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   LG Düsseldorf, 15.03.2013 - 12 O 582/11   

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https://dejure.org/2013,10715
LG Düsseldorf, 15.03.2013 - 12 O 582/11 (https://dejure.org/2013,10715)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2013 - 12 O 582/11 (https://dejure.org/2013,10715)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2013 - 12 O 582/11 (https://dejure.org/2013,10715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwertbeschwerde muss spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werden

  • stroemer.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 11.07.1991 - 1 L 22.90

    Vorläufiger Rechtsschutz; Hauptsacheverfahren; Streitwert

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.03.2013 - 12 O 582/11
    Eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache ist in diesem Verfahren mangels Widerspruchs des Antragsgegners nicht ergangen; auf die zu diesem Eilverfahren zugehörige Hauptsacheklage kommt es nicht an (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1998, 142; OVG Berlin, Beschluss vom 11.07.1991 - Az. 1 L 22.90 - OVG Hamburg, Beschluss vom 21.11.1988 - Az: Bs III 904/86, Bs III 905/86 -, jeweils bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11

    Endgültige Streitwertfestsetzung vor Eintritt der Voraussetzungen nach GKG 2004 §

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.03.2013 - 12 O 582/11
    Zwar ist eine anderweitige Erledigung nicht grundsätzlich bereits dann anzunehmen, wenn die Akten weggelegt werden bzw. das Verfahren statistisch als erledigt gilt, etwa nach Ablauf von sechs Monaten (VGH Mannheim, Beschluss vom 02.04.2012 - Az. 11 S 3086/11 -, BeckRS 2012, 49384).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.03.2013 - 12 O 582/11
    Eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache ist in diesem Verfahren mangels Widerspruchs des Antragsgegners nicht ergangen; auf die zu diesem Eilverfahren zugehörige Hauptsacheklage kommt es nicht an (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1998, 142; OVG Berlin, Beschluss vom 11.07.1991 - Az. 1 L 22.90 - OVG Hamburg, Beschluss vom 21.11.1988 - Az: Bs III 904/86, Bs III 905/86 -, jeweils bei juris).
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