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   OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18   

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https://dejure.org/2018,25354
OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18 (https://dejure.org/2018,25354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2018 - 12 OA 90/18 (https://dejure.org/2018,25354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2018 - 12 OA 90/18 (https://dejure.org/2018,25354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten im Eilverfahren als notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i. S. d. § 162 Abs. 1 VwGO

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein privates Gutachten in einem Eilverfahren; Prüfung des Vorliegens von notwendigen Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i. S. d. § 162 Abs. 1 VwGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für Privatgutachten sind im Eilverfahren erstattungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 1877
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 25.09.2013 - 2 E 374/13
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
    Auch Vorbereitungskosten - einschließlich der Kosten für Privatgutachten (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 25.9.2013 - 2 E 374/13 -, LKRZ 2013, 509) - können hiernach ausnahmsweise zu den Aufwendungen gehören, die für eine effektive und rechtzeitige Rechtsverfolgung notwendig sind, wenn sie im Blick auf einen bestimmten Rechtsstreit und in zeitlichem Zusammenhang mit diesem entstanden sind und in einem angemessenen Verhältnis zum Sach- und Streitstoff des Prozesses stehen.

    Es reicht insoweit aus, dass die Aufwendungen mit Blick auf einen bestimmten Rechtsstreit und in zeitlichem Zusammenhang mit diesem entstanden sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 12.9.2016 - 12 OA 55/16 - OVG Saarl., Beschl. v. 25.9.2013 - 2 E 374/13 -, LKRZ 2013, 509).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
    Insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom 7. September 2017 (12 ME 249/16 -) verwiesen.

    Diese dürften nämlich wohl für das Geomonitoring angefallen und damit von der Kostengrundentscheidung des Senatsbeschlusses vom 7. September 2017 (- 12 ME 249/16 -) nicht gedeckt sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2015 - 3 S 2432/14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
    Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.
  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Beteiligten, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Weise seine Interessen wahrgenommen hätte (BVerwG, Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 -, NVwZ 2001, 919).
  • OVG Sachsen, 14.07.2010 - 2 B 436/09

    Einstweilige Verfügung, amtsangemessene Beschäftigung, Aktentransport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
    Sie stehen aber im Ermessen des Gerichts und kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.2018 - 12 ME 218/17 - SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2010 - 2 B 436/09 -, juris; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 80, Rn. 136; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 80 Rn. 125 jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14

    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
    Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.
  • BVerwG, 06.12.2007 - 4 KSt 1004.07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
    Die Notwendigkeit solcher Kosten ist aber ebenfalls aus der Sicht einer verständigen, das Gebot der Kostenminimierung berücksichtigenden Partei zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.2007 - 4 KSt 1004.07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 1 OA 67/23

    Kostenerstattung; Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit von Kosten eines

    Zudem muss die Prozesssituation die Vorlage eines Privatgutachtens herausfordern (sogenannte "prozessuale Notlage") und dessen Inhalt auf die Förderung des Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.2020 - GrSen 1.19 -, BVerwGE 168, 39 = NVwZ 2021, 997 = juris Rn. 15 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 14 8.2018 - 12 OA 90/18 -, BauR 2018, 1877 = BRS 86 Nr. 219 = juris Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19

    Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der

    Abzustellen ist dabei aus ex ante-Sicht auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2019, 9 KSt 1/19, DVBl 2019, 1264, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.8.2018, 12 OA 90/18, BauR 2018, 1877, juris Rn. 12).
  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

    Abgesehen davon, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nur präsente Beweismittel zu berücksichtigen sind (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 14.8.2018 - 12 OA 90/18 -, juris Rn. 15, sowie v. 18.04.2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 32), bedurfte es auch deshalb - mangels Entscheidungserheblichkeit - nicht der vom Antragsteller angebotenen Einvernahme seines Vaters als Zeugen.
  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

    Abgesehen davon, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nur präsente Beweismittel zu berücksichtigen sind (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 14.8.2018 - 12 OA 90/18 -, juris Rn. 15, sowie v. 18.04.2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 32), bedurfte es auch deshalb - mangels Entscheidungserheblichkeit - nicht der vom Antragsteller beantragten Einholung eines Sachverständigengutachtens.
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 8 CS 20.772

    Vollstreckung einer wasserrechtlichen Anordnung zur Prüfung von Öltanks

    Das Gericht ist im Eilverfahren regelmäßig nicht zur Beweiserhebung verpflichtet; die Entscheidung ergeht im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit aufgrund der verfügbaren präsenten Beweismittel (vgl. NdsOVG, B.v. 14.8.2018 - 12 OA 90/18 - BauR 2018, 1877 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 15.3.2001 - 10 ZE 01.320 - NVwZ-RR 2001, 477 = juris Rn. 5).
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