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   LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13   

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https://dejure.org/2014,27560
LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13 (https://dejure.org/2014,27560)
LG Freiburg, Entscheidung vom 24.01.2014 - 12 O 93/13 (https://dejure.org/2014,27560)
LG Freiburg, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 12 O 93/13 (https://dejure.org/2014,27560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen einer Kommanditgesellschaft (KG)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Mehrstimmrecht der an Kapital, Gewinn und Verlust nicht beteiligten Komplementärin einer Publikums-KG bei Stimmrecht der Kommanditisten nach Höhe ihrer Einlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Publikums-KG: Mehrstimmrecht der Komplementärin bei Gesellschafterbeschlüssen; Streitigkeit über die Gültigkeit gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stimmrechte in der Publikums-KG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 161 HGB
    Kapitalgesellschaftsrechtliches System, Mehrstimmrecht, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Finanziell nicht beteiligte Komplementärin einer Publikums-KG hat kein Mehrstimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 523
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Freiburg, 25.01.2013 - 12 O 133/12

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Publikums-KG: Einräumung eines Mehrstimmrechts

    Auszug aus LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13
    Tatsächlich stünde der Komplementärin ein derartiges Mehrstimmrecht nicht zu, wie die Kammer in einem früheren Verfahren (12 O 133/12) betreffend einen Kapitalerhöhungsbeschluss festgestellt habe.

    Bezüglich der Beschlussanfechtungsklage hat die Kammer in der Entscheidung vom 25. Januar 2013 (12 O 133/12) mit Billigung beider Parteien ausgeführt, dass die Gesamtschau der vertraglich vereinbarten Regelungen, nämlich die Vereinbarung einer Monatsfrist für Anfechtungsklagen, der Umstand, dass die Komplementärin bei Gründung der Gesellschaft bevollmächtigt war, weitere Kommanditisten aufzunehmen und damit Kapital einzusammeln, und die Möglichkeit der Einsetzung eines Beirats dafür sprechen, dass die Gesellschaft, die von vornherein absehbar auf eine Vielzahl von Kommanditisten ausgerichtet war, eine kapitalistische Struktur übernommen hat und auch die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen im Rechtsstreit zwischen Gesellschafter und Gesellschaft entsprechend den bei Kapitalgesellschaften gültigen Regeln geklärt werden soll (unter Hinweis auf BGH NJW 2006, 2854).

  • BGH, 17.07.2006 - II ZR 242/04

    Anforderungen an gesellschaftsvertragliche Regelungen in einer Publikums-KG;

    Auszug aus LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13
    Bezüglich der Beschlussanfechtungsklage hat die Kammer in der Entscheidung vom 25. Januar 2013 (12 O 133/12) mit Billigung beider Parteien ausgeführt, dass die Gesamtschau der vertraglich vereinbarten Regelungen, nämlich die Vereinbarung einer Monatsfrist für Anfechtungsklagen, der Umstand, dass die Komplementärin bei Gründung der Gesellschaft bevollmächtigt war, weitere Kommanditisten aufzunehmen und damit Kapital einzusammeln, und die Möglichkeit der Einsetzung eines Beirats dafür sprechen, dass die Gesellschaft, die von vornherein absehbar auf eine Vielzahl von Kommanditisten ausgerichtet war, eine kapitalistische Struktur übernommen hat und auch die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen im Rechtsstreit zwischen Gesellschafter und Gesellschaft entsprechend den bei Kapitalgesellschaften gültigen Regeln geklärt werden soll (unter Hinweis auf BGH NJW 2006, 2854).
  • BGH, 13.03.1975 - II ZR 154/73

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft - Sittenwidrige

    Auszug aus LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13
    Die Gesellschaft hat hierüber keine Dispositionsbefugnis (BGH WM 1975, 512 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2003 - II ZR 173/02

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse eines Ausschließungsbeschlusses

    Auszug aus LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13
    Der Grundsatz, wonach sich eine Beschlussfeststellungsklage nur gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags durch Gesellschafterbeschluss richten könne und deshalb bei Anfechtung eines positiven Gesellschafterbeschlusses nicht statthaft sei (vgl. BGH NZG 2003, 284), greift in dem vorliegenden besonderen Fall einer Beiratswahl nicht.
  • BGH, 30.06.1969 - II ZR 71/68

    Verpflichtung zur Abtretung eines Gesellschaftsanteils aus der Satzung -

    Auszug aus LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13
    § 11 Abs. 2 der Satzung, wonach Gesellschafterbeschlüsse nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat ab Kenntnisnahme durch Klage angefochten werden können, spricht dafür, dass das System einer Beschlussanfechtung und Feststellungsklage von Kapitalgesellschaften nur insoweit übernommen werden sollte, nicht jedoch generell die für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gültige Formulierung, wonach die Satzung einer GmbH unmittelbare Rechte und Pflichten im allgemeinen nur zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Gesellschaftern, nicht zwischen den Gesellschaftern untereinander begründet, so dass die Gesellschaft daher in einem Rechtsstreit, in dem es um die Erfüllung satzungsgemäßer Verpflichtung oder auch den Umfang ihres Mitgliederbestandes geht, selber Partei ist (vergleiche BGH NJW 1969, 2049 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus LG Freiburg, 24.01.2014 - 12 O 93/13
    Der Rechtsschutz des Klägers wird hierdurch keineswegs in unangemessener Weise beschränkt, nachdem Feststellungsklagen unter Gesellschaftern kein Fall der notwendigen Streitgenossenschaft sind (vergleiche BGH NJW-RR 2011, 115 m.w.N.).
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