Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 OVG A 166/88 |
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 393
- NVwZ-RR 1995, 184 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Durch das Erlaubnisverfahren gem. § 18 I NdsStrG soll sichergestellt werden, daß die für die Ordnung der Benutzung der Straßenzuständigen Behörden nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der Veranstaltung erhalten, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision von Rechtsgütern verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können (vgl. das oben bereits zitierte Urteil BVerwGE 56, 63 [68] = NJW 1978, 1933).Der Eingriff in die freie Meinungsverbreitung ist nur dann und insoweit gerechtfertigt, als er zum Schutze mindestens gleichwertiger Rechtsgüter geboten ist (vgl. hierzu auch BVerwGE 56, 63 [66] = NJW 1978, 1933).
- BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 306/76
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Die oben dargelegte Rechtsauffassung über die straßenrechtliche Qualifikation von Werbung mit Plakatständern oder Informationsständen entspricht der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. zum Ganzen: BVerfG, NJW 1977, 671; BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289; BVerwGE 56, 56 = NJW 1978, 1937; OVG Lüneburg, NJW 1977, 916 - Flugblattverteilung;… Kodal-Krämer, StraßenR, 4. Aufl., S. 622 bis 624, Rdnrn. 59.3 bis 59.8;… Wendrich, NdsStrG, 2. Aufl., § 14 Anm. 1).Auch das BVerfG geht in seinem bereits zitierten Beschluß vom 22.12.1976 (NJW 1977, 671) davon aus, daß die Realisierung des grundrechtlichen Anspruchs auf Meinungskundgabe nicht ohne weiteres in das Ermessen der Verwaltung gestellt ist, vielmehr könne sie grundsätzlich nur davon abhängig gemacht werden, daß die widmungsgemäße Nutzung des Straßenraums nicht beeinträchtigt werde.
- BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72
Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Die oben dargelegte Rechtsauffassung über die straßenrechtliche Qualifikation von Werbung mit Plakatständern oder Informationsständen entspricht der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. zum Ganzen: BVerfG, NJW 1977, 671; BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289; BVerwGE 56, 56 = NJW 1978, 1937; OVG Lüneburg, NJW 1977, 916 - Flugblattverteilung;… Kodal-Krämer, StraßenR, 4. Aufl., S. 622 bis 624, Rdnrn. 59.3 bis 59.8;… Wendrich, NdsStrG, 2. Aufl., § 14 Anm. 1).Der Sondernutzung können auch Ordnungsgesichtspunkte nicht verkehrlicher Art entgegenstehen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Straße stehen, wie Schutz des Straßenbildes vor Verschandelung und Verschmutzung (BVerwGE 47, 280 [284] = NJW 1975, 1289).
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78
Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Die oben dargelegte Rechtsauffassung über die straßenrechtliche Qualifikation von Werbung mit Plakatständern oder Informationsständen entspricht der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. zum Ganzen: BVerfG, NJW 1977, 671; BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289; BVerwGE 56, 56 = NJW 1978, 1937; OVG Lüneburg, NJW 1977, 916 - Flugblattverteilung;… Kodal-Krämer, StraßenR, 4. Aufl., S. 622 bis 624, Rdnrn. 59.3 bis 59.8;… Wendrich, NdsStrG, 2. Aufl., § 14 Anm. 1).Das sind in erster Linie werkehrliche Gesichtspunkte, weil es bei der Ermessensentscheidung besonders darum geht, Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auszuschließen oder doch in erheblichem Maße zu mindern (BVerwGE 56, 56 [58 f.] = NJW 1978, 1937).
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Jedoch ist nach der Wechselwirkungstheorie des BVerfG (BVerfGE 7, 198 [208] = NJW 1958, 257; BVerfGE 12, 113 [1241 = NJW 1961, 819; BVerfGE 20, 162 [176] = NJW 1966, 1603) das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der überragenden Bedeutung der ungehinderten Meinungsfreiheit auszulegen und in seiner das Grundrecht einschränkenden Wirkung zu begrenzen. - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Jedoch ist nach der Wechselwirkungstheorie des BVerfG (BVerfGE 7, 198 [208] = NJW 1958, 257; BVerfGE 12, 113 [1241 = NJW 1961, 819; BVerfGE 20, 162 [176] = NJW 1966, 1603) das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der überragenden Bedeutung der ungehinderten Meinungsfreiheit auszulegen und in seiner das Grundrecht einschränkenden Wirkung zu begrenzen. - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Jedoch ist nach der Wechselwirkungstheorie des BVerfG (BVerfGE 7, 198 [208] = NJW 1958, 257; BVerfGE 12, 113 [1241 = NJW 1961, 819; BVerfGE 20, 162 [176] = NJW 1966, 1603) das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der überragenden Bedeutung der ungehinderten Meinungsfreiheit auszulegen und in seiner das Grundrecht einschränkenden Wirkung zu begrenzen. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.03.1985 - 12 C 1/84
Sondernutzungserlaubnis; Politische Veranstaltungen; Fußgängerzone; Straße; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Nicht jeder andere sachliche Grund rechtfertigt die Versagung der Sondernutzungserlaubnis zur Wahrnehmung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung (OVG Lüneburg, NJW 1986, 863, 864). - BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88
Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Der individuelle "Rechtsschutz ".des Bürgers durch ein Verwaltungsverfahren ist jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn wie hier die Entscheidung in der Sache einer von der Verwaltung unabhängigen juristischen Person des Privatrechts übertragen wird, ohne daß sich die nach dem Gesetz für die Erledigung der Verwaltungsaufgabe zuständige kommunale Körperschaft hinreichende Eingriffs- und Kontrollbefugnisse vorbehält (…vgl. dazu grundsätzlich Ehlers, Verwaltung in Privatrechtsform, 1984, S. 124 [130 ff.]; ders., DÖV 1986, 904; Ossenbühl, VVDStRL 29, 160 [204 f.]; Wolff-Bachof, VerwR 11, 5. Aufl., S. 440, 443 f; vgl. auch BVerwG, NJW 1990, 134 f). - BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88
Bei dieser Sachlage gewinnt entscheidend an Gewicht, daß das Verwaltungsverfahren, das von einer Behörde durchgeführt wird, in seiner rechtsstaatlichen Ausprägung auch gerade dem Schutz der Grundrechte des Bürgers dient; hiermit verbindet sich der Gedanke, daß die Gewährleistung von Grundrechten weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken ist (vgl. dazu grds. BVerfGE 53, 30 [62 f, 65] = NJW 1980, 759; ferner dazu aus dem vielfältigen Schrifttum: Kopp; VerfR und VerwVerfR, 1971, S: 54; Degenhart, DVBl 1982, 874).
- VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 649/14
Klage gegen die Untersagung des Verkaufs von Speisen und Getränken über den Zaun …
Für die Beurteilung der davon unabhängigen Sondernutzungserlaubnis ist eine etwaige Absprache mit einem anderen Vertragspartner aber kein sachgerechtes Kriterium (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 1992 - 12 A 166/88 - NVwZ-RR 1993, 393 [394] - zu einem Werbenutzungsvertrag einer Gemeinde mit einem vereinbarten Ausschließlichkeitsrecht für ein privates Unternehmen). - OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 7 LB 58/16
"aus einer Hand"; "Entsorgung aus einer Hand"; Alttextilcontainer; …
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts entspricht die Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis lediglich aus dem Grund, dass ein Nutzungsvertrag mit einem vereinbarten Ausschließlichkeitsrecht besteht, nicht ordnungsgemäßer Ermessensausübung (Nds. OVG, Urt. v. 23.04.1992 - 12 A 166/88 -, NVwZ-RR 1993, 393ff., bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 24.08.1994 - 11 C 57.92 -, juris). - VG Leipzig, 23.09.2015 - 1 K 913/13 Auch bei Bestehen eines Werbenutzungsvertrages mit Ausschließlichkeitsklausel muss die Beklagte selbst das ihr nach § 18 Abs. 1 SächsStrG eingeräumte Ermessen sachgerecht und allumfassend im Sinne des Gesetzes ausüben (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.4.1992 - 12 A 166/88 -, NVwZ-RR 1993, 393 [394]).
Das entsprechende Vorgehen der Beklagten entspricht daher nicht dem Gesetzeszweck des § 18 Abs. 1 SächsStrG (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.4.1992, a. a. O.).
Da der Grundrechtsschutz der Klägerin auch durch das Verwaltungsverfahren, dem insoweit dienende Funktion zukommt, realisiert wird, war die Beklagte nicht berechtigt, auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zu verzichten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 -, BVerfGE 53, 30, 62 ff; NdsOVG, Urt. v. 23.4.1992, a. a. O.).
Ein Abstellen allein auf den Werbenutzungsvertrag ist aber gleichwohl ermessensfehlerhaft (…vgl. HessVGH, Urt. v. 21.9.2005, a. a. O., Rn. 22; NdsOVG, Urt. v. 23.4.1992, a. a. O.;… VG Halle, Urt. v. 25.9.2013 - 6 A 19/13 HAL).
Gewichtige Gründe können es dabei im Einzelfall gebieten, von der im Werbenutzungsvertrag vereinbarten Ausschließlichkeit abzuweichen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.4.1992, a. a. O. für Sondernutzung zu politischen Zwecken;… VG Halle, Urt. v. 25.9.2013, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen
Auch ist in der Rechtsprechung eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Ausschlussklausel in einem Werbenutzungsvertrag zu Lasten anderer Werbeunternehmen mit § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG für vereinbar gehalten worden, weil es zu den zulässigen Erwägungen im Rahmen dieser Vorschrift gehöre, eine unerwünschte Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und eine damit verbundene mögliche Beeinträchtigung des Straßenbilds und des Ortsbilds entgegenzuwirken (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652 - Werbevitrine -); ob allerdings die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Mitbewerber (allein) auf eine solche Ausschlussklausel gestützt werden kann, ist fraglich (vgl. verneinend für Werbung einer Bürgeraktion OVG Lüneburg, Urt. v. 23.04.1992 - 12 A 166/88 - NVwZ-RR 1993, 393 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 24.08.1994 - 11 C 57.92 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 3 = NVwZ-RR 1995, 129). - OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93
Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology; …
Hingegen werden als Fälle der Sondernutzung gewertet das Errichten von Verkaufsständen, das Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie das sonstige Verbringen von Gegenständen in den Verkaufsraum (…vgl. Zeitler, Rdnr. 42; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1993, 393). - BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 57.92
Sondernutzung bei Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen …
Zur Begründung hat es ausgeführt, das Verwaltungsgericht habe zu Recht festgestellt, daß die Versagung der beantragten Sondernutzungserlaubnis rechtswidrig war (im einzelnen vgl. NVwZ-RR 1993, 393). - VGH Hessen, 21.09.1993 - 2 UE 3583/90
Versagung einer Sondernutzungserlaubnis aus allgemeinen ordnungsrechtlichen …
Über straßenrechtliche Belange im engeren Sinne hinaus darf die zuständige Straßenbaubehörde (§ 46 HStrG) bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 16 Abs. 1 HStrG vorzunehmenden Interessenabwägung zwar weitere Gesichtspunkte berücksichtigen, die mit dem Widmungszweck der Straße noch in einem sachlichen Zusammenhang stehen; denn Schutzgut der straßengesetzlichen Erlaubnispflicht für Sondernutzungen ist die Straße schlechthin - nicht nur in ihrer verkehrlichen Funktion -, so daß in den erforderlichen Interessenausgleich auch der Schutz des Umfeldes der Straße einbezogen werden kann, in das die Straße eingebunden ist und auf das sie unmittelbar oder mittelbar - zum Beispiel optisch oder durch das Verhalten der Straßenbenutzer - einwirkt, insbesondere der Schutz des Stadtbildes vor Verschandelung und Verschmutzung oder der Schutz der Straßenanlieger vor unzumutbaren Störungen (vgl. hierzu auch das - nicht rechtskräftige - Urteil des OVG Lüneburg vom 23. April 1992 - 12 A 166/88 -, NVwZ-RR 1993, 393, 394). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2000 - 11 A 3887/96
Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis an ein Unternehmen der …
Inwieweit mit Blick auf die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und politische Werbung eine einschränkende Sichtweise geboten sein kann - vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 57.92 -, Buchholz 407.56 NStrG Nr. 3 (vorgehend: OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 1992 - 12 A 166/88 -, NVwz-RR 393 ff.) - , interessiert hier nicht, da es um rein wirtschaftlichen Zwecken dienende Werbeträger geht. - OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
Sondernutzungserlaubnis; Differenzierung nach gewerblicher Betätigung; …
Beide Parteien gehen zunächst zu Recht davon aus, daß das Aufstellen eines Tisches auf öffentlichen Verkehrsflächen zur Information oder zur Werbung nach niedersächsischem Straßenrecht eine über den Gemeingebrauch der Straße i. S. des § 14 I des NdsStrG hinausgehende Sondernutzung nach § 18 I NdsStrG darstellt, die der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf und für die Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe des § 21 NdsStrG erhoben werden können (Senat, NVwZ-RR 1993, 393 m.w.Nachw.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2005 - 11 A 2420/04
Bewilligung einer erweiterten Sondernutzungserlaubnis für einen Betreiber einer …
vgl. hierzu nur OVG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1992 - 12 A 166/88 -, NVwZ-RR 1993, 393; OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 1987 - 23 B 878/87 -, NVwZ 1988, 269 (270); OVG Schl.-Hol., Urteil vom 24. August 1993 - 4 L 170/92 -, NVwZ-RR 1994, 553; VGH Hessen, Beschluss vom 3. April 1987 - 2 TG 911/87 -, NVwZ 1987, 902 (903) - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Auffassung. - VG Aachen, 23.09.2022 - 10 K 233/20
Straßenrecht; Altkleidercontainer; Sondernutzungserlaubnis; …
- VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 292/20
Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; Vertrag; …
- VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 359/04
Auswirkung einer politischen Partei als Antragstellerin auf die Erlaubnispflicht …