Rechtsprechung
BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prozessvollmacht - Klageerhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirkung einer Vollmacht für Verwaltungsverfahren im anschließenden Rechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 08.06.1988 - S 39 (5) J 122/87
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1989 - L 8 J 173/88
- BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 196
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84
Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist - …
Auszug aus BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90
Dabei bedarf die Fristsetzung keines formalen Gerichtsbeschlusses (BVerwGE 71, 20). - BSG, 24.11.1976 - 1 RA 151/75
Gerichtliche Vereinbarung - Sachlich-rechtlicher Inhalt - Bindung des BSG - …
Auszug aus BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90
Das entspricht dem, was allgemein für die Bindung des Revisionsgerichts an eine vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einer privaten Willenserklärung gilt (vgl BSGE 43, 37, 39 = SozR 2200 § 1265 Nr. 24;… BSG in SozR 1500 § 163 Nr. 2). - BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79
Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit
Auszug aus BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90
Der erkennende Senat hat dazu im Urteil vom 30. Januar 1980 (SozR 5070 § 10a Nr. 3) entschieden, bei der Auslegung von Willenserklärungen sei regelmäßig ein den tatsächlichen Inhalt der Erklärung feststellender und ein sie rechtlich würdigender Vorgang zu unterscheiden.
- BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
Nachdem hierzu keine Äußerung von seiten des Bevollmächtigten eingegangen war, hat sich der Kammervorsitzende mit Richterbrief vom 5. März 1999 erneut an die Bevollmächtigten gewandt: Für das Klageverfahren liege noch keine Vollmacht vor; vorsorglich werde darauf aufmerksam gemacht, daß die im Verwaltungsverfahren eingereichte Vollmacht "nicht als ausreichend angesehen" werde; nach § 73 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sei die Vollmacht zu den "Akten" zu reichen, worunter die Gerichtsakten und nicht die Verwaltungsakten zu verstehen seien, wie das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 15. August 1991 -12 RK 39/90 - entschieden habe; zur Vorlage einer Prozeßvollmacht werde eine Frist bis zum 30. April 1999 gesetzt; nach erfolglosem Ablauf der Frist werde die Klage ggf als unzulässig abgewiesen."Akten" iS dieser Vorschrift sind die Gerichtsakten; denn sie regelt die Prozeßvertretung vor Gericht und spricht von der Verkündung einer Entscheidung, womit die nächstfolgende Gerichtsentscheidung gemeint ist (so bereits das von den Vorinstanzen zitierte Urteil des BSG vom 15. August 1991 SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 f, insoweit wiederum unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5).
Das Vorhandensein der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage sind im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (…so Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes , Beschluß vom 17. April 1984 - 2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).
Ist keine Prozeßvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es allerdings, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, daß die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (…so GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 10 f;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 6).
Da den Bevollmächtigten des Klägers darüber hinaus entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen mit Verfügung vom 5. März 1999 unter Hinweis auf die Folgen der Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht (ausdrücklich unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 15. August 1991 - SozR 3-1500 § 73 Nr. 2) eine Frist für deren Nachreichung bis zum 30. April 1999 gesetzt worden war und er sowohl diese Frist als auch die Zeit bis zur Zustellung des Gerichtsbescheides ohne erkennbare Aktivität verstreichen ließ, ist die Klageabweisung durch das SG als unzulässig zu Recht erfolgt und vom LSG im Ergebnis zu Recht bestätigt worden.
Die Rechtsprechung des BSG ist bislang davon ausgegangen, daß eine im Verwaltungsverfahren eingereichte Vollmacht grundsätzlich nicht für das nachfolgende Klageverfahren ausreicht, "es sei denn, aus dem Wortlaut der schriftlichen Vollmacht oder aus sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes" (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 4;… ebenso: Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 73 RdNr 13;… Niesel, Der Sozialgerichtsprozeß, 3. Aufl 1996, RdNr 141;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1998, Kap V RdNr 44;… offen lassend BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 S 9 für den Fall der Berufung auf die in den Akten eines mit dem aktuellen Verfahren zusammenhängenden vorangegangenen Rechtsstreits befindliche Prozeßvollmacht).
Zwar sind das Vorliegen der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 mwN, dazu bereits oben).
- BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 27/00 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
Darüber hinaus liege für das Klageverfahren noch keine Vollmacht vor; vorsorglich werde darauf aufmerksam gemacht, daß die im Verwaltungsverfahren eingereichte Vollmacht "nicht als ausreichend angesehen" werde; nach § 73 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sei die Vollmacht zu den "Akten" zu reichen, worunter die Gerichtsakten und nicht die Verwaltungsakten zu verstehen seien, wie das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 15. August 1991 - 12 RK 39/90 - entschieden habe; zur Vorlage einer Prozeßvollmacht werde eine Frist bis zum 30. April 1999 gesetzt; nach erfolglosem Ablauf der Frist werde die Klage ggf als unzulässig abgewiesen."Akten" iS dieser Vorschrift sind die Gerichtsakten; denn sie regelt die Prozeßvertretung vor Gericht und spricht von der Verkündung einer Entscheidung, womit die nächstfolgende Gerichtsentscheidung gemeint ist (so bereits das von den Vorinstanzen zitierte Urteil des BSG vom 15. August 1991 SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 f, insoweit wiederum unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5).
Das Vorhandensein der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage sind im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (…so Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes , Beschluß vom 17. April 1984 - 2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).
Ist keine Prozeßvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es allerdings, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, daß die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (…so GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 10 f;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 6).
Da dem Bevollmächtigten des Klägers darüber hinaus entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen mit Verfügung vom 5. März 1999 unter Hinweis auf die Folgen der Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht (ausdrücklich unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 15. August 1991, SozR 3-1500 § 73 Nr. 2) eine Frist für deren Nachreichung bis zum 30. April 1999 gesetzt worden war und er sowohl diese Frist als auch die Zeit bis zur Zustellung des Gerichtsbescheides ohne erkennbare Aktivität verstreichen ließ, ist die Klageabweisung durch das SG als unzulässig zu Recht erfolgt und vom LSG im Ergebnis zu Recht bestätigt worden.
Die Rechtsprechung des BSG ist bislang davon ausgegangen, daß eine im Verwaltungsverfahren eingereichte Vollmacht grundsätzlich nicht für das nachfolgende Klageverfahren ausreicht, "es sei denn, aus dem Wortlaut der schriftlichen Vollmacht oder aus sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes" (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 4;… ebenso: Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 73 RdNr 13;… Niesel, Der Sozialgerichtsprozeß, 3. Aufl 1996, RdNr 141;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1998, Kap V RdNr 44;… offen lassend BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 S 9 für den Fall der Berufung auf die in den Akten eines mit dem aktuellen Verfahren zusammenhängenden vorangegangenen Rechtsstreits befindliche Prozeßvollmacht).
Zwar sind das Vorliegen der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 mwN, dazu bereits oben).
- LSG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - L 4 KA 3/99
Mangel der Vollmacht - Anwendbarkeit des § 88 Abs. 2 ZPO im SG-Verfahren
Nachdem hierzu keine Äußerung von seiten des Bevollmächtigten eingegangen war, hat sich der Kammervorsitzende mit Richterbrief vom 5. März 1999 erneut an die Bevollmächtigten gewandt: Für das Klageverfahren liege noch keine Vollmacht vor; vorsorglich werde darauf aufmerksam gemacht, daß die im Verwaltungsverfahren eingereichte Vollmacht "nicht als ausreichend angesehen" werde; nach § 73 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sei die Vollmacht zu den "Akten" zu reichen, worunter die Gerichtsakten und nicht die Verwaltungsakten zu verstehen seien, wie das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 15. August 1991 - 12 RK 39/90 - entschieden habe; zur Vorlage einer Prozeßvollmacht werde eine Frist bis zum 30. April 1999 gesetzt; nach erfolglosem Ablauf der Frist werde die Klage ggf als unzulässig abgewiesen.15. August 1991 SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 f, insoweit wiederum unter Hinweis auf BSG (11a Senat) SozR 1500 § 73 Nr. 5).
Schiedsge; 11.11.2013; 13/2/83|Generalanwalt beim EuGH; 14.12.1983; 2/83|DH Mannheim; 23.06.1983; 2/83|Europäisches Patentamt; 15.03.1984; T 2/83">2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).
Ist keine Prozeßvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es allerdings, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, daß die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (…so GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 10 f;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 6).
Da den Bevollmächtigten des Klägers darüber hinaus entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen mit Verfügung vom 5. März 1999 unter Hinweis auf die Folgen der Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht (ausdrücklich unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 15. August 1991 - SozR 3-1500 § 73 Nr. 2) eine Frist für deren Nachreichung bis zum 30. April 1999 gesetzt worden war und er sowohl diese Frist als auch die Zeit bis zur Zustellung des Gerichtsbescheides ohne erkennbare Aktivität verstreichen ließ, ist die Klageabweisung durch das SG als unzulässig zu Recht erfolgt und vom LSG im Ergebnis zu Recht bestätigt worden.
Die Rechtsprechung des BSG ist bislang davon ausgegangen, daß eine im Verwaltungsverfahren eingereichte Vollmacht grundsätzlich nicht für das nachfolgende Klageverfahren ausreicht, "es sei denn, aus dem Wortlaut der schriftlichen Vollmacht oder aus sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes" (BSG (12. Senat) SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 4;… ebenso: Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 73 RdNr 13; Niesel, Der Sozialgerichtsprozeß,.
Zwar sind das Vorliegen der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 mwN, dazu bereits oben).
- BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R
Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus ohne Empfehlung des …
Hierbei sind auch die außerhalb der sprachlichen Erklärung liegenden Umstände zu berücksichtigen, sofern sie gegenüber dem Empfänger der Erklärung in irgendeiner Weise Ausdruck gefunden haben (…BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2). - BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 28/00 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
"Akten" iS dieser Vorschrift sind die Gerichtsakten; denn sie regelt die Prozeßvertretung vor Gericht und spricht von der Verkündung einer Entscheidung, womit die nächstfolgende Gerichtsentscheidung gemeint ist (so bereits das von den Vorinstanzen zitierte Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 15. August 1991 SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 f, insoweit wiederum unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5).Das Vorhandensein der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage sind im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (…so Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes , Beschluß vom 17. April 1984 - 2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).
Ist keine Prozeßvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es allerdings, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, daß die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (…so GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 10 f;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 6).
Die Rechtsprechung des BSG ist bislang davon ausgegangen, daß eine im Verwaltungsverfahren eingereichte Vollmacht grundsätzlich nicht für das nachfolgende Klageverfahren ausreicht, "es sei denn, aus dem Wortlaut der schriftlichen Vollmacht oder aus sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes" (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 4;… ebenso: Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 73 RdNr 13;… Niesel, Der Sozialgerichtsprozeß, 3. Aufl 1996, RdNr 141;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1998, Kap V RdNr 44;… offenlassend BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 S 9 für den Fall der Berufung auf die in den Akten eines mit dem aktuellen Verfahren zusammenhängenden vorangegangenen Rechtsstreits befindliche Prozeßvollmacht).
Zwar sind das Vorliegen der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 mwN, dazu bereits oben).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 7 AS 906/11
Umfang der Bevollmächtigung im Widerspruchsverfahren über einen Anspruch auf …
Der Beklagte erwidert, nach Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.08.1991 - 12 RK 39/90 -) gelte die Vertretungsvollmacht nur für das konkrete Verwaltungsverfahren bis zur Bestandskraft des angefochtenen Bescheides.Das Urteil des BSG vom 15.08.1991 - 12 RK 39/90 - in SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 ist überhaupt nicht einschlägig.
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 4 R 3235/14
Rechtsbehelfsverfahren - Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs ohne …
Das BSG nahm hierzu wiederholt an, dass es einer Fristsetzung bedürfe, um eine Klage als unzulässig abzuweisen (BSG, Urteil vom 15. August 1991 - 12 RK 39/90 - in juris, Rn. 17; BSG…, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 6 KA 29/00 R - juris, Rn. 16). - LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 3/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Unzulässigkeit eines Widerspruchs - …
Für das gerichtliche Verfahren ist seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) vom 17. April 1984 (…GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 = BGHZ 91, 111 = SozR 1500 § 73 Nr. 4;… vgl. auch z.B. BSG, Urt. v. 13. Dezember 2000, a.a.O.; BSG, Urt. v. 15. August 1991 - 12 RK 39/90, SozR 3-1500 § 73 Nr. 2;… BFH, Urt. v. 6.3.2003 - VI B 173/00, BFH/NV 2003, 814) geklärt, dass eine nachträgliche Genehmigung nicht mehr möglich ist, wenn die Klage bereits zu Recht wegen fehlender Vollmacht als unzulässig abgewiesen worden ist. - BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
"Akten" im Sinne dieser Vorschrift sind die Gerichtsakten; denn sie regelt die Prozeßvertretung vor Gericht und spricht von der Verkündung einer Entscheidung, womit die nächstfolgende Gerichtsentscheidung gemeint ist (so bereits BSG vom 15. August 1991 SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 f, insoweit wiederum unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5).Schiedsge; 11.11.2013; 13/2/83|Generalanwalt beim EuGH; 14.12.1983; 2/83|OLG Karlsruhe; 19.09.1983; W 2/83|DH Mannheim; 23.06.1983; 2/83|Europäisches Patentamt; 15.03.1984; T 2/83">2/83 = GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 8 = NJW 1984, 2149; BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3).
Ist keine Prozeßvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es allerdings, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, daß die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (…so GmSOGB SozR 1500 § 73 Nr. 4 S 10 f;… BSG SozR 1500 § 73 Nr. 5 S 12; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 6).
Zwar sind das Vorliegen der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit der Klage von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 S 3 mwN, dazu bereits oben).
- BSG, 22.09.2009 - B 2 U 32/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessvertretung einer Berufsgenossenschaft - …
Das Vorhandensein der Vollmacht und die daran geknüpfte Zulässigkeit des Rechtsbehelfs sind im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (…vgl Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17.4.1984 - SozR 1500 § 73 Nr. 4; BSG Urteil vom 15.8.1991 - 12 RK 39/90 - SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 mwN).Vor der Verwerfung eines Rechtsbehelfs wegen fehlender Vollmacht bedarf es allerdings der Fristsetzung des Gerichts mit der Aufforderung, die Prozessvollmacht vorzulegen, sowie des Hinweises auf die Möglichkeit, dass ohne Nachweis der Vollmacht der Rechtsbehelf als unzulässig verworfen werden kann (BSG Urteil vom 15.8.1991 - 12 RK 39/90 - SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 mwN).
- BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B
Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02
Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des …
- BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R
Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer …
- LSG Bayern, 02.03.2015 - L 15 SF 301/14
Fehlende Vollmachtsvorlage
- LSG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - L 4 KA 4/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2012 - L 11 AS 759/11
Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses bei der isolierten Anfechtung eines …
- LSG Bayern, 01.03.2001 - L 10 AL 165/99
- LSG Hessen, 23.09.2009 - L 6 AS 275/08
Grenzen der Mitwirkungspflicht bei der Versagung von Sozialleistungen
- BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 6/04 R
Krankenversicherung - vorläufiger Risikostrukturausgleich für 1994
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95
Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren
- LSG Bayern, 29.03.2007 - L 9 EG 160/03
Bayerisches Landeserziehungsgeld für eine türkische, Bundeserziehungsgeld …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - vollmachtsloser Vertreter - …
- LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 6 SB 1439/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessvollmacht per Telefax - Prozessurteil - …
- LSG Baden-Württemberg, 24.09.2019 - L 9 R 3982/18
- LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - …
- VG Berlin, 09.05.2007 - 1 A 76.06
Klage gegen die teilweise Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße …
- LSG Bayern, 14.12.2006 - L 14 KG 7/06
Auslegung einer Vollmacht zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Nichtzahlung …
- BSG, 16.07.2003 - B 13 RJ 83/02 B
Einreichung von Prozessvollmachten, Fristsetzung
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - L 7 AY 1799/06
Einreichung der Prozessvollmacht
- SG Braunschweig, 17.03.2010 - S 17 AS 3620/09
Widerspruchsbescheid als alleiniger Gegenstand einer Klage; Aufhebung eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
Originalvollmacht; rechtliches Gehör; Zurückverweisung; Verfahrensfehler
- SG Nordhausen, 18.04.2012 - S 12 AS 149/12
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
- SG Nordhausen, 27.07.2012 - S 12 AS 6845/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines …
- LSG Bayern, 29.04.2004 - L 9 AL 369/00
Versagung von Arbeitslosenhilfe bei Verletzung der Mitwirkungspflichten; …
- SG Nordhausen, 23.01.2013 - S 12 AS 3290/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Kostengrundanerkenntnis des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - L 16 KR 7/04
Krankenversicherung
- LSG Bayern, 15.12.2005 - L 9 EG 158/03
Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren; Bestehen eines Richters auf …
- LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
- LSG Sachsen, 24.07.2001 - L 6 KN 4/01
Rücknahme von Umwertungsbescheiden und nachfolgenden Rentenanpassungen
- SG Aachen, 29.10.2007 - S 9 U 68/07
Geltendmachung von Hinterbliebenenleistungen auf Grund eines tödlichen Unfalls …
- SG Nordhausen, 30.04.2012 - S 12 AS 4313/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Mangel der Prozessvollmacht - mangelnde Klarheit …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2007 - L 4 KR 213/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2007 - L 2 SB 91/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 R 996/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2008 - L 10 R 340/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2007 - L 8 B 36/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1993 - L 11 Ka 51/92
Prozeßvollmacht; Vorlage; Verkündung; Rechtsanwalt; Heilung; Akte; Vollmacht; …
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 R 3635/09
- LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 8 SB 5185/07
- SG Oldenburg, 07.06.2007 - S 44 AS 1155/06
- SG Oldenburg, 20.02.2007 - S 44 AS 1289/06
- SG Oldenburg, 18.10.2006 - S 44 AS 356/06
- SG Stade, 26.01.2006 - S 6 AL 163/04