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   BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90   

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BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90 (https://dejure.org/1993,1585)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1993 - 12 RK 36/90 (https://dejure.org/1993,1585)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 12 RK 36/90 (https://dejure.org/1993,1585)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 502
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1988 (BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4) ist die Wiedereinsetzung auch bei Versäumung einer Frist des materiellen Sozialrechts zulässig, sofern sich nicht aus einer Rechtsvorschrift ergibt, daß sie ausgeschlossen ist (§ 27 Abs. 5 SGB X).

    Daß nach dieser Entscheidung Sinn und Zweck der Regelung die ausnahmslose Anwendung der Frist des § 313 Abs. 2 Satz 1 RVO nicht verlangten, sondern gewisse Ausnahmen sogar geboten, galt auch für Abs. 4 des § 313 RVO und später auch für die Nachfolgeregelung des § 176b RVO und steht im Einklang mit den Ausführungen in dem Urteil zu § 176c RVO (BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4).

  • BSG, 14.01.1981 - 3 RK 42/79

    Student - Anspruch auf Familienkrankenpflege - Versicherungspflichtbefreiung -

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90
    Daß der Anspruch auf Familienhilfe nicht etwa bis zum Ende des Semesters, in dem die Altersgrenze überschritten wurde, weiterbestand, hat das BSG mit Urteil vom 14. Januar 1981 (SozR 2200 § 205 Nr. 36) entschieden.

    Sodann die erwähnte Entscheidung des BSG vom 14. Januar 1981 (SozR 2200 § 205 Nr. 36), wonach bei Überschreiten der Altersgrenze im Laufe eines Semesters eine Lücke im Versicherungsschutz eintrat, was in dem Urteil ausdrücklich als unbefriedigend bezeichnet worden ist.

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 9. Februar 1993 (12 RK 28/92, SozR 3-1300 § 27 Nr. 3, demnächst auch in BSGE 72) zwar entschieden, daß nach dem Grundsatz der formellen Publizität von Gesetzen die Unkenntnis von der in Art. 56 Abs. 4 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I 2477) enthaltenen Frist für einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner nicht als schuldlos angesehen werden konnte.
  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 88/63

    Ansprüche gegen die Krankenkasse - Kostenersatzanspruch - Vererblichkeit von

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90
    Hierzu wird auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. August 1966 (BSGE 25, 146 = SozR Nr. 16 zu § 184 RVO) verwiesen.
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 34/59

    Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung im Anschluss an die

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/90
    Zu Abs. 2 Satz 1 des § 313 RVO hat das BSG schon in seinem Urteil vom 19. Juni 1963 (BSGE 19, 173 = SozR Nr. 4 zu § 313 RVO) unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung Ausnahmen von einer rigorosen Anwendung der Frist erwogen und zugelassen, wobei allerdings damals die Wiedereinsetzungsregelung des § 27 SGB X noch nicht galt.
  • BSG, 14.05.2002 - B 12 KR 14/01 R

    Freiwillige Versicherung - Beitrittserklärung - Betreuung - Aufgabenkreis -

    Dies hat das Bundessozialgericht für ein Ausscheiden aus der Familienhilfe des § 205 der Reichsversicherungsordnung bereits entschieden (BSG SozR 3-2200 § 176b Nr. 1; vgl auch BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

    Zwar bestünde bei schuldloser Versäumung der Beitrittsfrist die Möglichkeit, dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-2200 § 176b Nr. 1) mit der Folge eines auf den 1. Januar 1989 zurückwirkenden Versicherungsschutzes in der freiwilligen gesetzlichen KV mit allerdings fraglicher Leistungsverpflichtung des Krankenversicherungsträgers wegen des Naturalleistungsprinzips und fehlender Beitragszahlungen.

    Im Einklang hiermit hat der Gesetzgeber mit der - verfassungsorientiert ausgelegten - Übergangsregelung des Art. 59 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) einen lückenlosen Versicherungsschutz gewährleistet und ermöglicht, daß bei einem Wechsel von der gesetzlichen KV in ein privates Krankenversicherungsverhältnis gerade auch wegen der komplizierten Voraussetzungen der Familienversicherung nach neuem Recht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 176b Nr. 1 S 4 f) keine Unsicherheiten entstehen (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 2200 § 205 Nr. 59 S 159f).

  • SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 501/17

    Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung während der

    Schließlich das Beitrittsrecht und die Befristung des entsprechenden Antrags (§ 176b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 RVO) zusammen mit dem Umstand, daß die Satzung keine längere als die Monatsfrist bestimmt hatte (§ 176b Abs. 2 Satz 4 RVO)." (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 36/90 -, SozR 3-2200 § 176b Nr. 1, SozR 3-1300 § 27 Nr. 4, Rn. 15; die Möglichkeit einer Ausnahme andeutend auch: BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 9/03 R -, SozR 4-2600 § 6 Nr. 5, Rn. 22).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 13/07 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Verlust des im Beschäftigungsstaat

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (vgl BSG SozR 3-2200 § 176b Nr. 1 zum heutigen § 9 Abs. 2 SGB V, dem § 26 SGB XI nachgebildet ist - dazu BT-Drucks 12/5262, S 106 f; im Grundsatz bestätigend nochmals BSG SozR 3-2500 § 9 Nr. 4), ist die Wiedereinsetzung auch bei Versäumung einer Frist des materiellen Sozialrechts zulässig, sofern sich nicht aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist (§ 27 Abs. 5 SGB X).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X, die im Grundsatz auch bei Versäumung einer Frist des materiellen Rechts zulässig (BSGE 64, 153, 155 = SozR 1300 § 27 Nr. 4; BSG SozR 3-2200 § 176b Nr. 1; BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 8) und daher mangels eines Ausschlusses iS des § 27 Abs. 5 SGB X auch bei Versäumung der Ausschlussfrist nach § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO zulässig ist, kommt hier nicht in Betracht.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Soweit sie nämlich zugunsten der Erbengemeinschaft die Erstattung der Krankenhausbehandlungskosten und als Vorfrage dazu die Feststellung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und die Mitgliedschaft ihres verstorbenen Sohnes bei der Beklagten begehrt, ist sie hierzu als Miterbin nach § 1922 Abs. 1 und § 2039 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) i.V.m. § 58 des Sozialgesetzbuchs - Allgemeiner Teil (SGB I) berechtigt; denn bei einer solchen Erstattungsforderung handelt es sich nicht um laufende Geldleistungen, für die die Sonderrechtsnachfolge gemäß § 56 SGB I eintritt (vgl BSG SozR 3-2200 § 176b Nr. 1).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 43/95

    Nachentrichtung von Beiträgen nach §§ 21 , 22 WGSVG

    Dieses ist, wie in der letztgenannten Entscheidung ausgeführt, jedenfalls bei einer Unkenntnis von Rechten, deren Ausübung im Gesetz selbst ausdrücklich und datumsmäßig befristet ist, nicht der Fall (vgl zu anderen Sachverhalten in der Krankenversicherung BSGE 64, 153 [BSG 25.10.1988 - 12 RK 22/87] = SozR 1300 § 27 Nr. 4; BSG SozR 3-2200 § 176b Nr. 1).
  • LSG Saarland, 18.02.2004 - L 2 KR 27/02

    Freiwillige Versicherung - Versäumung - Beitrittsfrist - Wiedereinsetzung -

    Die Beklagte hat ergänzend vorgebracht, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.05.1993 - 12 RK 36/90) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Rechtsunkenntnis voraussetze, dass die Krankenkasse einer durch Verordnung oder Gesetz ausdrücklich vorgegebenen Informationspflicht nicht nachgekommen sei und der Beitrittsberechtigte auch auf andere Weise keine Kenntnis über das freiwillige Beitrittsrecht gehabt habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.05.1993 - 12 RK 36/90 -, SozR 3 - 2200 § 176 b RVO) gelte Rechtsunkenntnis als unverschuldet im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB X , wenn die Krankenkasse einer entsprechenden Hinweispflicht nicht oder unzureichend nachgekommen sei.

  • LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 364/20

    Beitragsrecht: rückwirkende Befreiung eines Syndikusrechtsanwalts von der

    Anders ist dies zwar dann zu behandeln, wenn die Behörde einer ihr obliegenden Hinweispflicht nicht nachkommt (BSG, Urteil vom 11.05.1993 - 12 RK 36/90 -, SozR 3-2200 § 176b Nr. 1, SozR 3-1300 § 27 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 67/10
    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Antragsfrist gemäß § 9 Abs. 2 SGB V ist grundsätzlich zulässig; eine die Wiedereinsetzung ausschließende Rechtsvorschrift im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X besteht nicht (Krauskopf-Baier, SozKV, § 9 SGB V RdNr. 23; BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 36/90 - Urteil vom 14. Mai 2002 - B 12 KR 14/01 R -, jeweils in juris).

    Als verschuldet gilt in der Regel Rechtsunkenntnis (Kasseler Kommentar-Mutschler a.a.O. RdNr. 8; BSG, Urteil vom 9. Februar 1993 - 12 RK 28/92 - in juris), es sei denn, die fehlende Rechtskenntnis beim Berechtigten bestand, weil die Krankenkasse ihrer gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist und der Berechtigte auch anderweitig keine Kenntnis über die Beitrittsmöglichkeit hatte (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 36/90 - in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 22 R 1117/10

    Beitragspflichtige Krankenversicherung - Äquivalenzprinzip - Abkommen BRD und

  • LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitrittserklärung - Betreuungsverhältnis -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2017 - L 33 R 309/16

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet - selbstständig

  • LSG Thüringen, 18.12.2012 - L 6 R 261/07

    Regelung der weiteren Versicherungspflicht für jemanden, der im Beitrittsgebiet

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 33 R 1203/08

    Versicherungspflicht; ein Auftraggeber; wirtschaftliche Abhängigkeit; Befreiung

  • BSG, 09.12.1997 - 10 RK 1/97

    Verfassungsmäßigkeit der Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in der

  • BSG, 20.11.2008 - B 12 R 10/08 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - L 16 KR 176/01

    Krankenversicherung

  • VG Köln, 07.06.2017 - 26 K 979/17
  • SG Leipzig, 14.11.2006 - S 8 KR 536/04

    Unverschuldete Fristversäumnis durch Alkoholerkrankung, Wiedereinsetzung in den

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 KR 3862/08
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