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   BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95   

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https://dejure.org/1996,899
BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95 (https://dejure.org/1996,899)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1996 - 12 RK 46/95 (https://dejure.org/1996,899)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1996 - 12 RK 46/95 (https://dejure.org/1996,899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbständig Erwerbstätiger - Beitragsbemessung - Einnahmen - Arbeitseinkommen - Mindesteinnahmen-Grenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 133
 
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Wird zitiert von ... (139)

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/13 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    Dies hat das BSG bereits wiederholt entschieden (BSG SozR 3-5420 § 3 Nr. 2 S 11; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 104).
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Eine solche Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt (vgl BSG, Urteil vom 26.9. 1996, 12 RK 46/95, BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

    Maßgeblich ist hiernach nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts (vgl BSG, Urteil vom 26.9. 1996, aaO).

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Zur Beitragsbemessung ist das Arbeitseinkommen iS von § 15 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) und damit der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts, heranzuziehen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 26. September 1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 138 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 102 ff), der nicht vor Schluss des Kalenderjahres feststeht.

    Als Einnahmen des hauptberuflich selbstständigen Klägers waren seine 1999 erzielten Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit nach § 15 SGB IV zu berücksichtigen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 26. September 1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 138 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 102 ff).

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