Rechtsprechung
LG Freiburg, 30.12.2015 - 12 O 86/15 KfH |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
§ 935 ZPO
- IWW
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 944 ZPO, § 34d Abs. 1 GewO, § 3a UWG
ZPO, GewO, UWG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Aufnahme von Maklervollmachten bei Kunden gegenüber einem Versicherungsmakler im Wege der einstweiligen Verfügung; Abgrenzung des Versicherungsmaklers vom Versicherungsvertreter
- kanzlei.biz
Versicherungsvertreter darf nicht zeitgleich als Versicherungsmakler auftreten
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 59; GewO § 34 d
Wettbewerbswidrige Tätigkeit eines Versicherungsvertreters als Handelsvertreter für einen Versicherungsmakler - Justiz Baden-Württemberg
§ 34d Abs 1 GewO, § 3a UWG, § 4 Nr 11 UWG vom 03.03.2010
Wettbewerbsverstoß: Aufnahme von Vollmachten zugunsten eines Versicherungsmaklers durch einen Versicherungsvertreter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unerlaubte Doppeltätigkeit eines Versicherungsvertreters kann wettbewerbswidrig sein
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Mannheimer -, - Verscon -, Vermittlung von VMV als erlaubnispflichtige Tätigkeit, Tätigkeit als Makleragent, Auftreten des VV als VM, ständige Vermittlung von VMV als Tätigkeit eines VM
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unerlaubte Doppeltätigkeit eines Versicherungsvertreters kann wettbewerbswidrig sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Versicherungsvertreter darf nicht als Versicherungsmakler auftreten, ansonsten Wettbewerbsverstoß
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Versicherungsvertreter darf nicht für (bzw. als) Versicherungsmakler tätig werden
Papierfundstellen
- VersR 2016, 1566
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12
Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des …
Auszug aus LG Freiburg, 30.12.2015 - 12 O 86/15
Der Versicherungsvertreter steht nämlich, anders als der Versicherungsmakler, der seine Vermittlungstätigkeit im allgemeinen im Auftrag des Kunden erbringt, im Lager des Versicherers und hat dessen Interessen bei seiner Vermittlungstätigkeit im Auge zu behalten (vergleiche BGH, Urteil vom 06. November 2013 - I ZR 104/12 -, juris - Vermittlung von Netto - Policen). - BGH, 18.09.2013 - I ZR 183/12
Krankenzusatzversicherungen
Auszug aus LG Freiburg, 30.12.2015 - 12 O 86/15
Hierbei handelt es sich um einen wettbewerbsrechtlich verbotenen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2013 - I ZR 183/12 -, juris - Krankenzusatzversicherung) bzw. - ohne dass sich etwas in der Sache geändert hätte - nach § 3a UWG.