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   LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06   

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LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06 (https://dejure.org/2007,24408)
LG Bremen, Entscheidung vom 20.12.2007 - 12 O 379/06 (https://dejure.org/2007,24408)
LG Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 12 O 379/06 (https://dejure.org/2007,24408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sportwetten-Verbot für bwin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sportwetten-Verbot für bwin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Dazu gehört neben dem Verbraucherschutz und der Betrugsvorbeugung auch die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen {EuGH NJW 07, 1515 - Placanica; Tz. 46; NJW 04, 139, 143, Tz. 67 - Gambelli).

    Es steht den Mitgliedsstaaten frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (EuGH NJW 07, 1515 - Placanica; Tz. 48).

    Allerdings müssen die von den Mitgliedsstaaten vorgeschriebenen Beschränkungen den aus der Rechtsprechung des EuGH ergebenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit genügen (EuGH NJW 07, 1515, Tz. 48 - Placanica), sie müssen also geeignet sein, die Verwirklichung der mit ihnen angestrebten Ziele zu gewährleisten, und dürfen nicht über das zur Erreichung dieser Ziele Erforderliche hinausgehen (EuGH aaO, Tz. 49).

    Da es den Mitgliedsstaaten freisteht, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (EuGH NJW 07, 1515 - Placanica; Tz. 48), können sie auch für unterschiedliche Bereiche des Glücksspiels unterschiedliche Wertungen hinsichtlich der damit jeweils verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit vornehmen.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Die der Beklagten zu 2) von der (...) erteilte Erlaubnis reicht dafür nicht aus, denn für die Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland ist eine Erlaubnis durch die zuständige inländische Behörde erforderlich (BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten).

    Die Norm dient, wie alle Straftatbestände der §§ 284, 287 StGB, dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Glücksspiels durch die staatliche Kontrolle eines ordnungsgemäßen Spielablaufs (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 25. Aufl., § 4 UWG, Rdnr. 11.178 mwN; BGH GRUR 2002, 269 - Sportwelten-Genehmigung; BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwelten; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).

    Spätestens mit den Entscheidungen des BGH vom 1.4.2004 (NJW 04, 2158 - Schöner Wetten) und des EuGH vom 6.11.2003 (NJW 2004, 139 - Gambelli) mussten sie damit rechnen, dass ohne Erlaubnis in Deutschland angebotene Sportwelten unzulässig und damit wettbewerbswidrig sind.

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Zumindest kommt dem Zufallselement auch bei Sportwetten, insbesondere beim Fußballtoto ein deutliches Übergewicht zu gegenüber den Voraussagemöglichkeiten des Wettteilnehmers über den jeweiligen Ausgang des Spieles (BVerwG NJW 2001, 2648; BGH GRUR 2002, 636 - Sportwetten).

    Die der Beklagten zu 2) von der (...) erteilte Erlaubnis reicht dafür nicht aus, denn für die Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland ist eine Erlaubnis durch die zuständige inländische Behörde erforderlich (BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten).

    Die Norm dient, wie alle Straftatbestände der §§ 284, 287 StGB, dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Glücksspiels durch die staatliche Kontrolle eines ordnungsgemäßen Spielablaufs (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 25. Aufl., § 4 UWG, Rdnr. 11.178 mwN; BGH GRUR 2002, 269 - Sportwelten-Genehmigung; BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwelten; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Daran ändert auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (NJW 2006, 1261 ff.) nichts.

    Dies ist mit der Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren gleichzusetzen, die das BVerfG als ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt hat (BVerfG NJW 2006, 1261, 1263, Rdnr. 99).

    Diese vom EuGH formulierten Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen denen des Grundgesetzes (BVerfG NJW 2006, 1261, 1266, Rdnr. 144).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Zumindest kommt dem Zufallselement auch bei Sportwetten, insbesondere beim Fußballtoto ein deutliches Übergewicht zu gegenüber den Voraussagemöglichkeiten des Wettteilnehmers über den jeweiligen Ausgang des Spieles (BVerwG NJW 2001, 2648; BGH GRUR 2002, 636 - Sportwetten).

    Wettbewerbswidrig ist nämlich nicht erst das strafbare Verhalten, sondern bereits der Verstoß gegen das dem § 284 StGB zugrunde liegende Verbot, nicht genehmigte Glücksspiele zu veranstalten oder dafür zu werben (vgl. zu diesem Verbot: BVerwG NJW 2001, 2648).

  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR;

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Der Wortlaut ergibt, dass die Gewerbegenehmigung in räumlicher Hinsicht allein auf das Wettbüro in (...) beschränkt ist (so auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 28.1.2002, 1 M 2/02, GewArch 2002, 199 f.; vgl. auch: OVG Bremen, Beschl. vom 7.9.2006, 1 B 273/06).

    Nach den Feststellungen des OVG Bremen (Beschl. vom 7.9.2006, Az. 1 B 273/06; Beschl. vom 6.2.2007, Az. 1 B 466/06) sind im Land Bremen die Voraussetzungen, unter denen das staatliche Wettmonopol für die bis zum 31.12.2007 befristete Übergangszeit aufrechterhalten bleiben darf, erfüllt.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Dazu gehört neben dem Verbraucherschutz und der Betrugsvorbeugung auch die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen {EuGH NJW 07, 1515 - Placanica; Tz. 46; NJW 04, 139, 143, Tz. 67 - Gambelli).

    Spätestens mit den Entscheidungen des BGH vom 1.4.2004 (NJW 04, 2158 - Schöner Wetten) und des EuGH vom 6.11.2003 (NJW 2004, 139 - Gambelli) mussten sie damit rechnen, dass ohne Erlaubnis in Deutschland angebotene Sportwelten unzulässig und damit wettbewerbswidrig sind.

  • OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07

    Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Da sich die Beklagten darauf berufen, dass die Verbotsnorm des § 284 StGB, deren objektiver Tatbestand erfüllt ist, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anwendbar ist, haben sie für die Tatsachen, die zu einer Nichtanwendbarkeit des § 284 StGB führen könnten, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.9.2007, Az. 6 U 63/07, S. 12).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Die Norm dient, wie alle Straftatbestände der §§ 284, 287 StGB, dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Glücksspiels durch die staatliche Kontrolle eines ordnungsgemäßen Spielablaufs (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 25. Aufl., § 4 UWG, Rdnr. 11.178 mwN; BGH GRUR 2002, 269 - Sportwelten-Genehmigung; BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwelten; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).
  • OVG Bremen, 06.02.2007 - 1 B 466/06

    Unmittelbarer Zwang; Zwangsgeld

    Auszug aus LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06
    Nach den Feststellungen des OVG Bremen (Beschl. vom 7.9.2006, Az. 1 B 273/06; Beschl. vom 6.2.2007, Az. 1 B 466/06) sind im Land Bremen die Voraussetzungen, unter denen das staatliche Wettmonopol für die bis zum 31.12.2007 befristete Übergangszeit aufrechterhalten bleiben darf, erfüllt.
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2002 - 1 M 2/02
  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • RG, 02.03.1933 - II 834/32

    1. Zum Begriff der "Reichsregierung" i. S. des § 22 der DevisenVO. (DevVO.) v. 1.

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Bremen, ZfWG 2007, 460).
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