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BSG, 29.06.1993 - 12 RK 13/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen einer Familienversicherung während des Bezuges von Erziehungsgeld bzw. während des Erziehungsurlaubs; Erfordernis eines Vorverfahrens infolge eines Beteiligtenwechsels / einer Klageänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R
Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf …
Dieser grundsätzlich auch in der Berufungsinstanz zulässige gewillkürte Parteiwechsel (…vgl BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1 S 3 f mwN;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 99 RdNr 12) war unschädlich: Der Kläger, der als Versicherter auch die Feststellung der Familienversicherung seiner Angehörigen betreiben darf, ist zur Anfechtung des streitgegenständlichen Bescheides berechtigt (vgl BSG Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 13/93 - USK 93109;… BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2). - BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung …
Sie war mit Einwilligung der Beklagten auch berechtigt, den Prozess im Wege der Klageänderung nach § 99 SGG (…vgl dazu etwa BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 14 S 122; BSG Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 13/93 - Juris RdNr 12) anstelle des Rechtsvorgängers als Hauptbeteiligte zu übernehmen (§ 202 S 1 SGG, § 265 Abs. 2 S 2 ZPO; zur Unerheblichkeit, dass das Prozessgericht die Übernahme als sachdienlich erachtet, vgl BGH Urteil vom 27.4.1988 - VIII ZR 178/87 - NJW 1988, 3209; BGH Urteil vom 27.6.1996 - IX ZR 324/95 - NJW 1996, 2799 mwN; BVerwG Beschluss vom 12.12.2000 - 7 B 68/00 - Juris RdNr 6; Buchholz 303 § 265 ZPO Nr. 5) . - BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern …
Auch für die so geänderte Klage müssen die vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sein (vgl für den Fall des Klägerwechsels: BSG, Urteil vom 29.06.1993 - 12 RK 13/93 -, USK 93109), zu denen die fristgerechte Klageerhebung (§ 87 SGG) gehört.
- BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R
Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid - …
Der Senat hat dementsprechend bereits in zwei Entscheidungen die Beschwer und damit die Klagebefugnis des Familienangehörigen gegen einen an den Stammversicherten gerichteten Bescheid bestätigt (Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 13/93 - USK 93109; Urteil vom 25. Februar 1997 - 12 RK 34/95 - Die Leistungen, Beilage, 1997, 379 = SGb 1998, 272). - LSG Sachsen-Anhalt, 06.02.2014 - L 8 SO 9/10
Voraussetzungen der rechtswirksamen Verpflichtung eines Dritten bei einem diesem …
Der Beteiligtenwechsel stellt eine Klageänderung im Sinne des § 99 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) dar (vgl. z.B. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 13/93 - juris).Die Klageerhebung für einen (hier vollmachtlos vertretenen) Dritten hält im Übrigen das Klageverfahren nicht in Bezug auf die Prozessvoraussetzungen für eine Klage im eigenen Namen offen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1993, a.a.O.).
Auf Grund der aus dem Verfügungssatz zu entnehmenden belastenden Wirkung hätte dieser Bescheid damit von dem Kläger mit dem Widerspruch angefochten werden und er insbesondere eine Rechtswidrigkeit aus formalen Gründen geltend machen können (vgl. zum Umfang der Anfechtungsbefugnis BSG, Urteil vom 29. Juni 1993, a.a.O.).
- BSG, 29.09.1994 - 12 RK 67/93
Familienhilfe - Vertriebener - Gleichstellung - Vorversicherung - behindertes …
Die Familienhilfe bzw das Bestehen der Familienversicherung kann durch den Stammversicherten (hier den Kläger zu 1) oder den Angehörigen im Wege der Anfechtungs- und Feststellungsklage geklärt werden (…BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2; BSG vom 29. Juni 1993 - 12 RK 13/93). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 5 KR 22/07
Krankenversicherung
Damit ist er nicht mehr nach früherem Recht (§ 205 der Reichsversicherungsordnung [RVO]) lediglich in die Versicherung des allein anspruchsberechtigten Stammversicherten einbezogen (vgl. BSG Urteil vom 29.06.1993, Az.: 12 RK 13/93 m.w.N.). - SG Karlsruhe, 03.06.2008 - S 7 KR 2483/07
Krankenversicherung - Familienversicherung - gemeinsames Einkommen aus Vermietung …
Die Klage ist zulässig, form- und fristgerecht erhoben (§§ 87, 90 Sozialgerichtsgesetz - SGG-), und der Kläger ist berechtigt, die Feststellung der Familienversicherung seiner Ehefrau im eigenen Namen zu betreiben (BSG, Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 13/93 zitiert nach Juris). - BSG, 25.02.1997 - 12 RK 34/95
Voraussetzungen für eine Mitversicherung von Kindern bei den Eltern in der …
Auch für die geänderte Klage müssen jedoch die Prozeßvoraussetzungen erfüllt sein (BSG vom 29. Juni 1993 - 12 RK 13/93 - USK 93109). - BSG, 18.01.1996 - 1 RK 25/94
Behandlung; Kieferorthopädische Behandlung; Vertragszahnarzt; Zulassung
Es würde aber dem Grundsatz der Prozeßökonomie widersprechen, wenn bei einer Klage aus der Familienversicherung nach @ 10 SGB V das Verwaltungsverfahren gegenüber dem klagenden Familienangehörigen nachgeholt werden müßte, weil die Krankenkasse ihre nach früherem Recht zutreffende Praxis vorübergehend fortsetzt und ihre Bescheide an den Stammversicherten richtet (so auch BSG vom 23. November 1995 -1 RK 11/95, zur Veröffentlichung bestimmt; bei der Klage des falschen Adressaten vgl jedoch BSG SozR 1300 9 37 Nr. 1 mle. Der Sachentscheidung über den Anspruch des Klägers steht auch nicht ein noch anhängiges Widerspruchsverfahren entgegen, denn der Stammversicherte hatte nur für sich selbst und nicht außerdem für den Kläger Widerspruch eingelegt, über den noch zu entscheiden wäre (sonst müßte den Beteiligten zunächst Gelegenheit gegeben werden, das Widerspruchsverfahren des Klägers abzuschließen, vgl BSG vom 29. Juni 1993 - 12 RK 13/93 = USK 93109). - LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 506/00
Anspruch auf Verlängerung der Familienversicherung um die Zeit der Ableistung …
- LSG Saarland, 25.03.1997 - L 2 K 15/96
Kostenübernahme bei Auslandsbehandlungen; Fehlende Behandlungsmöglichkeit im …
- SG Speyer, 30.08.2018 - S 19 KR 120/17
Krankenversicherung - keine Klagebefugnis des Stammversicherten auf Feststellung …