Rechtsprechung
   BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2246
BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79 (https://dejure.org/1980,2246)
BSG, Entscheidung vom 23.09.1980 - 12 RK 41/79 (https://dejure.org/1980,2246)
BSG, Entscheidung vom 23. September 1980 - 12 RK 41/79 (https://dejure.org/1980,2246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung während der Zeit als ehrenamtlich tätiger erster Bürgermeister; Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde; Ehrenamtliche Bürgermeister als abhängig Beschäftigte; Ehrenamtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 6/74

    Beamter - Versicherungsfreiheit

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Es entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß sich die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von Beamten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 AVG) nicht auf Beschäftigungsverhältnisse erstrecken, die der Beamte neben seinem Dienstverhältnis unterhält (BSG Urteil vom 114. September 1978 - 12 RK 57/76 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209 f.; 31, 66, 68; 20, 123, 126 ff.).

    Damit gewinnt er einerseits einen seinem zusätzlichen Einkommen entsprechenden Versicherungsschutz (BSGE 31, 66, 68; 20, 123, 127 f.); andererseits wird vermieden, daß er durch eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt einen gegenüber den versicherungspflichtigen Beschäftigungsgruppen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorsprung erhält (Gedanke der Solidarität, vgl. BSG Urteil vom 14. September 1978 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209).

    Das Urteil des Senats vom 23. November 1973 - 12 RK 22/72 - (DOK1974, 315) zur Versicherungsfreiheit von Bundesbahnbeamten, die unter Wegfall ihrer Bezüge beurlaubt und als Geschäftsführer einer betrieblichen Sozialeinrichtung der Deutschen Bundesbahn beschäftigt waren, betraf einen Sonderfall, dessen Voraussetzungen - Gewährleistung der Versorgungsanwartschaft auch für die Geschäftsführertätigkeit - hier nicht vorliegen (vgl. dazu BSGE 40, 208, 210).

    Die Befreiungsvorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 3 AVG mag zwar auch auf andere als beamtenrechtlich ausgeformte Versorgungsleistungen entsprechend anwendbar sein, soweit nämlich die Versorgungsanwartschaft einer beamtenrechtlichen vergleichbar ist (vgl. BSGE 40, 208, 209 f.).

  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67

    Mehrfachbeschäftigte - Mehrfache Versicherungspflichtigkeit - Versicherungsfreie

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Es entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß sich die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von Beamten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 AVG) nicht auf Beschäftigungsverhältnisse erstrecken, die der Beamte neben seinem Dienstverhältnis unterhält (BSG Urteil vom 114. September 1978 - 12 RK 57/76 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209 f.; 31, 66, 68; 20, 123, 126 ff.).

    Damit gewinnt er einerseits einen seinem zusätzlichen Einkommen entsprechenden Versicherungsschutz (BSGE 31, 66, 68; 20, 123, 127 f.); andererseits wird vermieden, daß er durch eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt einen gegenüber den versicherungspflichtigen Beschäftigungsgruppen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorsprung erhält (Gedanke der Solidarität, vgl. BSG Urteil vom 14. September 1978 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209).

  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76

    Grenzschutzbeamter - Versicherungsfreiheit - Berufsförderung -

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Es entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß sich die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von Beamten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 AVG) nicht auf Beschäftigungsverhältnisse erstrecken, die der Beamte neben seinem Dienstverhältnis unterhält (BSG Urteil vom 114. September 1978 - 12 RK 57/76 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209 f.; 31, 66, 68; 20, 123, 126 ff.).

    Damit gewinnt er einerseits einen seinem zusätzlichen Einkommen entsprechenden Versicherungsschutz (BSGE 31, 66, 68; 20, 123, 127 f.); andererseits wird vermieden, daß er durch eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt einen gegenüber den versicherungspflichtigen Beschäftigungsgruppen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorsprung erhält (Gedanke der Solidarität, vgl. BSG Urteil vom 14. September 1978 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209).

  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 99/59
    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Es entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß sich die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von Beamten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 AVG) nicht auf Beschäftigungsverhältnisse erstrecken, die der Beamte neben seinem Dienstverhältnis unterhält (BSG Urteil vom 114. September 1978 - 12 RK 57/76 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209 f.; 31, 66, 68; 20, 123, 126 ff.).

    Damit gewinnt er einerseits einen seinem zusätzlichen Einkommen entsprechenden Versicherungsschutz (BSGE 31, 66, 68; 20, 123, 127 f.); andererseits wird vermieden, daß er durch eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt einen gegenüber den versicherungspflichtigen Beschäftigungsgruppen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorsprung erhält (Gedanke der Solidarität, vgl. BSG Urteil vom 14. September 1978 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209).

  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Sein Anspruch auf "Versorgung" soll den Beamten wirtschaftlich und sozial befähigen, seine gesamte Arbeitskraft für seinen Dienstherrn einzusetzen (BVerfGE 44, 249, 262 ff.; 39, 196, 200; 21, 329, 341 f. [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62]).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Sein Anspruch auf "Versorgung" soll den Beamten wirtschaftlich und sozial befähigen, seine gesamte Arbeitskraft für seinen Dienstherrn einzusetzen (BVerfGE 44, 249, 262 ff.; 39, 196, 200; 21, 329, 341 f. [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62]).
  • BFH, 03.12.1965 - VI 27/64 U

    Aufwandsentschädigungsleistungen an einen Bürgermeister

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Anders als der Bürgermeister nach der niedersächsischen Gemeindeordnung (LSG Niedersachsen - Urteil vom 26. Juni 1962 - Breithaupt 1962, 960) oder nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung - Urteil vom 3. Dezember 1965 - BStBl. III 1966, 130) ist der bayerische Erste Bürgermeister nicht nur der Vorsitzende des Gemeinderats, sondern hat auch dessen Beschlüsse zu vollziehen (Art. 36 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- vom 25. Januar 1952, GVBl. S. 19), unverändert übernommen in die Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Mai 1978, GVBl. S. 353).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Sein Anspruch auf "Versorgung" soll den Beamten wirtschaftlich und sozial befähigen, seine gesamte Arbeitskraft für seinen Dienstherrn einzusetzen (BVerfGE 44, 249, 262 ff.; 39, 196, 200; 21, 329, 341 f. [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62]).
  • BSG, 23.11.1973 - 12 RK 22/72
    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Das Urteil des Senats vom 23. November 1973 - 12 RK 22/72 - (DOK1974, 315) zur Versicherungsfreiheit von Bundesbahnbeamten, die unter Wegfall ihrer Bezüge beurlaubt und als Geschäftsführer einer betrieblichen Sozialeinrichtung der Deutschen Bundesbahn beschäftigt waren, betraf einen Sonderfall, dessen Voraussetzungen - Gewährleistung der Versorgungsanwartschaft auch für die Geschäftsführertätigkeit - hier nicht vorliegen (vgl. dazu BSGE 40, 208, 210).
  • BSG, 21.01.1969 - 3 RK 81/67
    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79
    Da jedoch in den Kommunalverfassungen der einzelnen Länder die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Bürgermeister unterschiedlich ausgestaltet ist, kann ihre Versicherungspflicht nur für das jeweilige Bundesland beurteilt werden (vgl. auch Urteil des BSG vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 - zu einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Saarland: DAngVers 1969, 81 f.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 1/2, 51. Nachtrag, S. 308 f.).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RAr 1/79

    Angestelltenversicherungsgesetz - Vorstandsmitglied - Versicherungsverein

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auch der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Beamte ist jedoch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigter und deswegen dem Grunde nach in der gesetzlichen RV versicherungspflichtig (vgl BSGE 36, 258, 261 = SozR Nr. 24 zu § 3 AVG; BSGE 50, 231, 233 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12; BSGE 56, 107, 108 [BSG 15.12.1983 - 12 RK 48/81] = SozR 2200 § 1229 Nr. 18; vgl auch Funk in Kasseler Komm, Sozialversicherungsrecht, RdNr 16 zu § 5 SGB VI).

    Der Senat hat in stRspr entschieden, daß Ehrenbeamte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt stehen, wenn sie über Repräsentationsfunktionen hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (BSGE 47, 201, 204 f sowie 206 f = SozR 2200 § 165 Nr. 32 für den Verbandsvorsteher eines öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbandes; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 44 S 60 und BSGE 50, 231 ff = SozR 2200 § 1229 Nr. 12 für einen ehrenamtlichen Bürgermeister).

    Dies ist in einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamtes in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (vgl BSGE 50, 231, 232 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12 und BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 41).

  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83

    Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt -

    Zur Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters entspricht es gesicherter Rechtsprechung des BSG, daß weder dessen Rechtsstellung als Organ der Gemeinde mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter noch die Bezeichnung der einen Verdienstausfall ausgleichenden Vergütung als Aufwandsentschädigung von vornherein die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses ausschließen (Urteile des 12. Senats vom 27. März 1980 in SozR 2200 § 165 Nr. 44 und vom 23. September 1980 BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12; im Ergebnis schon Urteil des 3. Senats vom 21. Januar 1969 - 3 RK 81/67 - Breithaupt 1969, 823).

    Bürgermeister wurden als abhängig Beschäftigte angesehen, wenn sie in diesem Amt über Repräsentationsaufgaben hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen ausüben; das kann nur für das jeweils betroffene Bundesland beurteilt werden, da in den Kommunalverfassungen der einzelnen Länder die Rechtsstellung der (ehrenamtlichen) Bürgermeister unterschiedlich ausgestaltet ist (BSGE 50, 231, 232).

    Soweit der Bürgermeister nach der Kommunalverfassung als Vorsitzender des Gemeinderats Repräsentationsaufgaben wahrnimmt, ohne daß ihm zugleich die Funktion als Verwaltungsspitze zukommt, wie dies z.B. nach der niedersächsischen Gemeindeordnung oder nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung der Fall ist, wurde ein Beschäftigungsverhältnis bzw. ein steuerrechtliches Dienstverhältnis verneint (vgl. BSGE 50, 231, 232; BFHE 84, 361); wenn er jedoch als Hauptgemeindebeamter Leiter der Gemeindeverwaltung ist, wie dies nach der saarländischen Kommunalverfassung (BSG Breithaupt 1969, 823), nach der bayerischen Kommunalverfassung (BSGE 50, 231; BFHE 101, 389) und wohl auch in Schleswig-Holstein der Fall war (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 44, der Rechtsstreit wurde zur Klärung der Verhältnisse in einer amtsangehörigen Gemeinde zurückverwiesen), wurde ein Beschäftigungsverhältnis angenommen.

    Zur Verwaltungstätigkeit gehört entgegen der Ansicht des LSG auch die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 Nr. 3 GemO dem Ortsbürgermeister obliegende Außenvertretung der Gemeinde einschließlich der Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen, wie bereits der 12. Senat im Urteil vom 23. September 1980 (BSGE 50, 231, 232) entschieden hat.

  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Feuerwehrführungskräfte in

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG zum Leistungsrecht hat der Senat in ständiger Rechtsprechung auch entschieden, dass Ehrenbeamte in einer abhängigen Beschäftigung von § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, wenn sie dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (BSG vom 27.3.1980, 12 RK 56/78, SozR 2200 § 165 Nr. 44; vom 23.9.1980, 12 RK 41/79, SozR 2200 § 1229 Nr. 12; vom 23.7.1998, B 11 AL 3/98 R SozR 3-4100 § 138 Nr. 11; vom 25.1.2006, B 12 KR 12/05 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 und vom 4.4.2006, B 12 KR 76/05 B, juris).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 139/09

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung eines Ehrensolds für die Tätigkeit als

    Der Ehrensold ist nicht als (zusätzliche) Versorgungsleistung zur Sicherung der Lebensführung des Ehrenbeamten gedacht, sondern vielmehr als eine Art Treueprämie, um Bürgermeistern mit besonders langer Amtszeit Dank und Anerkennung seitens der Gemeinde zuteil werden zu lassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz RiA 1999, 149, 150; jeweils zum ähnlich ausgestalteten Ehrensold in Bayern nach dem KWBG: BSGE 50, 231, 234 f.; VG München Urteil vom 27. Juli 2004 - M 5 K 03.5309 - juris Rn. 20 f.; Klattenhoff in: Rahm/Künkel Handbuch des Familiengerichtsverfahrens 4. Aufl. V Rn. 172).

    bb) Der Ehrensold nach dem EhrensoldG stellt somit weder ein Versorgungsanrecht nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen i.S.d. § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (BSGE 50, 231, 234 f.; OVG Rheinland-Pfalz RiA 1999, 149, 150; VG München Urteil vom 27. Juli 2004 - M 5 K 03.5309 - juris Rn. 20 f.; Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 142; Erman/Wellenhofer BGB 12. Aufl. § 1587 a Rn. 13; Hoppenz/Triebs Familiensachen 8. Aufl. A I § 1587 a Rn. 30; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 a Rn. 20; Klattenhoff in: Rahm/Künkel Handbuch des Familiengerichtsverfahrens 4. Aufl. V Rn. 172; Maier/Michaelis Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung 8. Aufl. Anm. 2.4; Palandt/Brudermüller BGB 68. Aufl. § 1587 a Rn. 17; Schwab/Hahne Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil VI Rn. 63 a), noch wird er von den Auffangtatbeständen der §§ 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b BGB und 1587 a Abs. 5 BGB erfasst.

  • LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 138/06

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Nebentätigkeit eines Richters -

    Die Versicherungsfreiheit ist beschäftigungsbezogen und erstreckt sich nicht auf Beschäftigungsverhältnisse, die neben dem Dienstverhältnis unterhalten werden (BSG, Urteil vom 23. September 1980 - 12 RK 41/79 - juris), es sei denn, der Dienstherr spricht mit einer Gewährleistungsentscheidung die Ausdehnung der mit dem Beamtenverhältnis verbundenen Versorgungsanwartschaft auf das weitere Beschäftigungsverhältnis aus.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 BA 1208/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - beamteter Hochschullehrer -

    Auch die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ist beschäftigungsbezogen und erstreckt sich nicht auf Beschäftigungsverhältnisse, die neben der Tätigkeit als Beamter ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 23. September 1980 - 12 RK 41/79 - BSGE 50, 231; Berchtold in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 5 SGB VI Rdnr. 2; Dankelmann in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 5 Rdnr. 68; Fichte in Hauck/Noftz, Stand Mai 2017, § 5 SGB VI Rdnrn. 51 und 81; Guttenberg in Kasseler Kommentar, Stand März 2020, § 5 SGB VI Rdnr. 14; Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 5. Aufl. 2017, § 5 Rdnr. 13).
  • LSG Sachsen, 23.02.2005 - L 1 KR 38/02

    Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    In diesem Zusammenhang hat das BSG ausgeführt, nach der bayerischen Kommunalverfassung habe der Erste Bürgermeister nicht nur Repräsentationsaufgaben wahrgenommen, sondern in erheblichem Umfang auch Verwaltungsaufgaben zu erfüllen gehabt (BSGE 50, 231 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12).

    Dies sei in einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamtes in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (unter Hinweis auf BSGE 50, 231).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2020 - L 1 BA 24/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG haben Ehrenbeamte in einer abhängigen Beschäftigung von § 7 Abs. 1 SGB IV gestanden, wenn sie dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten haben (BSG, Urteile vom 27. März 1980, 12 RK 56/78, vom 23. September 1980, 12 RK 41/79, vom 23. Juli 1998, B 11 AL 3/98 R, vom 25. Januar 2006, B 12 KR 12/05 R, und vom 4. April 2006, B 12 KR 76/05 B).
  • BSG, 11.06.1986 - 1 RA 7/85

    Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - Rechtspraktikantenverhältnis

    Maßgebend ist vielmehr, daß er in seinem Beschäftigungsverhältnis eine beamtenrechtliche oder dieser vergleichbare Versorgungsanwartschaft genießt (vgl BSGE 40, 208, 209f = SozR 2200 § 169 Nr. 1 S 3; BSGE 50, 231, 234 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12 -8.

    Derartige Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift (vgl ua BSG SozR 2200 § 1229 Nr. 1 S 2; BSGE 50, 231, 233 = SozR 2200 § 1229 Nr. 12 S 18; BSGE 56, 107, 108 = SozR aaO Nr. 18 S 28).

  • LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09

    Selbständige nebenberufliche Lehrtätigkeit eines Beamten im Nebenberuf -

    24 Angesichts der Allgemeingültigkeit von Gesetzen sieht der Senat keinen Spielraum, die einzelnen Tatbestandsmerkmale - konkret den Begriff des "Lehrers" - im Sinne des Klägers einzelfallbezogen zu definieren: Die in der Berufungsbegründung vom 30.04.2009 aufgezeigte "Korrekturmöglichkeit" ist weder mit den Regeln der Gesetzesauslegung vereinbar, noch verfassungsrechtlich geboten: Der eindeutige Wortlaut, der Zweck und Systematik des Gesetzes verbieten es, gesetzlich geregelte Tatbestände der Versicherungspflicht jeweils entsprechend der individuellen Schutzbedürftigkeit des Betroffenen, zu definieren (vgl. BSG SozR 2200 § 169 Nr. 1; BSG Urteil vom 23.09.1980; Az.: 12 RK 41/79).
  • OLG Nürnberg, 23.02.2022 - 11 UF 1106/21

    Einbeziehung des Ehrensolds in den Versorgungsausgleich bei der Scheidung

  • LSG Bayern, 14.10.2008 - L 5 KR 6/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2003 - L 14 RA 65/03

    Rentenversicherung

  • LSG Hessen, 28.07.2005 - L 8/14 KR 331/04

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit der

  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 75/87

    Aufschub der Nachversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 11 R 4119/10
  • BSG, 23.03.2009 - B 12 R 8/08 B
  • SG Dortmund, 16.02.2006 - S 26 R 148/05

    Zahlung von Pflichtbeiträgen durch die private Pflegeversicherung; Notwendigkeit

  • BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 2/87

    Voraussetzungen des Anspruchs auf das flexible Knappschafts-Ruhegeld -

  • VG München, 18.04.2012 - M 18 K 10.1876

    Bestätigung gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI; Voraussetzungen für die Befreiung von

  • SG Lübeck, 15.08.2003 - S 9 KR 208/01
  • SG Würzburg, 29.12.2006 - S 2 R 103/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht