Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei

  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 196/14

    Gebrauchtwagenkauf: Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des

  • OLG Celle, 20.11.2019 - 7 U 244/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog.

  • OLG Oldenburg, 14.01.2021 - 1 U 160/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Gebrauchtwagenkauf im

  • OLG Karlsruhe, 19.11.2019 - 17 U 146/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

  • OLG Oldenburg, 16.10.2020 - 11 U 2/20

    Begriff der unzulässigen Abschalteinrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO (EG)

  • OLG Naumburg, 15.12.2020 - 2 U 66/20
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

    Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 24/09

    Nutzung eines fremden Energieversorgungsnetzes: Billigkeitskontrolle des

  • OLG Naumburg, 12.12.2019 - 12 U 91/19

    1. Ein Fahrzeughersteller, der durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit

  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 1/18

    Klage des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes gegen die

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • OLG Schleswig, 28.08.2020 - 1 U 137/19

    Haftung des Herstellers eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Vorliegen

  • LG Wuppertal, 29.01.2020 - 17 O 49/19

    Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

  • OLG München, 10.08.2020 - 21 U 2719/19

    Schadensersatzanspruch in Folge Abgasskandal - Minderwert des Fahrzeuges

  • OLG Celle, 13.11.2019 - 7 U 367/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes-Benz Typ A 200 CDI mit Motor OM 651;

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2024 - 4 U 62/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer automatischen

    So äußert sich das KBA diesbezüglich in amtlichen Auskünften wie folgt: "Es handelt sich aus Sicht des KBA nicht um eine Prüfstandserkennung, aber die Schaltparameter der Funktion sind aus Sicht des KBA an die Randbedingungen der Typ-I-Prüfung angelehnt" (zitiert aus LG Saarbrücken, Urteil vom 9. April 2021 - 12 O 320/19 -, juris Rn. 38).
  • LG Saarbrücken, 11.03.2022 - 12 O 139/21

    Zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Mercedes-Benz Group AG

    Zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Mercedes-Benz Group AG bei einem verpflichtenden Rückruf wegen des Einsatzes einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bei Vortrag der konkreten Aktivierungsparameter (Fortführung LG Saarbrücken, Urteil vom 9. April 2021 - 12 O 320/19, juris).

    Hinreichende Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten können aber nach verbreiteter Ansicht vorliegen, wenn die Aktivierungsparameter einer Abschalteinrichtung so eng gefasst sind, dass sie letztlich wie eine Prüfstandserkennung wirken, weil sie nahezu ausschließlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommen (vgl. Saarl. OLG, Beschluss vom 31.8.2020 - 2 U 66/20; OLG Koblenz, Urteil vom 5.6.2020 - 8 U 1803/19, BeckRS 2020, 17355; OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2020 - 8 U 43/20, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.2020 - 11 U 2/20, juris; Kammer, Urteile vom 9.4.2021 - 12 O 320/19, juris, und vom 13.3.2020 - 12 O 23/19, juris).

    Denn die Schlussfolgerungen, die dieser daraus in Bezug auf die Einordnung als Prüfstandserkennung zieht, widersprechen nicht nur den eindeutigen Feststellungen des KBA im Rahmen bereits erteilter Auskünfte, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung keine Prüfstandserkennung darstellt (vgl. die Auskunft des KBA zu einem baugleichen Fahrzeug mit dem gleichen Motor, vollständig wiedergegeben im Kammerurteil vom 9.4.2021 - 12 O 320/19, juris, sowie die von der Beklagten als Anlage B 11 zum Schriftsatz vom 26.10.2021 vorgelegte Auskunft des KBA im Verfahren 1 O 342/19 des Landgerichts Koblenz).

    (6) Anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 18.9.2020 (8 U 8/20, juris) und der Kammer vom 9.4.2021 (12 O 320/19, juris), die jeweils eine Haftung der Beklagten in Bezug auf die streitgegenständliche Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bejaht haben.

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 72/21

    Anspruch gegen den Verkäufer eines gebrauchten mit einer Abschalteinrichtung

    Etwas Anderes ergibt sich insbesondere nicht aus dem von der Revision angeführten Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 9. April 2021 (12 O 320/19, juris Rn. 41).
  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 165/21

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen

    Etwas Anderes ergibt sich insbesondere nicht aus dem von der Revision angeführten Urteil des LG Saarbrücken vom 9. April 2021 (12 O 320/19, juris Rn. 41).
  • LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20

    Dieselfahrzeug, unzulässige Abschalteinrichtung, sekundäre Darlegungslast,

    Die Kammer folgt einer Entwicklung in der jüngeren Judikatur, welche für den streitgegenständlichen Motorentyp die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und - daran anknüpfend - aus §§ 826, 31 BGB folgende Schadensersatzansprüche bejaht (chronologisch: OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, 8 U 8/20; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20; LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021, 16 O 1963/20; LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21; LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19).

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass ein Fahrzeug der streitgegenständlichen Art regelmäßig eine durchschnittliche Gesamtlaufleistung von 250.000 km aufweist (ebenso für diesen Fahrzeugtyp: LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20, Rz. 54, beck-online; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19, Rz. 62, juris).

  • OLG Köln, 27.01.2022 - 15 U 11/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz E 250 BlueTEC 4 MATIC

    Soweit das KBA - wie etwa die amtliche Auskunft vom 03.08.2021 (Anlage BK 19, Bl. 882 d.A.) zeige und sich auch aus amtlichen Auskünften des KBA in einem Verfahren vor dem LG Saarbrücken (Urt. v. 09.04.2021 - 12 O 320/19, BeckRS 2021, 6704 = Anlage BK 26, Bl. 917 ff. d.A.) und dem LG Bonn (Auskunft v. 30.04.2021 = Anlage BK 27, Bl. 924 f. d.A.) ergebe - danach unterscheide, ob die NEFZ-Grenzwerte (zufällig) auch ohne die Funktion noch eingehalten werden (Grenzwertkausalität), sei das verwaltungsrechtswidrig, mit dem Wortlaut der Ausnahmeregelung in Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 715/2007 nicht zu vereinbaren, u.a. mit Blick auf die Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Anlage BK 20, Bl. 883 ff. d.A.) "eklatant" falsch und von der Beklagten bei Inverkehrbringen des Fahrzeugs nicht zu erwarten gewesen.
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 11.03.2022 - 12 O 320/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5299
LG Saarbrücken, 11.03.2022 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2022,5299)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.03.2022 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2022,5299)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. März 2022 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2022,5299)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Essen, 25.02.2020 - 12 O 320/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5969
LG Essen, 25.02.2020 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2020,5969)
LG Essen, Entscheidung vom 25.02.2020 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2020,5969)
LG Essen, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 12 O 320/19 (https://dejure.org/2020,5969)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Auszug aus LG Essen, 25.02.2020 - 12 O 320/19
    Die gegen die Beklagte allein in Betracht kommenden deliktsrechtlichen Ansprüche sind auf den Ersatz des negativen Interesses gerichtet (vgl. Palandt-Sprau, 79. Aufl. 2019, § 826 Rn. 15; beck-online.GROSSKOMMENTAR- Spindler, Stand: 01.05.2019, § 826 Rn. 20; BGH, NJW 2011, 1962, 1963 Rn. 8 f.).

    Die unerlaubte Handlung eines Dritten kann nicht dazu führen, dass dieser haftungsrechtlich wie ein Verkäufer behandelt wird (vgl. BGH, NJW 2011, 1962, 1963 Rn. 9).

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