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   LG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 O 335/07   

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https://dejure.org/2008,24267
LG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 O 335/07 (https://dejure.org/2008,24267)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2008 - 12 O 335/07 (https://dejure.org/2008,24267)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2008 - 12 O 335/07 (https://dejure.org/2008,24267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontrollfähigkeit einer den Preis der vertraglichen Hauptleistung bzw. ein Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung regelnden Klausel eines Kreditinstituts; Pflicht eines Kreditinstituts zur Vorlage eines Zinsplans und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1985 - III ZR 184/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer Nichtabnahmeentschädigung für ein Bankdarlehen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 O 335/07
    In diesem Fall sind nämlich die entsprechend vereinbarten Bereitstellungszinsen als Gegenleistung für die Bereitstellung anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1985, Az. III ZR 184/84).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 O 335/07
    Dagegen stellen Regelungen dann eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar, wenn sie kein Entgelt für Sonderleistungen, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht werden, zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders auf den Kunden abwälzen (vgl. BGH Urt. v. 30.11.2004, Az. IX ZR 200/03 m.w.N.).
  • LG Köln, 02.06.2015 - 15 S 10/15

    Rückzahlung einer Wertermittlungsgebühr im Rahmen des Kaufs einer

    Mit Urteil vom 23.06.2015 hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Verjährungsfrist habe spätestens mit Ablauf des Jahres 2010 begonnen, denn zu diesem Zeitpunkt sei den Klägern aufgrund der Entscheidungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2009 - 6 U 17/09, OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010 - 13 W 49/10, LG Düsseldorf, Urt. v. 16.04.2008 - 12 O 335/07 - und LG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2007 - 20 O 9/07 - spätestens eine Klageerhebung zumutbar gewesen; entgegenstehende Entscheidungen, die die Erhebung von Wertermittlungsgebühren für Verbraucherdarlehen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zulässig hielten, seien in den gängigen juristischen Datenbanken nicht zu finden.

    Die Kammer nimmt zur Begründung auf die Erwägungen der Entscheidungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2009 - 6 U 17/09, OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010 - 13 W 49/10, LG Düsseldorf, Urt. v. 16.04.2008 - 12 O 335/07 - und LG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2007 - 20 O 9/07 - Bezug und macht sie sich zu Eigen.

  • LG Lübeck, 02.12.2015 - 14 S 3/16

    Anspruch gegenüber der Bank auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten

    Das Bearbeitungsentgelt für diese Schuldübernahme ist vergütungsfähig, weil es nicht Kosten für Leistungen der Beklagten abwälzt, obschon die Beklagte diese Leistungen im eigenen Interesse erbracht hat oder aufgrund bestehender eigener Rechtspflichten zu erbringen verpflichtet war (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2008, - 12 O 335/07 -).
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