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   BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76   

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BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76 (https://dejure.org/1978,2015)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1978 - 12 RK 53/76 (https://dejure.org/1978,2015)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 53/76 (https://dejure.org/1978,2015)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.05.1976 - 5 RKn 27/74
    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Unter Gesamteinkommen iS des § 313a Abs. 1 RVO sind daher nicht nur die Einkünfte der Einkunftsarten iS der §§ 2 Abs. 1, 13 bis 23 EStG, sondern auch Unterhaltsleistungen oder sonstige Zuwendungen verstanden worden (BSGE 7, 164; 37, 127: Unterhaltsleistungen; BSGE 42, 49, 52: Einkommen des Ehemannes einer Versicherten; BSGE 10, 78; Sachleistungen Dritter; Bayer. LSG aaO: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

    Für die gesetzliche Krankenversicherung ist deshalb auch zutreffend in Rechtsprechung und Schrifttum wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der Grundgedanke der Solidarität der Versicherten es bei den freiwillig Weiterversicherten ebenso wie bei den Pflichtversicherten verbietet, bei der Beitragsbemessung die individuellen Verhältnisse in einem über § 313a RVO und die in der Satzung eröffneten Möglichkeiten hinausgehenden Umfang zu berücksichtigen (BSGE 14, 104, 109; 42, 49, 53; Brackmann aaO, Bayer. LSG aaO).

    Allein deshalb ist bei der Beitragsbemessung nicht nur bei den Pflichtversicherten, sondern auch bei den freiwillig Weiterversicherten grundsätzlich das Bruttoeinkommen zugrunde zu legen (BSGE 42, 49, 53), ohne daß es auf die Einkunftsart ankommt (vgl ebenso zu § 1248 Abs. 4 b RVO: BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 RA 57/77 - SozR 2200 § 1248 Nr. 23).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Bedürftigkeit iS des § 138 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG- BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7 RAr 1/77 - SozR 4100 § 138 Nr. 2) und der erforderlichen Mittel iS des § 40 AFG - BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7/12 RAr 43/76 - SozR 4100 § 40 Nr. 15) sowie des 5. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Unterhaltsberechtigung eines Familienangehörigen im Rahmen des § 205 RVO - BSG Urteil vom 29. Juni 1978 - 5 RKn 39/76 - SozR 2200 § 205 Nr. 15).

    Erst wenn die positiven und die negativen Einkünfte aller bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nach § 313a Abs. 1 RVO zu berücksichtigenden Einkommensarten verrechnet sind, steht das Gesamteinkommen iS dieser Vorschrift fest (ebenso BSG, SozR 4100 § 138 Nr. 2).

  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 57/77

    Arbeitseinkommen - Gewinn aus selbständiger Tätigkeit - Rohgewinn

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Allein deshalb ist bei der Beitragsbemessung nicht nur bei den Pflichtversicherten, sondern auch bei den freiwillig Weiterversicherten grundsätzlich das Bruttoeinkommen zugrunde zu legen (BSGE 42, 49, 53), ohne daß es auf die Einkunftsart ankommt (vgl ebenso zu § 1248 Abs. 4 b RVO: BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 RA 57/77 - SozR 2200 § 1248 Nr. 23).

    Entsprechend hat das BSG für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit entscheiden (BSGE 30, 61, 64; Urteil des 1. Senats vom 30. Mai 1978 - 1 RA 57/77 - SozR 2200. § 1248 Nr. 23. Der 1. Senat (aaO) hat mit Recht darauf hingewiesen, daß das Gesetz (in § 1248 Abs. 4 Buchst b RVO) auf die um die Betriebsausgaben verminderten Einkünfte - den Rohgewinn iS des Einkommensteuerrechts abstellt.

  • BSG, 22.08.1969 - 3 RK 78/68

    Selbständige - Freiwilliger Versicherungsbeitritt - Beitragsberechnung -

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Entsprechend hat das BSG für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit entscheiden (BSGE 30, 61, 64; Urteil des 1. Senats vom 30. Mai 1978 - 1 RA 57/77 - SozR 2200. § 1248 Nr. 23. Der 1. Senat (aaO) hat mit Recht darauf hingewiesen, daß das Gesetz (in § 1248 Abs. 4 Buchst b RVO) auf die um die Betriebsausgaben verminderten Einkünfte - den Rohgewinn iS des Einkommensteuerrechts abstellt.

    Es handelt sich dabei um die im Einkommensteuerrecht sogenannten echten Werbungskosten (Blümich-Falk aaO § 9 Anm 2), die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aufgewendet werden müssen (BSGE 30, 61, 64).

  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 59/72
    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Beide Begriffe entsprechen einander (BSGE 7, 164, 167; 37, 127, 128; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 8. Aufl bis einschließlich 49. Nachtrag, S. 346 c).

    Unter Gesamteinkommen iS des § 313a Abs. 1 RVO sind daher nicht nur die Einkünfte der Einkunftsarten iS der §§ 2 Abs. 1, 13 bis 23 EStG, sondern auch Unterhaltsleistungen oder sonstige Zuwendungen verstanden worden (BSGE 7, 164; 37, 127: Unterhaltsleistungen; BSGE 42, 49, 52: Einkommen des Ehemannes einer Versicherten; BSGE 10, 78; Sachleistungen Dritter; Bayer. LSG aaO: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

  • BSG, 29.06.1978 - 5 RKn 39/76

    Familienhilfe für berufstätigen Ehegatte - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Bedürftigkeit iS des § 138 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG- BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7 RAr 1/77 - SozR 4100 § 138 Nr. 2) und der erforderlichen Mittel iS des § 40 AFG - BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7/12 RAr 43/76 - SozR 4100 § 40 Nr. 15) sowie des 5. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Unterhaltsberechtigung eines Familienangehörigen im Rahmen des § 205 RVO - BSG Urteil vom 29. Juni 1978 - 5 RKn 39/76 - SozR 2200 § 205 Nr. 15).
  • BSG, 06.10.1977 - 12 RAr 43/76

    Zur Ermittlung des Einkommens der Eltern, das auf den Bedarf des Auszubildenden

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Bedürftigkeit iS des § 138 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG- BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7 RAr 1/77 - SozR 4100 § 138 Nr. 2) und der erforderlichen Mittel iS des § 40 AFG - BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7/12 RAr 43/76 - SozR 4100 § 40 Nr. 15) sowie des 5. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Unterhaltsberechtigung eines Familienangehörigen im Rahmen des § 205 RVO - BSG Urteil vom 29. Juni 1978 - 5 RKn 39/76 - SozR 2200 § 205 Nr. 15).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Der Senat hat aber keine Bedenken, auf diesen Antrag des Klägers gem. § 202 SGG den in § 537 der Zivilprozeßordnung (ZPO) normierten allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz anzuwenden, wonach ein fehlerhaft im ersten Rechtszuge verbliebener Teil des Verfahrens dadurch in das Berufungsverfahren mit einbezogen werden darf, daß der Kläger einen entsprechenden Antrag stellt und die übrigen Beteiligten sich darauf einlassen (Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 36. Aufl, § 537 Anm 1 B; vgl auch BSGE 27, 146, 149; BSG SozR 1500 § 96 Nr. 6 S. 10).
  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    So hat der 3. Senat des BSG bereits - wenn auch nur beiläufig - dargelegt (BSGE 22, 173, 181), daß bei den übrigen Einkommensarten Betriebsausgaben und Werbungskosten abzusetzen seien.
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
    Das LSG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß das Sozialrecht vom Grundsatz des sozialen Ausgleichs (Solidaritätsprinzip) beherrscht wird (BVerfGE 11, 105, 117; 14, 312, 318).
  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 10/56
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Nur bei den nach § 313 der Reichsversicherungsordnung (RVO) freiwillig Weiterversicherten war ein Verlustausgleich unter verschiedenen Einkommensarten zur Ermittlung des Gesamteinkommens iS des bis zum 30. Juni 1977 geltenden § 313a Abs. 1 RVO zulässig, weil nach § 313a RVO ein am Einkommensteuerrecht orientierter Begriff des Gesamteinkommens maßgebend war (vgl Urteil des Senats vom 24. Oktober 1978, 12 RK 53/76, SozR 2200 § 313a Nr. 6 S 26 f).
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 11/20 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

    Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG iVm § 3 Abs. 1b BeitrVerfGrsSz folgt, dass der Werbungskostenabzug nicht nur für freiwillig Versicherte mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen gilt (zum Abzug von Schuldzinsen bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vgl BSG Urteil vom 23.9.1999 - B 12 KR 12/98 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 S 141 ff - juris RdNr 15 ff; s auch bereits BSG Urteil vom 24.10.1978 - 12 RK 53/76 - SozR 2200 § 313a Nr. 6 S 26 f - juris RdNr 22; zur parallelen Wertung hinsichtlich § 62 SGB V vgl BSG Urteil vom 19.9.2007 - B 1 KR 7/07 R - SozR 4-2500 § 62 Nr. 3 RdNr 17; zum Nettoprinzip bei Kapitalvermögen unter Ausschluss rein steuerrechtlicher Privilegierungen wie dem vertikalen Verlustausgleich vgl BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 KR 12/13 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 26 RdNr 27 ff und Sparerfreibetrag BSG Urteil vom 9.8.2006 - B 12 KR 8/06 R - BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, RdNr 19) , sondern auch für Versicherte, die Einnahmen aus Unterhaltsleistungen beziehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 2169/12

    Berücksichtigung einer Erbschaft als zur Verfügung stehendes Einkommen nach

    Denn die Beteiligten haben in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend erklärt, dass sie von einer Einbeziehung des Klägers in das Widerspruchs- und Klageverfahren ausgehen (BSG Urteil vom 24.10.1978, Az. 12 RK 53/76; vom 21.09.1967, Az. 6 Rka 27/65).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Gesamteinkommen -

    Wie der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil 12 RK 53/76 vom 24. Oktober 1978 zu Recht entschieden habe, seien Abschreibungen nach § 7b EStG bei der - zum Zwecke der Beitragsbemessung angestellten - Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu berücksichtigen.

    Dieses Ergebnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des 12. Senats des BSG zur Abgrenzung des Gesamteinkommens iS des (mit Wirkung vom 1. Juli 1977 außer Kraft getretenen) § 313a RVO, der in seinem Urteil 12 RK 53/76 - unter Berufung auf das obengenannte Urteil des 3. Senats 3 RK 65/62 vom 17. Dezember 1964, BSGE 22, 173, 181 - die Ansicht vertreten hat, daß bei der Ermittlung des Gesamteinkommens die Werbungskosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aufgewendet werden müssen, abgesetzt werden könnten, hierzu aber (bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) nicht die Abschreibungen nach § 7b EStG zu zählen seien (SozR 2200 § 313a RVO Nr. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 1602/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Fortbildungsveranstaltung

    Dabei kann vorliegend offenbleiben, inwieweit ein Einkommenssteuerbescheid überhaupt eine taugliche Grundlage für die Ermittlung der Einkommensverhältnisse nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 SchwbAV sein kann, vgl. zu vergleichbaren Fragen bei der Beitragsbemessung im Krankenversicherungsrecht BSG, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 53/76 -, juris, m.w.N., was insbesondere dann in Frage zu stellen ist, wenn der besteuerte Zeitraum (hier das Jahr 2007) bereits mehrere Jahre zurückliegt und insofern - gerade bei Selbstständigen - fraglich sein muss, ob diese Angaben ohne weiteres fortgeschrieben werden können.

    vgl. insoweit zu § 313a Abs. 1 Satz 2 RVO BSG, Urteile vom 29. April 1958 - 3 RK 17/56 -, BSGE 7, 164, vom 19. Juni 1959 - 3 RK 39/56 -, BSGE 10, 78, und vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 53/76 -, juris.

  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86

    Berücksichtigung negativer Einkünfte - Feststellung der Familienkrankenhilfe -

    In den Entscheidungen des BSG vom 22. Juli 1981 und 9. September 1981 (SozR 2200 § 205 Nr. 43; Die Leistungen 1981, 361) wurden bei der Berechnung des Gesamteinkommens iS des § 16 SGB IV, § 205 Abs. 1 Satz 2 RVO bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Abschreibungen nach § 7b EStG als nicht abzugsfähig betrachtet (vgl auch BSG vom 24. Oktober 1978, 12 RK 53/76, USK 78184, und BSG vom 28. April 1983, 12 RK 60/81, USK 83101).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.04.2012 - L 1 R 117/10

    Gesetzliche Rentenversicherung: Pflicht zur Zahlung der Beiträge in die

    Aus prozessökonomischen Gründen kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ((BSG) Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 53/76 -, SozR 2200 § 313a Nr. 6) unbeschadet der Einbeziehung in das Vorverfahren das Gericht über neue Verwaltungsakte mit entscheiden, sofern die Beteiligten nicht widersprechen.
  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 19/80
    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) zur Abgrenzung des - freilich nicht mit dem des § 16 SGB IV identischen - Begriffs des Gesamteinkommens iS des (mit Wirkung vom 1. Juli 1977 außer Kraft getretenen) § 313a RVO, der in seinem Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 53/76 - unter Berufung auf das Urteil des 3. Senats - 3 RK 65/62 - vom 17. Dezember 1964, BSGE 22, 173, 181 die Ansicht vertreten hat, daß bei der Ermittlung des Gesamteinkommens die Werbungskosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aufgewendet werden müssen, abgesetzt werden könnten, hierzu aber (bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) nicht die Abschreibungen nach § 7b EStG zu zählen seien (SozR 2000 § 313a RVO Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 KR 2588/14
    Zur Begründung verwies der Kläger auf eine Entscheidung des BSG vom 24.10.1978 - 12 RK 53/76 - und vom 26.10.1982 -3 RK 35/81 -, wonach bei mehreren Einkunftsquellen unterschiedlicher Einkunftsarten die Ergebnisse der einzelnen Einkunftsquellen zusammenzurechnen und gegebenenfalls positive Ergebnisse mit negativen zu saldieren seien.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 4437/15
    Es kann daher dahinstehen, ob über ihn im Rechtsstreit entschieden werden könnte, obwohl sich der Widerspruchsbescheid hierzu nicht ausdrücklich verhält (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 53/76 - juris, Rn. 16 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2014 - L 3 AL 1033/12
  • SG Marburg, 18.11.2003 - S 6 KR 506/01

    Rechtmäßigkeit der Beitragseinstufung i. R. der Mitgliedschaft als freiwillig

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