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   BSG, 22.09.1988 - 12 RK 44/87   

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https://dejure.org/1988,11501
BSG, 22.09.1988 - 12 RK 44/87 (https://dejure.org/1988,11501)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 12 RK 44/87 (https://dejure.org/1988,11501)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 12 RK 44/87 (https://dejure.org/1988,11501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehinderteneigenschaft - Schwerbehindertenbescheid des Versorgungsamts - deklaratorischer Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderter - Feststellung - Beitritt - Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.04.1979 - 8b RK 1/78

    Prüfung der Beitrittsberechtigung Schwerbeschädigter durch KK

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 44/87
    Das hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits in seiner Entscheidung vom 30. April 1979 (BSGE 48, 167 : SozR 2200 5 1760 Nr. 1) klargestellt.
  • BVerwG, 30.04.2014 - 2 C 65.11

    Beamter; Ruhestand; Antrag; Auslegung; Zurruhesetzungsverfügung; Grund für die

    Hieran ändert auch nichts, dass die Feststellung der Schwerbehinderung lediglich deklaratorisch wirkt (BSG, Urteile vom 30. April 1979 - 8b RK 1/78 - BSGE 48, 167 Rn. 15 und vom 22. September 1988 - 12 RK 44/87 - SozR 2200 § 176c Nr. 9 Rn. 12).
  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 3/01 R

    Merkzeichen G - rückwirkende Feststellung - gesundheitliche Voraussetzungen -

    Der Status des Schwerbehinderten und die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen beginnen grundsätzlich mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl BSGE 48, 167, 169 = SozR 2200 § 176c Nr. 1; BSG SozR 2200 § 176c Nr. 9; BSGE 60, 284, 285 = SozR 3870 § 3 Nr. 23; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl, RdNr 11 ff zu § 1, RdNr 37 zu § 4; Dopatka in GK-SchwbG, 2. Aufl, RdNr 149 zu § 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - L 9 KR 245/04

    Freiwillige Mitgliedschaft; Beginn; Schwerbehinderung; Schwerbehindertenbescheid

    Die Fristberechnung nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 SGB V richtet sich nach dem Tag der Feststellung der Schwerbehinderung (vgl. BSG, SozR 2200 § 176c Nr. 9).

    Darin ist auch kein Missbrauch im Sinne der Risikoverschiebung zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu sehen, da der Schwerbehinderte mit einem frühzeitigen Beitritt gerade im Sinne des mit der Einführung einer Erklärungsfrist von drei Monaten verfolgten Zwecks, nämlich sich möglichst frühzeitig für den gesetzlich für ihn vorgesehenen Krankenversicherungsschutz zu entscheiden und sich nicht die Möglichkeit der Manipulation offen zu halten, handelt (BSG, SozR 2200 § 176c Nr. 9).

    Der Feststellungsbescheid vom 21. Mai 2001 nach § 4 Abs. 1 SchwbG hat keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung (BSG, SozR 2200 § 176c Nr. 9).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 2 A 10665/11

    Beamter; vorzeitige Zurruhesetzung; Antrag; Schwerbehinderteneigenschaft

    Danach bedarf die Schwerbehinderteneigenschaft keines statusbegründenden Rechtsakts, weshalb der Feststellung der Schwerbehinderung durch Verwaltungsakt keine konstitutive, sondern lediglich eine deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 12 RK 44/87 -, juris Rn. 12; Ritz, in: Cramer/Fuchs/Hirsch/Ritz, SGB IX, 6. Aufl. 2011, § 69 Rn. 14).
  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368

    Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand

    Danach bedürfe die Schwerbehinderteneigenschaft keines statusbegründenden Rechtsakts, weshalb der Feststellung der Schwerbehinderung durch Verwaltungsakt keine konstitutive, sondern lediglich eine deklaratorische Bedeutung zukomme (BSG, U.v. 22.09.1988 - 12 RK 44/87, juris Rn. 12; Ritz in Cramer/Fuchs/Firsch/Ritz, SGB IX, 6. Aufl. 2011, § 69 Rn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 67/10
    Der Feststellung durch Verwaltungsakt der zuständigen Behörde kommt keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Wirkung zu (vgl. für die Vorläuferregelung des § 4 Schwerbehindertengesetz: BSG, Urteil vom 22. September 1988 12 RK 44/87 - zur rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auch: BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 1/11 R - beide in juris).
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