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   BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91   

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https://dejure.org/1994,2153
BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91 (https://dejure.org/1994,2153)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 12 RK 30/91 (https://dejure.org/1994,2153)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 12 RK 30/91 (https://dejure.org/1994,2153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betragspflicht von Versorgungsbezügen ehemaliger HV, KVdR, beitragspflichtige Einnahmen, Versorgungsbezüge, bAV, AA des VV

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91
    Diese Regelung war auch auf Versicherungspflichtige anzuwenden, die - wie der Kläger - Mitglieder von Ersatzkassen waren (BSGE 58, 10, 11 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; BSG SozR aaO Nrn 38, 40, 47; BSGE 70, 105, 107 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des BSG können zu den Versorgungsbezügen iS des § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 RVO sogar solche Leistungen eines betrieblichen Versorgungswerks zählen, die der Versorgungsempfänger allein durch Beiträge finanziert hat (BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1 mwN).

    Auch hier ist an die Bezüge anzuknüpfen, die geschuldet und gezahlt werden (vgl auch BSGE 70, 105, 109 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1; sogenannte institutionelle Abgrenzung).

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91
    Diese Regelung war auch auf Versicherungspflichtige anzuwenden, die - wie der Kläger - Mitglieder von Ersatzkassen waren (BSGE 58, 10, 11 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; BSG SozR aaO Nrn 38, 40, 47; BSGE 70, 105, 107 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann bei der Auslegung des § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 RVO die in § 1 Abs. 1 BetrAVG enthaltene Definition der betrieblichen Altersversorgung nicht ohne weiteres übernommen werden, weil das BetrAVG andere Zwecke verfolgt als § 180 RVO (BSGE 58, 10, 11, 12 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; BSG SozR 2200 § 180 Nrn 38, 40, 47).

  • BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73

    Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91
    Im Steuerrecht hat es schließlich der Bundesfinanzhof (BFH) ebenfalls abgelehnt, laufende Versorgungsleistungen, die an die Stelle des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB getreten waren, als Ausgleichsanspruch zu behandeln (BFHE 118, 572, 576).
  • BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64

    Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind ausschließlich mit Mitteln des Unternehmers aufgebrachte Versorgungsleistungen aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch des Handels- oder Versicherungsvertreters anzurechnen, so daß der nach der Vorteilsprognose des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 HGB aF in Betracht kommende Ausgleich - soweit der Kapitalwert der Versorgungszusage den Ausgleichsanspruch abdeckt - grundsätzlich nicht ungekürzt entsteht (BGHZ 45, 268, 272, 273; BGHZ 55, 45, 58, 59; BGH LM Nr. 69 zu § 89b HGB).
  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind ausschließlich mit Mitteln des Unternehmers aufgebrachte Versorgungsleistungen aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch des Handels- oder Versicherungsvertreters anzurechnen, so daß der nach der Vorteilsprognose des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 HGB aF in Betracht kommende Ausgleich - soweit der Kapitalwert der Versorgungszusage den Ausgleichsanspruch abdeckt - grundsätzlich nicht ungekürzt entsteht (BGHZ 45, 268, 272, 273; BGHZ 55, 45, 58, 59; BGH LM Nr. 69 zu § 89b HGB).
  • BSG, 19.03.1992 - 12 RK 58/91

    Verschulden der Zahlstelle bei der Einbehaltung der Krankenversicherungsbeiträge

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91
    Die Beiträge, die der Kläger gemäß § 381 Abs. 2 Satz 1, § 385 Abs. 2a Satz 1 Halbs 1, § 180 Abs. 5 Nr. 2, Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 RVO für die Zeit bis Ende 1988 zu tragen hat, sind - anders als später entstandene Beiträge - nachträglich von der beklagten Krankenkasse beim Kläger zu erheben (vgl BSG SozR 3-2200 § 393a Nr. 2).
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