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   BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76   

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BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76 (https://dejure.org/1978,1290)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1978 - 12 RK 58/76 (https://dejure.org/1978,1290)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 (https://dejure.org/1978,1290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Propagandistin, Abhängigkeit, Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit

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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus, daß der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (BSGE 20, 6, 8; 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR Nrn. 62, 68, 71 und 72 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8).

    Eine persönliche Abhängigkeit ist vielmehr bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb gegeben, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer und Ort der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSGE 13, 196, 197, 201 f.; 35, 20, 21; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8).

    Andererseits kennzeichnen eine selbständige Tätigkeit das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit (BSGE 13, 196, 201; 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8) Ob eine Tätigkeit abhängig oder selbständig verrichtet wird, entscheidet sich letztlich danach, welche Merkmale überwiegen.

    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, haben diese ausschlaggebende Bedeutung (BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus, daß der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (BSGE 20, 6, 8; 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR Nrn. 62, 68, 71 und 72 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8).

    Andererseits kennzeichnen eine selbständige Tätigkeit das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit (BSGE 13, 196, 201; 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8) Ob eine Tätigkeit abhängig oder selbständig verrichtet wird, entscheidet sich letztlich danach, welche Merkmale überwiegen.

    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, haben diese ausschlaggebende Bedeutung (BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Eine persönliche Abhängigkeit ist vielmehr bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb gegeben, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer und Ort der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSGE 13, 196, 197, 201 f.; 35, 20, 21; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8).

    Andererseits kennzeichnen eine selbständige Tätigkeit das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit (BSGE 13, 196, 201; 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8) Ob eine Tätigkeit abhängig oder selbständig verrichtet wird, entscheidet sich letztlich danach, welche Merkmale überwiegen.

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Allerdings kann dies - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß" verfeinert sein (BSGE 16, 289, 294; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO).

    Andererseits kennzeichnen eine selbständige Tätigkeit das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit (BSGE 13, 196, 201; 16, 289, 293; 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8) Ob eine Tätigkeit abhängig oder selbständig verrichtet wird, entscheidet sich letztlich danach, welche Merkmale überwiegen.

  • BSG, 25.11.1976 - 3 RJ 1/75

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter für die Ausführung

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Läßt sich weder anhand der tatsächlichen Ausgestaltung einer Berufstätigkeit noch unter Berücksichtigung des im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willens der Vertragspartner feststellen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbständige Tätigkeit handelt, kann das bisherige Berufsleben als Indiz dafür dienen, was nach dem Willen der Vertragspartner gewollt war (Fortführung von BSG 25.11.1976 12/3 RJ 1/75 = USK 76178).

    Sollte auch die Berücksichtigung des Vertragswillens noch keine hinreichend sichere Entscheidung erlauben (was möglicherweise dann der Fall sein könnte, wenn sich ein übereinstimmender Wille über den Status des Beschäftigten dem Vertrag nicht entnehmen läßt), dann wird letztlich darauf abzustellen sein, von welcher der beiden Arten von Erwerbstätigkeiten das Berufsleben der Beigeladenen zu 1) überhaupt geprägt ist (Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178 - BSG Urteil vom 31. Juli 1958 - 3 RK 46/55 SozR Nr. 8 zu § 165 RVO - Verbandskomm., Stand Januar 1975, RVO § 1227 Anm. 8 S. 10).

  • BSG, 31.07.1958 - 3 RK 46/55

    Wesentlicher Verfahrensmangel - Wichtiges Merkmal für die Selbständigkeit oder

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Sollte auch die Berücksichtigung des Vertragswillens noch keine hinreichend sichere Entscheidung erlauben (was möglicherweise dann der Fall sein könnte, wenn sich ein übereinstimmender Wille über den Status des Beschäftigten dem Vertrag nicht entnehmen läßt), dann wird letztlich darauf abzustellen sein, von welcher der beiden Arten von Erwerbstätigkeiten das Berufsleben der Beigeladenen zu 1) überhaupt geprägt ist (Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178 - BSG Urteil vom 31. Juli 1958 - 3 RK 46/55 SozR Nr. 8 zu § 165 RVO - Verbandskomm., Stand Januar 1975, RVO § 1227 Anm. 8 S. 10).
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus, daß der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (BSGE 20, 6, 8; 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR Nrn. 62, 68, 71 und 72 zu § 165 RVO, BSG SozR 2200 § 1227 Nrn. 4 und 8).
  • BSG, 12.02.1970 - 2 RU 51/67

    Nebentätigkeiten - Hausschlachter - Abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Diese Rechtsprechung des erkennenden Senats steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des BSG vom 12. Februar 1970 - 7/2 RU 51/67 (BSGE 31, 1).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
    Wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit in etwa gleichermaßen für eine Selbständigkeit oder für eine Abhängigkeit spricht, wird das LSG den in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden eine ausschlaggebende Bedeutung beizumessen haben, sofern nicht zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts verletzt werden (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1978 - 12 RK 14/78 -).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Dazu gehört nicht eine wirtschaftliche Abhängigkeit (BSG Urteil vom 24.10.1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19 = Juris RdNr 11 ; BSG Urteil vom 30.6.2009 - B 2 U 3/08 R - Juris RdNr 19 ) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Dazu gehört nicht eine wirtschaftliche Abhängigkeit (BSG Urteil vom 24.10.1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19 = Juris RdNr 11 ; BSG Urteil vom 30.6.2009 - B 2 U 3/08 R - Juris RdNr 19 ) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Dazu gehört nicht eine wirtschaftliche Abhängigkeit (BSG Urteil vom 24.10.1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19 = Juris RdNr 11 ; BSG Urteil vom 30.6.2009 - B 2 U 3/08 R - Juris RdNr 19 ) .
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