Rechtsprechung
LG Freiburg, 11.11.2011 - 12 O 71/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neuwahl eines Vorstands einer eingetragenen Genossenschaft ist im Falle eines Verstoßes gegen den Grundsatz rechtzeitiger vorheriger Beschlussankündigung nichtig; Auswirkungen eines Verstoßes gegen den Grundsatz rechtzeitiger vorheriger Beschlussankündigung auf die Wahl ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GenG § 46 Abs. 2
Neuwahl eines Vorstands einer eingetragenen Genossenschaft ist im Falle eines Verstoßes gegen den Grundsatz rechtzeitiger vorheriger Beschlussankündigung nichtig; Auswirkungen eines Verstoßes gegen den Grundsatz rechtzeitiger vorheriger Beschlussankündigung auf die Wahl ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nicht angekündigte Neuwahlen in der Genossenschaft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus LG Freiburg, 11.11.2011 - 12 O 71/10
Das Erfordernis rechtzeitiger Ankündigung des Beschlussgegenstandes hat den Zweck, den Genossen eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 2008, 69). - BGH, 23.05.1960 - II ZR 89/58
Genossenschaft. Vertreterversammlung
Auszug aus LG Freiburg, 11.11.2011 - 12 O 71/10
Die in der Generalversammlung durchgeführten Neuwahlen des Gesamtvorstandes und Aufsichtsrats sind qualitativ etwas ganz anderes als die angekündigte vereinzelte Nachwahl von Mitgliedern der jeweiligen Organe der Beklagten (vgl. die ähnliche Konstellation BGHZ 32, 318; OLG Köln ZIP 1984, 1351). - OLG Köln, 04.07.1984 - 2 Wx 13/84
Mitgliederversammlung; Bezeichnung des Gegenstandes einer Mitgliederversammlung; …
Auszug aus LG Freiburg, 11.11.2011 - 12 O 71/10
Die in der Generalversammlung durchgeführten Neuwahlen des Gesamtvorstandes und Aufsichtsrats sind qualitativ etwas ganz anderes als die angekündigte vereinzelte Nachwahl von Mitgliedern der jeweiligen Organe der Beklagten (vgl. die ähnliche Konstellation BGHZ 32, 318; OLG Köln ZIP 1984, 1351). - BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt
Auszug aus LG Freiburg, 11.11.2011 - 12 O 71/10
Unabhängig hiervon kommt einem Verstoß gegen das Gebot rechtzeitiger Ankündigung wie auch bei der vergleichbare Regelung des § 124 Abs. 4 S. 1 AktG nach seinem Wortlaut grundsätzlich immer ein Gewicht zu, welches die Nichtigerklärung des fehlerhaften Beschlusses gebietet (vgl. BGHZ 149, 158). - BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01
Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Auszug aus LG Freiburg, 11.11.2011 - 12 O 71/10
Insoweit gilt auch vorliegend der im Aktienrecht anerkannte Grundsatz, dass Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage das mit der Klage verfolgte prozessuale Ziel ist, die richterliche Klärung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses in Bezug auf seine fehlende Übereinstimmung mit Gesetz oder Satzung hinsichtlich seines Gegenstandes und Inhaltes sowie des zur Beschlussfassung führenden Verfahrens herbeizuführen, es sich also bezüglich jeden angegriffenen Beschlusses jeweils um einen (einzigen) Streitgegenstand handelt (BGHZ 152, 1; vgl. a. Z 134, 364).