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   BSG, 22.11.1973 - 12 RK 19/72   

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https://dejure.org/1973,10109
BSG, 22.11.1973 - 12 RK 19/72 (https://dejure.org/1973,10109)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1973 - 12 RK 19/72 (https://dejure.org/1973,10109)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 (https://dejure.org/1973,10109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung selbständige Tätigkeit / abhängiges Beschäftigungsverhältnis, Scheinselbständigkeit

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 494/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R = SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 "Ausbeiner"), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG vom 22.11.1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Nach der gesetzlichen Begründung zu dieser aus der Reichsversicherungsordnung (§ 441ff) übernommenen Rechtsfigur sollen mit ihr jene Personen erfasst werden, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind (BSG, Urteil vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 449/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Vergleiche BSG vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R = SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 "Ausbeiner"), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Vergleiche BSG vom 22.11.1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71).

    So hatte sie die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihr auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Nach der gesetzlichen Begründung zu dieser aus der Reichsversicherungsordnung (§ 441ff) übernommenen Rechtsfigur sollen mit ihr jene Personen erfasst werden, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind (BSG, Urteil vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Synchronsprecher - abhängige

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner", juris), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Nach der gesetzlichen Begründung zu dieser aus der Reichsversicherungsordnung (§ 441ff) übernommenen Rechtsfigur sollen mit ihr jene Personen erfasst werden, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind (BSG, Urteil vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 314/13

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R "Ausbeiner" = SozR 3-2400 § 7 Nr. 13), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG vom 22.11.1973 - 12 RK 19/72 = BB 1974, 233 und 12/3 RK 83/71 = USK 73195).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Nach der gesetzlichen Begründung zu dieser aus der Reichsversicherungsordnung (§ 441ff) übernommenen Rechtsfigur sollen mit ihr jene Personen erfasst werden, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind (BSG, Urteil vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 -, juris).

  • BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei

    Die Klägerin behauptet auf den Seiten 7 bis 11 der Beschwerdebegründung zunächst eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 13.2.1962 (BSGE 16, 158 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO) und vom 22.11.1973 (12/3 RK 83/71; SozR Nr. 7 zu § 441 RVO; BSGE 36, 262 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO; 12 RK 19/72) sowie von weiterer "Rechtsprechung" (Presse-Mitteilung des BSG vom 19.5.2005) .
  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10

    Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und

    Sofern der Kläger auf die Urteile des BSG vom 22.11.1973 (12/3 RK 83/71; 12/3 RK 84/71; 12 RK 17/72 und 12 RK 19/72) zur statusrechtlichen Einordnung kurzzeitig tätiger Rundfunk- und Fernsehsprecher Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte in entscheidenden Punkten von dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt abweichen.
  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Soweit die Schauspieler als künstlerische Sprecher und Moderatoren auftreten sollten, ist die Arbeitnehmereigenschaft regelmäßig gleichfalls zu bejahen; denn auch bei kurzfristigen Einsätzen wird ihnen von der Sendeanstalt weitgehend vorgeschrieben, was sie zu sprechen haben und allenfalls das Wie ihrer künstlerischen Gestaltung überlassen (Urteil des 12. Senats vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 R 3851/11
    Er sei vielmehr - wie auch vorliegend - vom personalen und sächlichen Apparat des Betriebes abhängig (vgl. BSG-Urteile vom 22.11.1973 - 12 RK 17/72 und 12 RK 19/72).
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