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   BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77   

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https://dejure.org/1978,1904
BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77 (https://dejure.org/1978,1904)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1978 - 12 RK 32/77 (https://dejure.org/1978,1904)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 (https://dejure.org/1978,1904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (KV) und in der Angestelltenversicherung (AV) sowie Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit (BfA); Merkmale einer abhängigen Beschäftigung gegen Entgelt ; Personenkreis der berufsmäßig nicht versicherungspflichtig ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 168 Abs. 1 Nr. 2; AVG § 4 Abs. 1 Nr. 6; AVG § Abs. 2; RVO § 1228 Abs. Nr. 5; AVG § 4 Abs. 2; AFG § 102; AFG § 169

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 524
  • VersR 1979, 738
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 352/71

    Tätigkeit - Berufsmäßige Ausübung - Erwerb des Lebensunterhalts - Wirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77
    Um eine Beschäftigung danach beurteilen zu können, ob sie berufsmäßig ausgeübt wird, kann auf das Maß der zeitlichen Inanspruchnahme als ein wesentliches Beweisanzeichen abgestellt und dabei Berufsmäßigkeit einer laufend ausgeübten Beschäftigung angenommen werden, wenn sie den Beschäftigten mehr als 20 Stunden wöchentlich beansprucht (Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 -, BSG SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO mwN).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 352/71 -, BSG SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO Bl Aa 8 Rückseite mwN) übt jemand eine Beschäftigung oder Tätigkeit berufsmäßig aus, wenn er hierdurch seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in solchem Umfang erwirbt, daß seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung oder Tätigkeit beruht.

  • BSG, 25.10.1976 - 12 RK 19/76
    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77
    Sie wird von der Versicherungspflicht in der KV und AV erfaßt, weil für sie - im Gegensatz zu den Beschäftigungen als Referendar und Richter - die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit nicht gelten (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1975 - 12 RK 19/76 -, BSG SozR 2200 § 169 Nr. 4).
  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 20/71

    Angestellter - Aktiengesellschaft - Vorstandsmitglieder - Zusätzliche

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77
    Sie sind nur wegen ihrer anderweitig gewährleisteten sozialen Sicherung ausnahmsweise versicherungsfrei (BSGE 20, 123; 36, 258; BSG SozR Nr. 24 zu § 3 AVG; BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 169 Nrn 1 und 4).
  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 99/59
    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77
    Sie sind nur wegen ihrer anderweitig gewährleisteten sozialen Sicherung ausnahmsweise versicherungsfrei (BSGE 20, 123; 36, 258; BSG SozR Nr. 24 zu § 3 AVG; BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 169 Nrn 1 und 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23

    Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige

    Diese Frage lässt sich nicht in einer auf die kurzfristige Beschäftigung beschränkten Betrachtung beantworten (BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 -, SozR 2200 § 168 Nr. 3, Rn. 14).

    Für die Annahme einer nicht berufsmäßigen Ausübung einer Beschäftigung ist zudem zu berücksichtigen, inwieweit der Betroffene zum "Kreis der Erwerbstätigen" gehört oder "nur gelegentlich eine vorübergehende Beschäftigung" ausübt (vgl. dazu und insbesondere zu den genannten Formulierungen: BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 -, SozR 2200 § 168 Nr. 3, Rn. 14).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - L 1 KR 36/05

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit der

    Dabei sind die gesamten Lebensverhältnisse des Beschäftigten zu berücksichtigen, die nicht allein durch die Verhältnisse während der Dauer dieser Beschäftigung geprägt werden (BSG, Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 32/77 -, SozR 2200 § 168 Nr. 3; Urteil vom 11.06.1980 - 12 RK 30/79 -, SozR 2200 § 168 Nr. 5).

    Auch dieser verliert hierdurch nicht die Eigenschaft eines berufsmäßigen Arbeitnehmers (BSG, Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 32/77 -, SozR 2200 § 168 Nr. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 3335/11

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Der Beschäftigte darf seinen Lebensunterhalt nicht überwiegend oder doch in einem solchen Umfang erwerben, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung oder Tätigkeit beruht (BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 - SozR 2200 § 168 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 31/12

    Sozialversicherungspflicht von Saisonarbeitskräften; Zugrundelegung einer

    Diese ist jedoch unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls (ausgeübte Beschäftigung, Erwerbsverhalten, anderweitige Inanspruchnahme der Aushilfskraft, Typisierung des Berufsbildes, gesamte wirtschaftliche Verhältnisse einer Person usw.) zu beurteilen (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. November 1978, 12 RK 32/77 und vom 11. Mai 1993, 12 RK 23/91 - juris -).
  • SG Landshut, 09.03.2023 - S 1 BA 3/21

    Rentenversicherung, Arbeitnehmer, Lebensunterhalt, Versicherungspflicht,

    Nicht berufsmäßig tätig wird auch, wer eine kurzfristige Beschäftigung ausübt, ohne zum Kreis der Erwerbstätigen zu gehören (BSG 30.11.1978 - 12 RK 32/77).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9/10 R 20/12
    Von Beamten und Richtern ausgeübte Nebentätigkeiten, die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, unterliegen damit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hess. Landessozialgericht - LSG -, Urt. v. 29. März 2007 - L 1 KR 138/06 -, juris; vgl. auch Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 - juris, Rn. 12, sowie LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 1980 - L 5 K 55/79, Breithaupt 1981, S. 281 - 283).

    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 -, juris, Rn. 14, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 14/89 -, juris, Rn. 12; Schlegel in jurisPK SGB IV 2. Auflage 2011, Stand 21. Januar 2013, § 8 Rn. 52 m.w.N.; Knospe a.a.O., Rn. 39).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 3083/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - rumänische Saisonarbeitskraft in einem

    Bei der Beurteilung der Berufsmäßigkeit seien die gesamten Lebensverhältnisse des Beschäftigten zu berücksichtigen, die nicht allein durch die Verhältnisse während der Dauer dieser Beschäftigung geprägt würden (Hinweis auf BSG 30.11.1978, 12 RK 32/77, SozR 2200 § 168 Nr. 3 und BSG 11.06.1980, 12 RK 30/79, SozR 2200 § 168 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 16.04.2014 - L 16 R 698/13

    Erfolgt die Vermittlung der beruflichen Grundbildung in der Form des

    Immer berufsmäßig ist eine kurzfristige Beschäftigung, wenn ihr eine versicherungspflichtige oder - aus anderen Gründen als Geringfügigkeit - versicherungsfreie Beschäftigung unmittelbar vorangegangen ist oder folgt (BSG, Urteil vom 30.11.1978 - 12 RK 32/77).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Der Beschäftigte darf seinen Lebensunterhalt nicht überwiegend oder doch in einem solchen Umfang erwerben, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung oder Tätigkeit beruht (BSG, Urteil vom 30.11.1978, - 12 RK 32/77 -, in juris).
  • SG Landshut, 09.03.2023 - 1 BA 3721
    Nicht berufsmäßig tätig wird auch, wer eine kurzfristige Beschäftigung ausübt, ohne zum Kreis der Erwerbstätigen zu gehören (BSG 30.11.1978 - 12 RK 32/77).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 36/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 BA 66/19
  • LAG Hamm, 20.07.1989 - 16 Sa 33/89

    Assessor; Abgrenzung Arbeitnehmer - freier Mitarbeiter; Freier Mitarbeiter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2019 - L 2 BA 97/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2/9 R 260/15
  • SG Hannover, 24.06.2010 - S 4 RJ 249/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2004 - L 4 KR 3/04
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