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   LG Heidelberg, 29.12.2010 - 12 O 76/10 KfH   

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https://dejure.org/2010,31520
LG Heidelberg, 29.12.2010 - 12 O 76/10 KfH (https://dejure.org/2010,31520)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29.12.2010 - 12 O 76/10 KfH (https://dejure.org/2010,31520)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 12 O 76/10 KfH (https://dejure.org/2010,31520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 280, 242 BGB; §§ 3, 8 UWG; §§ 19, 33 GWB; Art. 3 GG

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stromversorger darf Bonuszahlung bei Kündigung des Versorgungsvertrages zum Ablauf des Versorgungsjahres und bei missverständlichen Geschäftsbedingungen nicht verweigern; Verweigerung des Stromversorgers zur Vornahme einer Bonuszahlung bei Kündigung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stromversorger darf Bonuszahlung bei Kündigung des Versorgungsvertrages zum Ablauf des Versorgungsjahres und bei missverständlichen Geschäftsbedingungen nicht verweigern; Verweigerung des Stromversorgers zur Vornahme einer Bonuszahlung bei Kündigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • test.de (Kurzinformation)

    Entscheidung gegen Flexstrom: "Versuchte Bauernfängerei"

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • handelsblatt.com (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Billigstrom-Anbieter tricksen Kunden aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 225/12

    "Aktionsbonus" in einem Stromlieferungsvertrag

    Vielmehr kann die Formulierung der vorliegenden Klausel für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf den Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010 - 12 O 76/10 KfH, juris; AG Tiergarten, Urteil vom 17. Januar 2011- 3 C 355/10, juris; AG Bonn, Urteil vom 30. April 2012 - 111 C 253/11, juris).
  • BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 246/12

    "Aktionsbonus" in einem Stromlieferungsvertrag

    Vielmehr kann die Formulierung der vorliegenden Klausel für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres dahin verstanden werden, dass ein Anspruch auf den Bonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010 - 12 O 76/10 KfH, juris; AG Tiergarten, Urteil vom 17. Januar 2011 - 3 C 355/10, juris; AG Bonn, Urteil vom 30. April 2012 - 111 C 253/11, juris).
  • AG Lübeck, 06.12.2011 - 31 C 2959/11
    Das von dem Beklagten zitierte Urteil des LG Heidelberg vom 29.12.2010 - 12 O 76/10 - (zitiert nach juris) ist für die Entscheidung dieses Falles ohne Bedeutung.
  • AG Kassel, 15.03.2013 - 435 C 4543/12

    Stromlieferungsvertrag: Anspruch auf Bonusauszahlung; Stromlieferungsvertrag:

    So ist die Gegenauffassung in Kenntnis der deutschen Sprache nicht nachvollziehbar (deswegen unverständlich LG Heidelberg, Urteil vom 29.10.2010 - 12 O 76/10 KfH, zit. n. Juris).
  • AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11

    Anspruch auf Auszahlung eines Aktionsbonus durch den Stromlieferanten in Höhe von

    Demgegenüber hat das LG Heidelberg in seinem Urteil vom 29.12.2010 (Az. 12 O 76/10 KfH) die Ansicht vertreten, das logische Verständnis der Klausel gehe bei normativer Betrachtung eindeutig dahin, dass der Kunde den Neukundenbonus dann erhalte, wenn er wenigstens ein Jahr lang Kunde der Beklagten gewesen sei.
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