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   BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82   

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https://dejure.org/1982,3330
BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82 (https://dejure.org/1982,3330)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1982 - 12 RK 21/82 (https://dejure.org/1982,3330)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 (https://dejure.org/1982,3330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankengymnast; Versicherungspflicht; Angestelltenverhältnis; Selbstständige Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 219
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Zahnarztes als Ausbildungsassistenten ;

    Auszug aus BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82
    Vervielfältigung der eigenen Arbeitskraft ist mit der Ausübung eines freien Berufes - anders als in der gewerblichen Wirtschaft, die immer stärker zur Arbeitsteilung drängt - nicht vereinbar (BSGE 8, 256, 260; 20, 52, SH).
  • BSG, 21.11.1958 - 6 RKa 21/57
    Auszug aus BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82
    Vervielfältigung der eigenen Arbeitskraft ist mit der Ausübung eines freien Berufes - anders als in der gewerblichen Wirtschaft, die immer stärker zur Arbeitsteilung drängt - nicht vereinbar (BSGE 8, 256, 260; 20, 52, SH).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auf die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit und die Bedeutung der Beschäftigung von Hilfskräften hierfür hat der Senat schon früher - zur Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG; BSG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24 S 37 f), § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219, 221 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 S 34) und § 2 Nr. 2 SGB VI (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10) hingewiesen.
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    In seiner Entscheidung über die Versicherungsfreiheit von selbständigen Ärzten ist das BSG ebenfalls von der Versicherungspflicht der Krankengymnasten ausgegangen (BSG SozR 2400 § 2 Nr. 5), desgleichen auch in späteren Entscheidungen, in denen die Frage entscheidungserheblich war, ob selbständig tätige Krankengymnastinnen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG versicherungspflichtig waren (BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 und BSGE 56, 266 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).

    Wie das BSG zur Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG entschieden hat, läßt die nicht regelmäßige (vorübergehende, gelegentliche) Beschäftigung von Angestellten die Versicherungspflicht des Selbständigen unberührt; denn in deren Versicherungsverhältnis müsse eine gewisse Kontinuität gewährleistet sein, vor allem aber werde die wirtschaftliche Lage der Selbständigen durch eine nur gelegentliche und für den Betrieb belanglose Beschäftigung von Hilfskräften nicht wesentlich beeinflußt (BSGE 54, 219, 221 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 S 34).

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Der Versicherungspflicht stand nach der Rechtsprechung des Senats die Beschäftigung einer Hilfskraft nicht entgegen, wenn diese sich in den Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hielt (vgl Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24; vgl auch Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

    Diese Auslegung vermied die widersprüchlichen Ergebnisse, dass sonst einerseits bei geringfügiger Beschäftigung eines Angestellten, der wegen des Zusammenrechnens von Zeiten und Entgelten aus einer anderen Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 2 SGB IV versicherungspflichtig war, Versicherungspflicht des Selbstständigen nicht bestand, andererseits aber ein Selbstständiger, der mehrere jeweils wegen Geringfügigkeit der Beschäftigung versicherungsfreie Angestellte beschäftigte, der Versicherungspflicht unterlag, obwohl dessen wirtschaftliche Lage nicht mehr dem Leitbild des von § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG erfassten Personenkreises entsprach (vgl Urteile vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24, und vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/04 R

    Rentenversicherung - Befreiung gem § 231 Abs 6 SGB 6 - Versicherungspflicht -

    Der Versicherungspflicht stand nach der Rechtsprechung des Senats die Beschäftigung einer Hilfskraft nicht entgegen, wenn diese sich in den Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hielt (vgl Urteil vom 11. Dezember 1987, 12 RK 58/85, SozR 2400 § 2 Nr. 24; vgl auch Urteil vom 9. Dezember 1982, 12 RK 21/82, BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

    Diese Auslegung vermied das anderenfalls widersprüchliche Ergebnis, dass bei Beschäftigung eines wegen des Zusammenrechnens von Zeiten und Entgelten aus einer anderen Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 2 SGB IV Versicherungspflichtigen in nur geringfügigem Umfang im Gegensatz zur geringfügigen Beschäftigung eines versicherungsfreien Angestellten Versicherungspflicht des Selbstständigen nicht bestand, aber ein Selbstständiger, der mehrere jeweils wegen Geringfügigkeit der Beschäftigung versicherungsfreie Angestellte beschäftigte, der Versicherungspflicht unterlegen hätte, obwohl dessen wirtschaftliche Lage nicht mehr dem Leitbild des von § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG erfassten Personenkreises entsprach (vgl Urteile vom 11. Dezember 1987, 12 RK 58/85, SozR 2400 § 2 Nr. 24, und vom 9. Dezember 1982, 12 RK 21/82, BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 9/97 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Beschäftigungs- und

    Nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG idF des Art. 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 23. Februar 1957 (BGBl I 88) waren Personen in der Rentenversicherung der Angestellten versichert, die in der Krankenpflege (sowie in der Wochen-, Säuglings- und Kinderpflege) selbständig tätig waren und in ihrem Betrieb keine Angestellten beschäftigten (vgl zur Entstehung der Vorschrift BSGE 54, 219, 220 f = SozR 2400 § 2 Nr. 22 S 32 f).

    Die wirtschaftliche Lage der Ergotherapeuten ähnelt auch weiterhin der der Arbeitnehmer, weil sie fast ausschließlich auf die Verwertung ihrer Arbeitskraft angewiesen sind (vgl hierzu BSGE 54, 219, 220 mwN = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

  • LSG Bayern, 26.03.2003 - L 13 RA 95/02

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.12.1982, 12 RK 21/82, in SozR 2400 § 2 AVG Nr. 22) könne sich der freiberuflich Tätige unschädlich der Hilfe von - i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV - geringfügig Beschäftigten bedienen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 393/08
    - BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982, 12 RK 21/82, vorgehend: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Januar 1982, L 1 AN 99/81, - BSG, Beschluss vom 22. Februar 1996, 12 BK 35/95, vorgehend: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Juni 1995, L 1 AN 84/94, - BSG, Urteil vom 30. Januar 1997, 12 RK 31/96, - BSG, Urteil vom 11. November 2003, B 12 RA 2/03 R, - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2006, L 12 R 4151/05, - BSG, Beschluss vom 12. Januar 2007, B 12 R 14/06 B, - SG Kassel, Urteil vom 27. April 2010, S 6 R 98/07.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 16 RA 161/04

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbständigen Physiotherapeutin -

    Letztlich kommt es somit - wie unter der Geltung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG - nicht entscheidend darauf an, ob bei der beschäftigten Arbeitnehmerin tatsächlich Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit besteht, sondern ob deren Beschäftigung nach zeitlicher Dauer und Höhe des gezahlten Entgelts nur einen geringen Umfang hat und somit das Unternehmen der Klägerin und ihres Mitgesellschafters weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht in nennenswertem Umfange beeinflussen konnte und kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 58/85

    Versicherungspflicht - Lehrer - Erzieher - Selbständig - Mechanische Verrichtung

    Sie beruft sich im wesentlichen auf das angefochtene Urteil sowie auf das Urteil des BSG vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - (SOZR 2400 5 2 Nr. 22).
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