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   BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95   

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https://dejure.org/1996,3176
BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95 (https://dejure.org/1996,3176)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1996 - 12 RK 37/95 (https://dejure.org/1996,3176)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1996 - 12 RK 37/95 (https://dejure.org/1996,3176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bundesland - Klage - Absolvent - Einstufige Juristenausbildung - Rentenversicherungsbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95
    Sollte diese vom Kläger angerufen werden, so weist der Senat zu Verjährungsfragen auf sein zur Juristenausbildung in Bremen ergangenes Urteil vom 13. August 1996 (12 RK 76/94, zur Veröffentlichung vorgesehen) hin.
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87

    Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell -

    Auszug aus BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95
    Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) in einem anderen Verfahren mit Urteil vom 21. Februar 1990 (BSGE 66, 211 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1) die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung während der Praxiszeiten festgestellt hatte, teilte das beklagte Land dem Kläger im Mai 1991 mit, es werde auf Antrag die noch nicht verjährten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) entrichten.
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Ein eigener Anspruch des pflichtversicherten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf die Zahlung der Beiträge (einschließlich des sog Arbeitgeberanteils) besteht ohnehin nicht (BSGE 11, 278, 279 = SozR Nr. 1 zu Art. 2 § 4 AnVNG; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 28; SozR 3-2400 § 28h Nr. 7 S 24).

    Daher ist für eine Leistungsklage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Beiträge an die Einzugsstelle oder an den Rentenversicherungsträger schlechthin kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben (vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 7 S 24; zur Maßgeblichkeit des Einzugsstellenverfahrens sogar beim Abzugsrecht s BSG SozR 3-3300 § 58 Nr. 1 S 2 ff).

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    Diese eindeutige Zuständigkeitsreglung ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es wie hier um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der genannten Zweige der Sozialversicherung geht (hier der Rentenversicherung, vgl BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 7 S 23).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R

    Beitragsbemessung für einen Schauspieler auf der Grundlage eines

    Bleibt dieses Verfahren erfolglos, kann der Beschäftigte sodann in einem Rechtsstreit vor den Sozialgerichten die Verpflichtung der Einzugsstelle zu einem entsprechenden Beitragseinzug gerichtlich klären lassen (vgl BSG Urteil vom 12.9.1995 - 12 RK 63/94 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 5; BSG Urteil vom 26.9.1996 - 12 RK 37/95 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 7) .
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