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   BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92   

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https://dejure.org/1994,1339
BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92 (https://dejure.org/1994,1339)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 12 RK 57/92 (https://dejure.org/1994,1339)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 57/92 (https://dejure.org/1994,1339)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 177
  • DB 1995, 1338
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    In einer früheren Entscheidung vom 18. Dezember 1984 (BSGE 50, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25) hat er darauf hingewiesen, daß bei der nachträglichen Umwandlung laufender Bezüge in einmalige eine vorbeugende Regelung gegen die Umgehung der Beitragspflicht dringlicher sein könnte als bei von vornherein vereinbarten Einmalzahlungen.

    Unter diesen Umständen ist das Gestaltungsermessen des Gesetzgebers durch eine wirtschaftlich bedeutsame Ausweitung der Zusagen von Einmalzahlungen derzeit nicht weiter eingeschränkt, als dies im Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984 (BSGE 58, 10, 15 = SozR 2200 § 180 Nr. 25 S 94) angenommen wurde.

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Der Senat ist durch die fehlende Beiladung der Pensionskasse an einer sachlichen Entscheidung nicht gehindert, weil die umstrittene Beitragspflicht nur die Rechtssphäre der Klägerin betrifft und Fragen des Beitragseinzugs nicht Gegenstand des Verfahrens sind (BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1).

    Die Pension der Klägerin ist eine Rente der betrieblichen Altersversorgung, was von ihr nicht in Zweifel gezogen wird und sich in Übereinstimmung mit der hierzu vorliegenden Rechtsprechung (vgl BSG SozR 2200 § 180 Nr. 40; BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1) aus den unangefochtenen Feststellungen des LSG ergibt.

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Denn es entspreche dem Solidaritätsprinzip, Versicherte nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit Beiträgen zu belasten (BVerfGE 79, 223 = SozR 2200 § 180 Nr. 46).

    Vor allem gebe es keinen sachlichen Grund dafür, die durchschnittlich höheren Kosten für die KVdR von den in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Mitgliedern auch für solche Rentner mittragen zu lassen, die durch ihre Altersversorgung insgesamt wirtschaftlich besser als der Durchschnitt der beschäftigten Mitglieder dastehen (vgl BVerfGE 79, 223, 237f = SozR 2200 § 180 Nr. 46 S 199f).

  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 8/85

    Unterlassung gesetzlich vorgesehener Leistungen - Klage eines Versicherten -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Dem entspricht die Unzulässigkeit der Klage eines Versicherten auf Unterlassung bestimmter Ausgaben zugunsten anderer Versicherter (BSGE 60, 248 = SozR 1500 § 54 Nr. 67; BVerfGE 78, 320 = SozR 1500 § 54 Nr. 86).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Dem entspricht die Unzulässigkeit der Klage eines Versicherten auf Unterlassung bestimmter Ausgaben zugunsten anderer Versicherter (BSGE 60, 248 = SozR 1500 § 54 Nr. 67; BVerfGE 78, 320 = SozR 1500 § 54 Nr. 86).
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    In einem solchen Fall ist die Einordnung als beitragspflichtig iS des § 180 Abs. 5 Nr. 2, Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 RVO nicht zweifelhaft (vgl BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 3).
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Der Senat hat insofern bereits entschieden, daß ein Arbeitgeber seine Beitragspflicht für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht mit der Behauptung zu mindern suchen kann, mit einem Teil der Beiträge würden angeblich verfassungswidrige Leistungen finanziert (BSGE 57, 184 = SozR 2200 § 385 Nr. 10).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen braucht der Gesetzgeber allerdings nicht um die differenzierende Berücksichtigung aller Fälle besorgt zu sein (BVerfGE 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 30 mwN).
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Beitragspflicht -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Die Pension der Klägerin ist eine Rente der betrieblichen Altersversorgung, was von ihr nicht in Zweifel gezogen wird und sich in Übereinstimmung mit der hierzu vorliegenden Rechtsprechung (vgl BSG SozR 2200 § 180 Nr. 40; BSGE 70, 105 = SozR 3-2500 § 229 Nr. 1) aus den unangefochtenen Feststellungen des LSG ergibt.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 46/86

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Direktversicherung - Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92
    Der Senat hat im Urteil vom 8. Dezember 1988 (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 47) ausgesprochen, daß laufende Leistungen anders als einmalige dazu dienen, das für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen zu erhöhen.
  • Drs-Bund, 02.01.1985 - BT-Drs 10/2681
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Hingegen sei die Vorschrift unanwendbar, wenn von vorne herein eine nicht wiederkehrende Leistung (Kapitalzahlung) vereinbart worden sei (BSGE 58, 10 ; SozR 3-2500 § 229 Nr. 4).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Gegen die Heranziehung von Versorgungsbezügen in der Form der nicht wiederkehrenden Leistung bestehen verfassungsrechtliche Bedenken auch dann nicht, wenn das entsprechende Rechtsverhältnis bereits vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurde (vgl insbesondere BSG, Urteile vom 13.9.2006, B 12 KR 5/06 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 4; vom 25.4.2007, B 12 KR 26/05 R, USK 2007-6 - die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 7.4.2008, 1 BvR 1924/07 [WM 2008, 1114 ff = DVBl 2008, 847 ff] nicht zur Entscheidung angenommen; vom 12.12.2007, B 12 KR 6/06 R, USK 2008, 98 und B 12 KR 2/07 R, USK 2005-81 = Die Beiträge Beilage 2008, 117 ff; vgl auch Urteile des Senats vom 18.12.1984, 12 RK 36/84, BSGE 58, 10, 14 f = SozR 2200 § 180 Nr. 25 S 92 ff; vom 15.12.1994, 12 RK 57/92, SozR 3-2500 § 229 Nr. 4 S 16 ff; vom 30.3.1995, 12 RK 10/94, SozR 3-2500 § 229 Nr. 10).
  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Bereits in der Entscheidung vom 18. Dezember 1984 (12 RK 36/84, BSGE 58, 10, 15 = SozR 2200 § 180 Nr. 25 S 92 ff) hat der Senat darauf hingewiesen, dass es dem Gestaltungsermessen des Gesetzgebers obliegt, zu entscheiden, ob er auch von vornherein als Einmalzahlungen vereinbarte Versorgungsleistungen im Interesse einer möglichst lückenlosen Regelung und zur Verhinderung von Umgehungsmöglichkeiten zur Beitragsbemessung heranzieht oder sie aus Vereinfachungs- und Praktikabilitätsgründen vernachlässigt und zunächst die Auswirkungen der bestehenden gesetzlichen Regelung beobachtet (vgl auch Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994, 12 RK 57/92, SozR 3-2500 § 229 Nr. 4 S 16 ff).
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