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   LG Essen, 30.11.2004 - 12 O 324/04   

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LG Essen, 30.11.2004 - 12 O 324/04 (https://dejure.org/2004,27217)
LG Essen, Entscheidung vom 30.11.2004 - 12 O 324/04 (https://dejure.org/2004,27217)
LG Essen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 12 O 324/04 (https://dejure.org/2004,27217)
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   LG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 O 324/04   

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LG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 O 324/04 (https://dejure.org/2005,86142)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2005 - 12 O 324/04 (https://dejure.org/2005,86142)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2005 - 12 O 324/04 (https://dejure.org/2005,86142)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 O 324/04
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen; dies gilt im Rahmen von § 4 Nr. 9 UWG weiterhin (BGH GRUR 2004, 943; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG, Rdnr. 9.34).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 O 324/04
    Dabei ist zu Gunsten des Geschmacksmusters von den Übereinstimmungen und nicht von den Unterschieden auszugehen (BGH GRUR 1965, 198, 201 - Küchenmaschine).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 O 324/04
    Es entscheidet der Eindruck, den die angegriffene Ausführungsform nach dem durchschnittlichen Urteil eines für ästhetische Formgestaltungen empfänglichen und mit diesen Dingen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (BGH GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 O 324/04
    Sie ist dann anzunehmen, wenn Eigenart und Besonderheiten des Erzeugnisses zu Qualitäts- und Gütevorstellungen führen, die der Ursprungsware zugeschrieben werden und einer nachgeahmten Ware deshalb zugute kommen, weil der Verkehr sie mit dieser verwechselt (vergleiche BGH GRUR 1996, 210 -Vakuumpumpen).
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