Rechtsprechung
LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 StVG; § 29 StVG; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV
Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis; Berechtigung des Führens von Kraftfahrzeugen im Inland im Falle des Nehmens des ordentlichen Wohnsitzes im Inland nach Erwerb eines polnischen Führerscheins - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis; Berechtigung des Führens von Kraftfahrzeugen im Inland im Falle des Nehmens des ordentlichen Wohnsitzes im Inland nach Erwerb eines polnischen Führerscheins
Verfahrensgang
- AG Aurich, 22.01.2010 - 6 Gs 5/10
- LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein
- OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von …
Auszug aus LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10
Entgegen der Rechtsauffassung der Beschuldigten bedarf es bei Vorliegen des Ausnahmetatbestandes nach § 28 Abs. 4 FeV gerade nicht eines gesonderten verwaltungsrechtlichen Aberkennungsaktes ( OLG Celle , Beschl. v. 1.12.2008 - 32 Ss 193/08 = BeckRs 2009, 1775;… VGH Mannheim , NJW 2009, S. 698 (Ls.);… Mosbacher/Gräfe , a.a.O., S. 803).
- OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11
Vollstreckungshaftbefehl, Beschwerde, Erledigung, Feststellungsinteresse
Auch dieser Antrag blieb vor dem Amtsgericht Münster (Beschluss vom 04.10.2010, 17 AR 1/10 BEW) ebenso wie die dagegen gerichtete Beschwerde vor dem Landgericht Münster erfolglos (Beschluss vom 26.10.2010, 12 Qs 35/10). - LG Aurich, 26.05.2010 - 12 Qs 107/10
Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Falle des Erwerbs des …
Insoweit kann - anders als in der hiesigen Entscheidung vom 23.02.2010 ( Az: 12 Qs 35/10 ), weil dort die Rechtslage ab dem 18.01.2009 einschlägig war - dem Beschuldigten die Anerkennung der tschechischen Fahrerlaubnis im vorliegenden Fall nicht versagt werden.