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   LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 12 O 383/11   

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https://dejure.org/2011,4900
LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 12 O 383/11 (https://dejure.org/2011,4900)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2011 - 12 O 383/11 (https://dejure.org/2011,4900)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 12 O 383/11 (https://dejure.org/2011,4900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Zur Rechtmäßigkeit eines Warentesturteils - Irreführende Kennzeichnung und Note "Mangelhaft"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurts mit "mangelhaft" bewerten; Zulässigkeit der Bewertung eines Erdbeerjoghurts durch die Stiftung Warentest mit "mangelhaft"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 824 Abs. 1; BGB § 1004
    Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurts mit "mangelhaft" bewerten; Zulässigkeit der Bewertung eines Erdbeerjoghurts durch die Stiftung Warentest mit "mangelhaft"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Qualitätsurteil "Mangelhaft" bei vergleichenden Warentests durch "Stiftung Warentest"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Kennzeichnung: Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurt mit falsch deklarierten "natürlichen Erdbeeraroma" mit mangelhaft bewerten - "Natürliches Erdbeeraroma" enthielt mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88

    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 12 O 383/11
    Die Veröffentlichung eines nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgenden vergleichenden Warentest ist zulässig, wenn die dem Bericht zu Grunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv im Sinne eines Bemühens um objektive Richtigkeit durchgeführt worden ist und sowohl die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, d.h. diskutabel erscheinen (BGH GRUR 1989, 539 - Warentest V).

    Für die in einem solchen Fall vorzunehmende Auslegung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt - wobei letztere vorliegt, wenn der Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er der beweismäßigen Überprüfung unzugänglich ist, eine Tatsachenbehauptung dagegen, wenn die Äußerung überwiegend durch die Darstellung tatsächlicher Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH NJW 2006, 830 [836] - Kirch) - gilt darüber hinaus im Rahmen der Veröffentlichung von Testergebnissen, dass auch für Tatsachenbehauptungen der Wertungsbezug besonders zu beachten ist (BGH GRUR 1989, 539 [540] - Warentest V).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 12 O 383/11
    Für die in einem solchen Fall vorzunehmende Auslegung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt - wobei letztere vorliegt, wenn der Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er der beweismäßigen Überprüfung unzugänglich ist, eine Tatsachenbehauptung dagegen, wenn die Äußerung überwiegend durch die Darstellung tatsächlicher Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH NJW 2006, 830 [836] - Kirch) - gilt darüber hinaus im Rahmen der Veröffentlichung von Testergebnissen, dass auch für Tatsachenbehauptungen der Wertungsbezug besonders zu beachten ist (BGH GRUR 1989, 539 [540] - Warentest V).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 15 U 173/11
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 26.10.2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 12 O 383/11) wird zurückgewiesen.

    Die Verfügungsklägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26.10.2011 (Az.: 12 O 383/11) abzuändern und die erstinstanzlich beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen.

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