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   LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10   

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https://dejure.org/2010,37530
LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10 (https://dejure.org/2010,37530)
LG Aurich, Entscheidung vom 23.02.2010 - 12 Qs 35/10 (https://dejure.org/2010,37530)
LG Aurich, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 12 Qs 35/10 (https://dejure.org/2010,37530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 StVG; § 29 StVG; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis; Berechtigung des Führens von Kraftfahrzeugen im Inland im Falle des Nehmens des ordentlichen Wohnsitzes im Inland nach Erwerb eines polnischen Führerscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis; Berechtigung des Führens von Kraftfahrzeugen im Inland im Falle des Nehmens des ordentlichen Wohnsitzes im Inland nach Erwerb eines polnischen Führerscheins

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10
    Der Fahrer verfügt in derartigen Fällen "automatisch" kraft Gesetzes nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis i.S.v. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (vgl. VGH München , DAR 2008, S. 662 = BeckRs 2009, 30178; Mosbacher/Gräfe , a.a.O., S. 803).
  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Auszug aus LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10
    Entgegen der Rechtsauffassung der Beschuldigten bedarf es bei Vorliegen des Ausnahmetatbestandes nach § 28 Abs. 4 FeV gerade nicht eines gesonderten verwaltungsrechtlichen Aberkennungsaktes ( OLG Celle , Beschl. v. 1.12.2008 - 32 Ss 193/08 = BeckRs 2009, 1775; VGH Mannheim , NJW 2009, S. 698 (Ls.); Mosbacher/Gräfe , a.a.O., S. 803).
  • OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11

    Vollstreckungshaftbefehl, Beschwerde, Erledigung, Feststellungsinteresse

    Auch dieser Antrag blieb vor dem Amtsgericht Münster (Beschluss vom 04.10.2010, 17 AR 1/10 BEW) ebenso wie die dagegen gerichtete Beschwerde vor dem Landgericht Münster erfolglos (Beschluss vom 26.10.2010, 12 Qs 35/10).
  • LG Aurich, 26.05.2010 - 12 Qs 107/10

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Falle des Erwerbs des

    Insoweit kann - anders als in der hiesigen Entscheidung vom 23.02.2010 ( Az: 12 Qs 35/10 ), weil dort die Rechtslage ab dem 18.01.2009 einschlägig war - dem Beschuldigten die Anerkennung der tschechischen Fahrerlaubnis im vorliegenden Fall nicht versagt werden.
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