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   BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90   

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https://dejure.org/1993,2373
BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90 (https://dejure.org/1993,2373)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1993 - 12 RK 26/90 (https://dejure.org/1993,2373)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - 12 RK 26/90 (https://dejure.org/1993,2373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO § 1385 Abs. 2 RVO § 7 Abs. 3 BUrlG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung - Überschreiten einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze durch den Jahresverdienst - Berechnung des Jahresverdienstes - Berücksichtigung einer "Urlaubsabgeltung" in Höhe eines 14. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 365
  • VersR 1994, 246
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90
    Er hat mit Urteil vom 7. Dezember 1989 (BSGE 66, 124 = BSG SozR 2200 § 165 Nr. 97) entschieden, sehe ein gültiger Tarifvertrag bei Vollendung des 35. Lebensjahres eine höhere Vergütung vor, mit der die JAV-Grenze für das laufende Jahr überschritten werde, so führe dies nicht dazu, daß der regelmäßige JAV bereits in diesem Jahr die maßgebliche JAV-Grenze übersteigt.
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 20/81

    Bereitschaftsdienst - Mehrarbeit - Bereitschaftsdienstvergütung - Krankenhaus -

    Auszug aus BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90
    Diese Voraussetzung hat der Senat bejaht in einem Fall, in dem es um die Berücksichtigung der Vergütung für vertraglich fest vereinbarten Bereitschaftsdienst ging (vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 65).
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R

    Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG Urteil vom 9.2.1993 - 12 RK 26/90 - SozR 3-2200 § 165 Nr. 9) ist der während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebenden Jahres regelmäßig zu erwartende Verdienst nur der Verdienst, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein

    Zur Ermittlung des Regelentgelts bedurfte es einer Schätzung bei vorausschauender Betrachtungsweise (vgl dazu allgemein BSG, Urteil vom 26.6.2007 - B 1 KR 19/06 R - RdNr 9 mwN; BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 15 S 47; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 65; BSG SozR 3-2200 § 165 Nr. 9; K. Peters in: Kasseler Kommentar, Stand: 1.3.2007, § 6 SGB V RdNr 11).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Der Beginn des Erziehungsurlaubs machte es erforderlich, in einer neuen vorausschauenden Betrachtungsweise (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 165 Nr. 9) zu ermitteln, ob die Grenze weiterhin überschritten war.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entstehenstatbestand - Mitgliedschaft

    Hierzu bedurfte es einer Schätzung bei vorausschauender Betrachtungsweise (vgl dazu allgemein BSG, Urteil vom 26.6.2007 - B 1 KR 19/06 R - RdNr 9 mwN; BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 15 S 47; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 65; BSG SozR 3-2200 § 165 Nr. 9; K. Peters in: Kasseler Kommentar, Stand: 1.3.2007, § 6 SGB V RdNr 11).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 19/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Ausschluss - Krankengeldanspruch

    Ob die JAE-Grenze überschritten ist, muss in einer vorausschauenden Betrachtungsweise beurteilt werden (vgl BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 15 S 47; zur vorausschauenden Betrachtungsweise vgl näher BSG SozR 2200 § 165 Nr. 65; BSG SozR 3-2200 § 165 Nr. 9; Karl Peters in Kasseler Kommentar, Stand 1.3.2007, § 6 SGB V RdNr 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18

    Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Indes ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.02.1993 - 12 RK 26/90 - und vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, beide in juris) der während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebende Verdienst nur derjenige, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 KR 2845/21

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - regelmäßiges

    Während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebenden Jahres ist regelmäßig zu erwartender Verdienst nur der Verdienst, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird (BSG 07.06.2018, B 12 KR 8/16 R, BSGE 126, 47; BSG 09.02.1993, 12 RK 26/90, SozR 3-2200 § 165 Nr. 9).

    Kein regelmäßiges Arbeitsentgelt stellen zB dar: Urlaubsabgeltung, Prämie für einen Verbesserungsvorschlag, Jubiläumsgratifikation, Überstundenabgeltung (vgl zB BSG 09.02.1993, 12 RK 26/90, SozR 3-2200 § 165 Nr. 9; LSG Baden-Württemberg 16.10.2012, L 11 KR 5514/11; Felix in jurisPK-SGB V, 4. Auflage 2020, § 6 SGB V , Rn 17).

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96

    Ende der Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Versicherungsfreiheit wegen Übersteigens der JAE-Grenze tritt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 SGB V jedoch mit sofortiger Wirkung nur ein, wenn eine Beschäftigung mit einem Entgelt über der JAE-Grenze aufgenommen wird; ob die JAE-Grenze überschritten ist, muß dann in einer vorausschauenden Betrachtungsweise beurteilt werden (vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 65; SozR 3-2200 § 165 Nr. 9).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 11/91

    Verdienst - Jahresarbeitsverdienstgrenze - Erziehungsurlaub - Familienhilfe -

    Der Beginn des Erziehungsurlaubs machte es aber erforderlich, in einer neuen vorausschauenden Betrachtungsweise (stRspr, zuletzt Urteil vom 9. Februar 1993 - 12 RK 26/90, zur Veröffentlichung bestimmt) zu ermitteln, ob die Grenze weiterhin überschritten war.
  • SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15

    Nachforderung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    Hiernach gehören zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt grundsätzlich alle in der Regel, d.h. mit hinreichender Sicherheit aus der Beschäftigung für die nächsten 12 Monate zu erwartenden Einnahmen (BSG vom 09.02.1993, 12 RK 26/90; BSG Großer Senat vom 30.06.1965, GS 2/64).
  • SG Berlin, 01.03.2024 - S 89 KR 572/20

    JAEG, Prognose, Entgeltveränderungen, Beschäftigungswechsel, Mutterschutz,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - L 9 KR 50/04

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; Versicherungspflicht;

  • BSG, 18.06.2009 - B 12 KR 57/08 B
  • LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 77/01

    Verpflichtung zur Beitragsnachzahlung; Gegen Entgelt ausgeübte abhängige

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 5 R 4062/10
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