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   LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10   

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https://dejure.org/2011,19330
LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10 (https://dejure.org/2011,19330)
LG Aurich, Entscheidung vom 04.01.2011 - 12 Qs 213/10 (https://dejure.org/2011,19330)
LG Aurich, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 12 Qs 213/10 (https://dejure.org/2011,19330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Erstreckung, Verbindung von Verfahren

  • Burhoff online

    Erstreckung, Verbindung von Verfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 RVG; § 48 Abs. 5 S. 1, 3 RVG
    Anspruch eines Verteidigers auf Vergütungsleistungen gem. § 48 Abs. 5 S. 1, 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung als Pflichtverteidiger; Voraussetzungen einer gerichtlichen Anordnung auf separate Vergütungsfestsetzung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verteidigers auf Vergütungsleistungen gem. § 48 Abs. 5 S. 1, 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung als Pflichtverteidiger; Voraussetzungen einer gerichtlichen Anordnung auf separate Vergütungsfestsetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15; RVG § 48 Abs. 5 S. 1, 3
    Anspruch eines Verteidigers auf Vergütungsleistungen gem. § 48 Abs. 5 S. 1, 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung als Pflichtverteidiger; Voraussetzungen einer gerichtlichen Anordnung auf separate Vergütungsfestsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 30.08.2006 - 37 Qs 22/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Auszug aus LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10
    Das Amtsgericht Leer verkennt jedoch in dem angefochtenen Vergütungsfestsetzungsbeschluss, dass die beiden Verfahren bis zu ihrer Verbindung selbständige Angelegenheiten darstellten, in denen aufgrund der bis dahin entfalteten unstreitigen Tätigkeiten des Beschwerdeführers auch bereits Gebührenansprüche - jedenfalls gegenüber seinem Mandanten - angefallen waren (so auch LG Bonn , Beschluss vom 30.08.2006 - Az. 37 Qs 22/06; abrufbar unter www.burhoff.de).
  • LG Koblenz, 03.01.2005 - 2 Qs 121/04

    Verteidigervergütung bei verbundenen Strafverfahren

    Auszug aus LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10
    Dem steht auch nicht die im die Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts Leer vom 03.12.2010 zitierte Entscheidung des LG Koblenz , Rpfleger 2005, S. 278 entgegen.
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-110/05

    Pauschgebühr; Verbindung von Verfahren; Erstreckung; Beiordnung als

    Auszug aus LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10
    Denn diese Vorschrift soll nur die Fälle regeln, in denen in einem Verfahren bereits eine Pflichtverteidigerbestellung erfolgt ist und zu dem alsdann ein Verfahren verbunden wird, in dem eine Bestellung oder Beiordnung noch nicht erfolgt war (so OLG Hamm , NStZ-RR 2005, S. 285 f.; LG Bonn , a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Der Senat folgt damit nicht der in Rechtsprechung (KG Berlin StRR 2012, 78 f.; NStZ-RR 2009, 360; OLG Jena RPfleger 2009, 171 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 f.; OLG Rostock StRR 2009, 279 f.; LG Bonn 2 Qs 22/06 v. 30.8.2006; LG Aurich StRR 2011, 244) und Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 4. Aufl. 2012, § 48 Rn. 101; Hartung in: ders./Schons/Enders, RVG, 1. Aufl. 2011, § 48 Rn.70, 74; Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 48 Rn. 149) vertretenen Auffassung, § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG gelte nur für diejenigen Fälle, in denen der Verteidiger in dem führenden Verfahren bereits vor der Verbindung bestellt, in dem hinzuverbundenen Verfahren hingegen ausschließlich als Wahlverteidiger tätig gewesen sei.
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Das betrifft nach einhelliger Ansicht die Fälle, in denen der Verteidiger - wie hier - in dem führenden Verfahren bereits vor der Verbindung bestellt, in dem hinzuverbundenen Verfahren hingegen ausschließlich als Wahlverteidiger tätig war (vgl. KG aaO.; Thür. OLG Rpfleger 2009, 171 ; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 ; zuletzt LG Aurich StRR 2011, 244).
  • LG Dessau-Roßlau, 13.04.2015 - 2 Qs 54/15

    Verbindung von Strafverfahren: Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers für seine

    Während einige Gerichte der Ansicht sind, dass in diesem Fall nicht auf die Erstreckung nach § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG zurückgegriffen werden müsse, sondern der Rechtsanwalt auch hinsichtlich der verbundenen Verfahren seine zuvor als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten nach § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG geltend machen könne (OLG Jena, 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/18 - juris; OLG Bremen, 07.08.2012 - Ws 137/11 - juris; LG Aurich, 4.1.2011 - 12 Qs 213/10 - juris), vertritt das OLG Rostock die Auffassung, dass zwar für seine Tätigkeit in dem hinzuverbundenen Verfahren jeweils ein gesonderter Gebührenanspruch des Verteidigers gegen seinen Mandanten bestehe, er diesen jedoch grundsätzlich nicht als Pflichtverteidiger beanspruchen könne (OLG Rostock, 27.04.2009 - 1 Ws 8/09 - juris).
  • LG Essen, 12.09.2012 - 57 Qs 65/12

    Erstreckung, Verbindung, Beiordnung Rechtsanwalt

    der in später verbundenen Verfahren jeweils als Wahlverteidiger tätig war und erst nach Verbindung der Verfahren zum Pflichtverteidiger bestellt wurde, für die Tätigkeit in den einzelnen Verfahren bis zur Verbindung ein gesonderter Gebührenanspruch zusteht (vgl. auch LG Aurich 12 Qs 213/10; Thüringer OLG. 1 AR 13/08. Mayer/Kroiß. RVG, § 48 Rdn. 119).
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