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   BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93   

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BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93 (https://dejure.org/1995,1598)
BSG, Entscheidung vom 11.09.1995 - 12 RK 31/93 (https://dejure.org/1995,1598)
BSG, Entscheidung vom 11. September 1995 - 12 RK 31/93 (https://dejure.org/1995,1598)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 255
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93
    Bedenken dagegen ergeben sich jedoch daraus, daß jedenfalls dann, wenn es allein um die Beitragszahlung für einen Gefangenen nach § 168 Abs. 3a aF, Abs. 3 nF AFG geht, hierfür die BA als Einzugsstelle zuständig ist (Urteil vom 11. September 1995 - 12 RK 9/95, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93
    Ihm sind trotz seiner Indienstnahme für die Belange der Sozialversicherung nicht die Aufgaben der Einzugsstelle übertragen (vgl. BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 103/63

    Versicherungspflicht - Stundenlohnbuchhalter

    Auszug aus BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 22. Juni 1966 - 3 RK 103/63 (USK 6642) entschieden, daß die von einem nach seinem Vorbringen als Arbeitnehmer Versicherten gegen seinen angeblichen Arbeitgeber erhobene Klage auf Feststellung der Versicherungspflicht unzulässig ist, weil zunächst ein Bescheid der Einzugsstelle ergehen müsse.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90
    Auszug aus BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93
    Mit den materiell-rechtlichen Fragen hat sich außer dem LSG Baden-Württemberg in dem hier angefochtenen Urteil vom 7. Mai 1993 - L 4 Kr 766/90 - auch das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 17. Januar 1995 - L 5 (6/11) Kr 10/92 befaßt (Recht und Psychiatrie 1995, 76 mit Anm. Mrozynski).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).

    Der Senat hat es vielmehr als unzulässig angesehen, das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren vor der Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV durch eine unmittelbare Feststellungsklage zu umgehen (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S 20).

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Eine vor dieser Entscheidung gegen das Land oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).

    Der Senat hat es vielmehr als unzulässig angesehen, das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren vor der Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV durch eine unmittelbare Feststellungsklage gegen den Arbeitgeber zu umgehen (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S 20).

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R

    Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über

    Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).

    Der Senat hat es vielmehr als unzulässig angesehen, das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren vor der Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV durch eine unmittelbare Feststellungsklage zu umgehen (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S 20).

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R

    Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über

    Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung ist unzulässig (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S 9 f für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).

    Der Senat hat es vielmehr als unzulässig angesehen, das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren vor der Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV durch eine unmittelbare Feststellungsklage zu umgehen (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S 20).

  • LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Abführung des Aufstockungsbeitrags

    Die vorstehende Regelung ist abschließend und zwingend (BSG 11. September 1995 - 12 RK 31/93 Rn. 20).

    Eine von einem Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber erhobene Klage auf Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflicht ist mangels Rechtsschutzinteresses bereits unzulässig (BSG 11.09.1995 - 12 RK 31/93 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).

    Der Arbeitnehmer kann jedoch das Beitragseinzugsverfahren durch einen Antrag bei der Einzugsstelle einleiten und, wenn es erfolglos bleibt, in einem Rechtsstreit gegen die Einzugsstelle, zu dem der Arbeitgeber und der Rentenversicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 SGG beizuladen sind, die Verpflichtung zum Beitragseinzug klären lassen (BSG 26. September 1996 - 12 RK 37/95 - MDR 1997, 374 f.; BSG 11. September 1995 - 12 RK 31/93; Kasseler Kommentar/ Werhahn , § 28h SGB IV Rn. 5).

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R

    Bundesagentur für Arbeit - Leistungsnachweis - Entgeltbescheinigung -

    Für Verfahren, in denen zunächst der Arbeitgeber (vgl hierzu Urteil des Senats in SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S 20) oder - wie hier - ein Leistungsträger verklagt wurde, gilt nichts anderes.
  • LAG Hamm, 19.11.2014 - 4 Sa 750/14

    Rechtsschutzinteresse; Altersteilzeit; Aufstockungsbeitrag;

    Sie ist daher unzulässig (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.1995 - 12 RK 31/93 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 6; BSG, Urteil vom 12.09.1995 - 12 RK 63/94 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 5; BSG, Urteil vom 26.09.1996 - 12 RK 37/95 = MDR 1997, 374 f.).

    Die vorstehende Regelung ist abschließend und zwingend (BSG, Urteil vom 11.09.95 - 12 RK 31/93).

    Der Arbeitnehmer kann jedoch das Beitragseinzugsverfahren durch einen Antrag bei der Einzugsstelle einleiten und, wenn es erfolglos bleibt, in einem Rechtsstreit gegen die Einzugsstelle, zu dem der Arbeitgeber und der Rentenversicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 SGG beizuladen sind, die Verpflichtung zum Beitragseinzug klären lassen (BSG, Urteil vom 26.09.1996 a.a.O.; BSG, Urteil vom 11.09.1995 - 12 RK 31/93 a.a.O.; Kasseler Kommentar/Werhahn, § 28h SGB IV Rn. 5).

  • SG Stuttgart, 21.06.2005 - S 12 KR 7228/03

    Rentenversicherung - Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Mitgliedschaft und

    Eine vor einer solchen Entscheidung gegen ein Bundesland oder den angeblichen Arbeitgeber gerichtete Klage auf Beitragszahlung sei unzulässig (vgl. BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 4 S. 9 f. für Strafgefangene; zur Unzulässigkeit der Klage eines Gefangenen gegen das Land als Arbeitgeber gerichteten Klage auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund eines Berufsausbildungsverhältnisses vgl. BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 5 S. 16, oder eines Beschäftigungsverhältnisses während des Maßregelvollzuges vgl. BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).

    Der Senat habe es vielmehr als unzulässig angesehen, das gesetzlich zwingend vorgeschriebene Verwaltungsverfahren vor der Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV durch eine unmittelbare Feststellungsklage zu umgehen (vgl. BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 6 S. 20).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R

    Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang

    Diesem Klagebegehren steht auch nicht der sog Nachrang der Feststellungsklage (vgl zB BSGE 56, 255, 256 = SozR 3-1500 § 55 Nr. 23; BSGE 58, 150, 152 = SozR 1500 § 55 Nr. 27) entgegen, weil die Klägerin ihr Klageziel nicht auf anderem Wege verwirklichen kann (vgl zB BSGE 74, 90 ff = SozR 3-4210 § 9 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 4976/13
    Eine erste gegen das L. gerichtete Klage des Klägers auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht seiner Tätigkeit blieb erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Mannheim (SG) vom 23.06.1989 - 8 Kr 2204/86 -, Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 07.05.1993 - 4 Kr 766/90 - Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.09.1995 - 12 RK 31/93 -).

    Auf die Ausführungen zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung im Urteil des LSG vom 07.05.1993 (4 Kr 766/90) kann sich der Kläger schon deshalb nicht berufen, weil das Urteil des LSG insoweit vom BSG (Urteil vom 11.09.1995 - 12 RK 31/93 -) aufgehoben worden ist.

  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 63/94

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 18/17 R

    Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung während der

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 AL 2/04 R

    Feststellung beitragspflichtiger Einnahmen durch den meldepflichtigen

  • LSG Bayern, 27.09.2007 - L 9 AL 387/01

    Art und Umfang der einem in Strafhaft befindlichen Leistungsbezieher während

  • LSG Bayern, 28.06.2000 - L 12 KA 173/98

    Abrechnung einer weiteren Operation als privatärztliche Leistung im unmittelbaren

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 486/12

    Krankenversicherung - Auffangversicherung - Zuständigkeit - Nachweis einer

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95
  • LSG Bayern, 14.02.2002 - L 10 AL 147/01

    Zulässigkeit negativer Feststellungsklage; Möglichkeit ordnungsrechtlicher

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KR 232/17
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2005 - L 16 B 44/04

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - L 4 R 4724/13
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 KR 1063/17
  • LSG Bayern, 13.04.2007 - L 5 KR 251/06

    Feststellung des Weiterbestehens eines sozialversicherungspflichtigen

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 KR 3889/16
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2009 - L 4 KR 1035/08
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