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   LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02   

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LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02 (https://dejure.org/2008,7903)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2008 - 12 O 393/02 (https://dejure.org/2008,7903)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 12 O 393/02 (https://dejure.org/2008,7903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen für eine örtliche und damit internationale Zuständigkeit des erkennenden Gerichts; Anwendung des Rechts des Tatorts auf Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung nach den im internationalen Privatrecht geltenden Grundsätzen; Bestimmung des Tatorts bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Deutsche Gerichtszuständigkeit nur, wenn die Webseite bestimmungsgemäß an das deutsche Publikum gerichtet ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Internet-Verletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Internet-Verletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02
    Immer muss der Leser des Druckerzeugnisses, dem dessen Inhalt zur Kenntnis gegeben werden soll, sich in dem Bereich aufhalten, den der Verleger und der Herausgeber nach seinen Intentionen auch wirklich erreichen will oder in dem er mit einer Verbreitung rechnen muss (vgl. zu allem: BGH NJW 1977, 1590; vgl. auch Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Auflage, Kapitel 78, Rdnr. 10).

    Bereits die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Erfolgsort bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Pressedruckerzeugnisse (BGH, NJW 1977, 1590/1591; BGH, NJW 1996, 1128) machen deutlich, dass der Bundesgerichtshof bei der Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte den festzustellenden Verbreitungsort des Presseerzeugnisses beschränkt auf den Ort der bestimmungsgemäßen Verbreitung, also den Bereich, den der Verleger und Herausgeber nach seinen Intentionen auch wirklich erreichen will oder in dem er mit einer Verbreitung rechnen muss.

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02
    Bei Presseerzeugnissen, um die es hier geht, ist Tatort einmal der Erscheinungsort des Druckwerks (Handlungsort), zum anderen auch jeder Ort, an dem dieses Druckwerk verbreitet wird (vgl. BGH, NJW 1996, 1128).

    Bereits die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Erfolgsort bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Pressedruckerzeugnisse (BGH, NJW 1977, 1590/1591; BGH, NJW 1996, 1128) machen deutlich, dass der Bundesgerichtshof bei der Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte den festzustellenden Verbreitungsort des Presseerzeugnisses beschränkt auf den Ort der bestimmungsgemäßen Verbreitung, also den Bereich, den der Verleger und Herausgeber nach seinen Intentionen auch wirklich erreichen will oder in dem er mit einer Verbreitung rechnen muss.

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02
    Eine derartige Einschränkung kommt auch in den Entscheidungen zum Ausdruck, die sich mit der Internetwerbung ausländischer Unternehmen beschäftigen (vgl. BGH, WRP 2006, 736-Arzneimittelwerbung im Internet: "Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll."; OLG Bremen, CR 2000, 770, 771; vgl. auch BGH, GRUR 2005, 431).
  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02
    Eine derartige Einschränkung kommt auch in den Entscheidungen zum Ausdruck, die sich mit der Internetwerbung ausländischer Unternehmen beschäftigen (vgl. BGH, WRP 2006, 736-Arzneimittelwerbung im Internet: "Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll."; OLG Bremen, CR 2000, 770, 771; vgl. auch BGH, GRUR 2005, 431).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02
    Eine derartige Einschränkung kommt auch in den Entscheidungen zum Ausdruck, die sich mit der Internetwerbung ausländischer Unternehmen beschäftigen (vgl. BGH, WRP 2006, 736-Arzneimittelwerbung im Internet: "Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll."; OLG Bremen, CR 2000, 770, 771; vgl. auch BGH, GRUR 2005, 431).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08

    Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Auf die Berufung des Klägers zu 2) und unter Berücksichtigung der -bis auf die Kostenbereits durch das Senatsurteil vom 30. Dezember 2008 (I-15 U 17/08) abschließend entschiedenen Berufung der Klägerin zu 1) wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2008 - 12 O 393/02 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels des Klägers zu 2) wie folgt neu gefasst:.

    I-15 U 17/08 12 O 393/02 Landgericht Düsseldorf Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss.

  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 324 O 565/08

    Störerhaftung eines Videoportals bei vormaligem Flagging

    Für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte kommt es nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf bei Online-Veröffentlichungen darauf an, ob die Website, gegen die der Verletzte vorgehen möchte, in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist, was nur dann der Fall sei, wenn sie einen über die bloße Abrufbarkeit der Website hinausgehenden Inlandsbezug aufweise (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 19.1. 2008, 12 O 393/02 zitiert nach Juris, Juris Abs. 39, wo es um eine in New York verlegt Tageszeitung ging).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10

    Unterlassungsklage eines wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommenen

    Anhaltspunkte dafür, ob eine Webseite den über die bloße Abrufbarkeit der Webseite hinausgehenden hinreichenden Inlandsbezug aufweist, können der sprachlichen Fassung, der inhaltlichen Gestaltung der Webseite, der Zahl der Zugriffe auf die Webseite durch inländische Internetnutzer, der Art der auf der Webseite angebotenen Produkte (vgl. LG Düsseldorf in AfP 2008, 224) oder anderer Indizien entnommen werden.
  • LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 197/08

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts im Internet: Störerhaftung des

    Für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte kommt es nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf bei Online-Veröffentlichungen darauf an, ob die Website, gegen die der Verletzte vorgehen möchte, in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist, was nur dann der Fall sei, wenn sie einen über die bloße Abrufbarkeit der Website hinausgehenden Inlandsbezug aufweise (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 19.1. 2008, 12 O 393/02 zitiert nach Juris, Juris Abs. 39, wo es um eine in New York verlegt Tageszeitung ging).
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