Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 08.04.2013

Rechtsprechung
   LG Kiel, 24.05.2013 - 12 O 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54307
LG Kiel, 24.05.2013 - 12 O 36/12 (https://dejure.org/2013,54307)
LG Kiel, Entscheidung vom 24.05.2013 - 12 O 36/12 (https://dejure.org/2013,54307)
LG Kiel, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - 12 O 36/12 (https://dejure.org/2013,54307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1147 BGB, § 325 ZPO, § 727 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 795 ZPO
    Duldungsklage des Grundschuldgläubigers gegen den nachrangigen Nießbraucher: Rechtsschutzbedürfnis bei der Möglichkeit der Umschreibung des Titels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungsanspruch eines Grundschuldgläubigers wegen einer Zwangsverwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1147; ZPO §§ 727, 738, 795, 800
    Erhalt eines Duldungstitels durch Umschreibung gegen nachrangigen Nießbraucher im Zwangsverwaltungsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duldungsklage des Grundschuldgläubigers gegen den nachrangigen Nießbraucher

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Auszug aus LG Kiel, 24.05.2013 - 12 O 36/12
    Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass entsprechend der Entscheidung des BGH vom 14. März 2003, IXa ZB 45/03, bei der erstrebten Zwangsverwaltung auch ein Duldungstitel gegen die - nachrangig eingetragene - Nießbraucherin, hier die Beklagte, notwendig ist.

    Wenn der Nießbrauch erst nach der Grundschuld bestellt wurde, und die Grundschuld nach § 800 ZPO vollstreckbar ist, kann die Klausel gemäß § 727, 325 ZPO auf den Nießbraucher ausgedehnt werden (Dr. Storz, LMK 2003, 226f.; Alff a. a. O.).

  • BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11

    Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines

    Auszug aus LG Kiel, 24.05.2013 - 12 O 36/12
    Die Beklagte hat die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der Entscheidungen in dem beim Landgericht Kiel anhängigen Rechtsstreit der Klägerin gegen die Grundstückeigentümerin (15 O 121/11) auf Rückzahlung des den Grundschulden zugrundeliegenden Darlehens und in den beim BGH anhängigen Beschwerdeverfahren der Klägerin gegen die Beklagte (VII ZB 54/11) auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus anderen Grundschulden beantragt.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 08.04.2013 - 12 O 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22976
LG Köln, 08.04.2013 - 12 O 36/12 (https://dejure.org/2013,22976)
LG Köln, Entscheidung vom 08.04.2013 - 12 O 36/12 (https://dejure.org/2013,22976)
LG Köln, Entscheidung vom 08. April 2013 - 12 O 36/12 (https://dejure.org/2013,22976)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 29.04.2013 - 20 W 30/13

    Umgang mit Ablehungsgesuch kann Befangenheit begründen!

    Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. April 2013 - 12 O 36/12 - abgeändert:.
  • OLG Celle, 29.04.2013 - 20 W 30/13
    Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. April 2013 - 12 O 36/12 - abgeändert:.
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