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   LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02   

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https://dejure.org/2002,16207
LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02 (https://dejure.org/2002,16207)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2002 - 12 O 86/02 (https://dejure.org/2002,16207)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 12 O 86/02 (https://dejure.org/2002,16207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Verwendung des Begriffs "impuls" im Zusammenhang mit dem Anbieten von Versicherungen, Dienstleistungen zur Vermittlung, Bewerbung oder Vergleich von Versicherungen; Namensschutz einer juristischen Person

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84

    "VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    Allerweltsbegriffe der Umgangssprache kann jedoch niemand dadurch "an sich reißen" kann, dass er sie für sich in Benutzung nimmt (BGH GRUR 1988, 319/320).
  • BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89

    Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania";

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    Angesichts der Beliebigkeit des Begriffes "Impuls" reicht dies nicht aus, um die Unterscheidungskraft zu belegen (anders für den Firmenbestandteil "Germania" BGH NJW-RR 1991, 752-754).
  • LG Köln, 23.02.2000 - 14 O 322/99

    Namensschutz von Pseudonymen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    In diesem Fall ist aber jedenfalls eine Zuordnungsverwirrung ausgeschlossen (vgl. den etwas anders gelagerten Fall des LG Köln, Urteil vom 23.02.2000, 14 O 322/99: Pseudonyme genießen wie der bürgerliche Name den Schutz des § 12 BGB, wenn sie hinreichend unterscheidungskräftig sind. Ihr Gebrauch ist nur dann unbefugt, wenn durch die Verwendung des Pseudonyms schutzwürdige Interessen anderer Berechtigter verletzt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn durch den Gebrauch der Domain eine Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung unter den Internetnutzern entstehen würde. Dies scheidet aus, wenn bei Aufruf der Homepage auf Grund ihrer Gestaltung erkennbar wird, daß der Namensinhaber nicht der Homepage-Betreiber ist.).
  • OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97

    Verwendung eines Firmenschlagwortes als Internet-Domain-Adresse durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    Auch Firmenbestandteile sind als Namen im Sinne von § 12 BGB grundsätzlich geschützt (allgemeine Meinung, vgl. nur Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13. Januar 1998 - 4 U 135/97 - krupp.de : Nicht nur der bürgerliche Name wird vom Namensschutz des § 12 BGB umfaßt, .sondern alle namensartigen Kennzeichnungen, Firmenabkürzungen und Firmenschlagworte.) Der Namensschutz einer juristischen Person erstreckt sich jedoch nur auf unterscheidungskräftige wesentliche Teile ihres Firmennamens (Landgericht München I, Urteil vom 10. April 97 - "sat-shop.com". Das Betreiben einer Homepage unter einer freien Sachbezeichung stellt dagegen noch keinen Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 und § 3 UWG dar (Landgericht München I a.a.O.).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    Maßgeblich hierfür ist die Verkehrsauffassung, die sich ihrerseits in erster Linie am Charakter der Bezeichnung als Personennamen, Sachbezeichnung, und wenn es an einer solchen fehlt, daran orientiert, ob sich üblicherweise Unternehmen im Handelsverkehr in derartiger Weise namensmäßig bezeichnen zu pflegen (BGHZ 11, 214 (217)).
  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    Bei Verbreitung in Massenmedien ist dies jeder Ort, an dem das Medium bestimmungsgemäß in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet wird, für den Fall einer Veröffentlichung im Internet daher jeder Ort, von dem aus eine Seite aufgerufen und gelesen werden kann (vgl. KG, Urteil vom 25.03.1997, 5 U 659/97 "fliegender Gerichtsstand" für "domain-names"; LG Düsseldorf WM 1997, 1444; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Auflage 2001, UWG § 24, Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85

    Grundcommerz"; Verwechslungsgefahr zweier Firmenbezeichnungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    Firmenbestandteile sind daher unabhängig von ihrer Verkehrsgeltung nur dann als Namen im Sinne von § 12 BGB geschützt, wenn und soweit sie von Hause aus namensmäßige Kennzeichnungskraft, also Unterscheidungskraft haben (zu § 16 UWG a.F. BGH NJW-RR 1988, 553-554).
  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02
    Bei Verbreitung in Massenmedien ist dies jeder Ort, an dem das Medium bestimmungsgemäß in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet wird, für den Fall einer Veröffentlichung im Internet daher jeder Ort, von dem aus eine Seite aufgerufen und gelesen werden kann (vgl. KG, Urteil vom 25.03.1997, 5 U 659/97 "fliegender Gerichtsstand" für "domain-names"; LG Düsseldorf WM 1997, 1444; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Auflage 2001, UWG § 24, Rn. 6 m.w.N.).
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