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   BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86   

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https://dejure.org/1987,6606
BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86 (https://dejure.org/1987,6606)
BSG, Entscheidung vom 10.09.1987 - 12 RK 42/86 (https://dejure.org/1987,6606)
BSG, Entscheidung vom 10. September 1987 - 12 RK 42/86 (https://dejure.org/1987,6606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfähigkeit von mangels "Werkstattfähigkeit"nur in einer der Behindertenwerkstatt angegliederten Tagesförderstätte betreuten Behinderten nach dem Sozialversicherungsgesetz für Behinderte (SVBG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Unterschied zwischen den anerkannten Werkstätten und Tagesförderstätten nach § 1 u 2 SVBehindertenG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 149
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 34/78

    Versicherungspflicht nach dem SVBehindertenG

    Auszug aus BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86
    Wenn im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Juni 1980 (SozR 5085 § 1 Nr. 2) bei der Erörterung von möglichen Ausnahmen von der Versicherungspflicht nach dem SVBG von einer institutionell abgegrenzten Einrichtung die Rede sei, die einem Berufsbildungswerk entspreche, so sei damit eine Trennung gefordert worden, wie sie bei der Tagesförderstätte der Klägerin nicht bestehe; dann unterlägen aber alle von der Werkstatt einschließlich der Tagesförderstätte Betreuten der Versicherungspflicht nach dem SVBG.

    Die früheren Entscheidungen des Senats zu den §§ 1, 2 SVBG (SozR 5085 § 1 Nr. 2, § 2 Nr. 1) betrafen andere Fragen und stehen dem hier gefundenen Ergebnis nicht entgegen.

  • Drs-Bund, 25.06.1976 - BT-Drs 7/5483
    Auszug aus BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86
    In ihnen wurden "Grundsätze zur Konzeption der Werkstatt für Behinderte" angewandt und bei Vorliegen der "Mindestvoraussetzungen für die vorläufige Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte" die entsprechenden vorläufigen Anerkennungen ausgesprochen (vgl die Antwort der Bundesregierung vom 29. August 1975 auf eine Kleine Anfrage betr Anerkennung von Werkstätten für Behinderte, BT-Drucks 7/3999, wo auf den S 7, 8 als Anlage 1 die "Grundsätze" und als Anlage 2 die "Mindestvoraussetzungen" abgedruckt sind; ferner Antwort der Bundesregierung vom 25. Juni 1976 auf eine Kleine Anfrage betr Konzeption der Werkstatt für Behinderte, BT-Drucks 7/5483).
  • Drs-Bund, 29.08.1975 - BT-Drs 7/3999
    Auszug aus BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86
    In ihnen wurden "Grundsätze zur Konzeption der Werkstatt für Behinderte" angewandt und bei Vorliegen der "Mindestvoraussetzungen für die vorläufige Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte" die entsprechenden vorläufigen Anerkennungen ausgesprochen (vgl die Antwort der Bundesregierung vom 29. August 1975 auf eine Kleine Anfrage betr Anerkennung von Werkstätten für Behinderte, BT-Drucks 7/3999, wo auf den S 7, 8 als Anlage 1 die "Grundsätze" und als Anlage 2 die "Mindestvoraussetzungen" abgedruckt sind; ferner Antwort der Bundesregierung vom 25. Juni 1976 auf eine Kleine Anfrage betr Konzeption der Werkstatt für Behinderte, BT-Drucks 7/5483).
  • Drs-Bund, 04.04.1984 - BT-Drs 10/1233
    Auszug aus BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86
    Außerdem ist insofern zu bemerken, daß es hier um die Zeit von Oktober 1976 bis April 1980 geht, in der sich das neue, 1975 geschaffene und gegenüber dem früheren Rechtszustand wesentlich verbesserte Behindertenrecht noch in einer Entwicklungsphase befand, die in dem hier einschlägigen Bereich erst durch den Erlaß der SchwbWV im August 1980 zu einem vorläufigen Abschluß gekommen ist (zur weiteren Entwicklung des Behindertenrechts vgl die Unterrichtung der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation - BT-Drucks 10/1233 - und die Neufassung des SchwbG vom 26. August 1986, BGBl I 1421).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Die Versicherungspflicht nach dem SVBG konnte nur eintreten, wenn die Behinderten fähig waren, noch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen und damit auch bei ihnen noch gewisse Merkmale eines abhängigen entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses vorhanden waren, an die das Gesetz sonst die Versicherungspflicht knüpft (vgl BSG vom 10.9.1987 - 12 RK 42/86 - BSGE 62, 149, 151 = SozR 5085 § 1 Nr. 4 S 11) .
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Soweit der Kläger die Benachteiligung junger freiwillig versicherter Schwerbehinderter gegenüber pflichtversicherten Behinderten in anerkannten Werkstätten beanstandet, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1987 (BSGE 62, 149 = SozR 5085 § 1 Nr. 4) die Abgrenzung dieses Kreises der versicherungspflichtigen Behinderten für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (aaO, 155, damals noch zu den §§ 1, 2 SVBG).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

    Damit sind die Merkmale gegeben, an die sonst das Gesetz die Versicherungspflicht knüpft (s § 165 Abs. 2 iVm § 165 Abs. 1 Nrn 1 und 2 RVO aF; § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - -SGB V-; ebenso § 1227 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 RVO: BSGE 62, 149, 151 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).

    Aufgrund dieser Gesetzesfiktion bedarf es nicht der Prüfung (s BSGE 62, 149, 154 = SozR 5085 § 1 Nr. 4; zum Recht vor Inkrafttreten des SVBG s BSGE 46, 244, 245 = SozR 4100 § 168 Nr. 7), ob - wofür die vom LSG getroffenen Feststellungen allerdings sprechen - die Kriterien vorliegen, die üblicherweise kennzeichnend für ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis sind, so etwa die unselbständige Arbeitsleistung in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht, die Weisungsgebundenheit oder die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl BSGE 46, 244, 248; Brackmann aaO Bd IIS 469g/h und 470a mwN).

    Folglich bezieht § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 SVBG auch die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, jedenfalls soweit sie im Arbeitsbereich tätig sind (s BSGE 62, 149, 151), in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit ein.

    Im Unterschied hierzu, und dies wird seitens des LSG verkannt, wird nach § 2 Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 Satz 2 SVBG ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis nur dann fingiert, wenn Behinderte, die in anderen Einrichtungen iS des § 2 Abs. 1 SVBG aufgenommen sind, eine Leistung erbringen, die einem Fünftel der Leistung eines voll erwerbstätigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht (zur Entstehungsgeschichte des SVBG und seiner sozialrechtlichen Bedeutung im einzelnen: BSGE 62, 149 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).

  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14

    Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im

    Die Einbeziehung behinderter Menschen in die Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI knüpft - ebenso wie die frühere Vorschrift des § 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 (BGBl. I S. 1061, SVBehindertenG) und entsprechend den Parallelvorschriften in § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V und § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII - unabhängig von der Leistungsfähigkeit, vom Maß der erbrachten Leistung und von der Erzielung eines Entgelts allein an die Tatsache der Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt an (vgl. BSGE 72, 187, 193; zu § 1 SVBehindertenG vgl. BSGE 62, 149, 151 ff.; BSG, SozR 5085 § 1 Nr. 2 S. 3 ff.; SozR 4100 § 58 Nr. 14 S. 23).
  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93

    Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen

    Die Aufnahme des Behinderten in den Arbeitsbereich setzt gemäß § 54 Abs. 1 und 3 SchwbG i.V.m. § 5 SchwbWV voraus, daß er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann; der Behinderte muß "werkstattfähig" sein (vgl zum Begriff BSGE 62, 149, 153 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93

    Pflegegeld für schwerpflegebedürftigen Behinderten auch bei Vollzeitarbeit in WfB

    Die Aufnahme des Behinderten in den Arbeitsbereich setzt gemäß § 54 Abs. 1 und 3 SchwbG iVm § 5 SchwbWV voraus, daß er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann; der Behinderte muß "werkstattfähig" sein (vgl zum Begriff BSGE 62, 149, 153 [BSG 10.09.1987 - 12 RK 42/86] = SozR 5085 § 1 Nr. 4).
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