Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 12 O 607/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Verpflichtung eines Telekommunikations-Diensteanbieters zur Angabe des für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preises; Erfordernis einer Erstreckung der Preisangabe auf die Umsatzsteuer sowie auf sonstige Preisbestandteile; Anforderungen an die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TKG § 66a; UWG § 8 Abs. 1
Grundsätze zur Verpflichtung eines Telekommunikations-Diensteanbieters zur Angabe des für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preises; Erfordernis einer Erstreckung der Preisangabe auf die Umsatzsteuer sowie auf sonstige Preisbestandteile; Anforderungen an die ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Auch für 0185-Servicenummern müssen die anfallenden Kosten aus dem Fest- und Mobilnetz konkret angegeben werden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Service-Telefonnummern und Preisangaben
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Preis-Informationspflichten für Anbieter kostenpflichtiger Service-Hotlines
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Preisangaben für Service-Dienstnummern
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Angabe der Kosten bei 0185 Service - Nummer
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 607/11
- LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 12 O 607/11
- OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 06.10.2010 - BT-Drs 17/3197
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 12 O 607/11
Dies entspreche auch dem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers, der im Rahmen der als Anlage Ag 3 (Bl. 75 GA) vorgelegten Bundestagsdrucksache 17/3197 im Rahmen einer tabellarischen Übersicht für Nutzergruppen "keine" Preisangabenverpflichtung vorsehe.Soweit die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die als Anlage Ag 3 (Bl. 75 GA) vorgelegte Bundestagsdrucksache 17/3197 meint, die Anwendung von § 66a TKG auf den vorliegenden Fall widerspreche dem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers, vermag dieser Standpunkt nicht zu überzeugen.
- Drs-Bund, 07.04.2005 - BT-Drs 15/5213
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 12 O 607/11
Eine Umgehung stellt es insbesondere dar, wenn Dienste entgegen ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung aufgrund von Zuteilungsregelungen genutzt werden (BT-Drucks. 15/5213, S. 27).Dass die Antragsgegnerin entgegen der vorgenannten Vorgaben Service-Dienste anstatt unter der Rufnummer (0)180 unter der Rufnummer D. anbietet, stellt sich als Umgehung der Zuteilungsregelungen dar, die nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 661 TKG explizit verhindert werden soll (BT-Drucks. 15/5213, S. 27).
- OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Umfang des Gebots der Angabe der Entgelte bei der Inanspruchnahme von …
Die Antragsgegnerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 607/11) vom 01. März 2012 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2011 aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 607/11 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 607/11
- LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 12 O 607/11
- OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12