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   LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03   

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https://dejure.org/2004,12793
LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03 (https://dejure.org/2004,12793)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2004 - 12 O 384/03 (https://dejure.org/2004,12793)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 12 O 384/03 (https://dejure.org/2004,12793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Februar 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 384/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Bamberg, 12.05.2005 - 1 U 143/04

    Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand

    Das bloße Versprechen, eine störende Handlung nicht zu wiederholen, kann die Wiederholungsgefahr nur dann ausräumen, wenn es mit der Erklärung einer Vertragsstrafe verbunden wird (BGH NJW 1989, 902, 904; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Auflage, § 1004 BGB, Rdnr. 32; OLG Düsseldorf RDV 2005, 27 f. unter Abänderung des von der Beklagten zitierten. Urteils des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 384/03).
  • OLG Bamberg, 14.04.2005 - 1 U 143/04

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten

    Das bloße Versprechen, eine störende Handlung nicht zu wiederholen, kann die Wiederholungsgefahr nur dann ausräumen, wenn es mit der Erklärung einer Vertragsstrafe verbunden wird (BGH, NJW 1989, 902, 904; Palandt/Bassenge, BGB , 64. Aufl., § 1004 BGB Rdn. 32; OLG Düsseldorf, RDV 2005, 27 f. unter Abänderung des von der Beklagten zitierten Urteils des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 384/03).
  • LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07

    Unverlangte Telefonwerbung

    Diese tragen nämlich die Beweislast für die Rechtfertigung des Eingriffs, also dafür, dass der Adressat des jeweiligen Anrufs diesem vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann (vgl. LG Berlin, MMR 2002, 631, 633; KG, MMR 2002, 685; LG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2004 - 12 O 384/03; AG Hamburg, GRUR-RR 2005, 399).
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