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   BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76   

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https://dejure.org/1978,63
BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76 (https://dejure.org/1978,63)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1978 - 12 RK 6/76 (https://dejure.org/1978,63)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 (https://dejure.org/1978,63)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 194
 
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Wird zitiert von ... (280)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 12/77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    der ohne die Rechtsverletzung eingetreten wäre, durch eine Amtshandlung im Rahmen der Sozialversicherungsgesetze möglich ist (BSGE 44, 260, 262 mwN).

    Ein solcher Anspruch ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens; für die Entscheidung hierüber wären auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig (vgl hierzu BSGE 44, 426, 427 f; 44, 260, 262).

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Sie erscheint im Verhältnis zum Beitragsschuldner allein als Inhaberin der Forderung und damit als alleinige Gläubigerin (vgl eingehend BSGE 15, 118, 122f; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 8. Auflage bis einschl" 50o Nachtrag, S. 194 b mwN); die Einzugsstelle trifft gegenüber dem Beitragsschuldner die erforderliche Entscheidung aus eigenem Recht (Urteil des erkennenden Senats vom 50° Juni 1977 - 12/5 RK 91/75 - SozR 1500 5 101 Nr. 5)" Auch für die Erfüllung des Verwirkungstatbestandes ist nur die alleinige Verfügungsbefugnis der Beklagten maßgeblich° Nur sie ist im Verhältnis zum Beitragsschuldner in der Lage" das Recht geltend zu machen und nur von ihr kann auch billigerweise die rechtzeitige Geltendmachung des Anspruches erwartet werden" Hieran ändert auch die in s 4599 Abs. 4 BVD und in 5 424 Abs. 4 AVGgeregelte Bindung der Einzugsstelle an Erklärungen der Rentenversicherungsträger zu Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nichts.

    Die Entscheidung der Einzugsstelle bleibt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit von der Grundsatzerklärung unberührt (BSGE 15, 118, 124)" Daher könnte die Klägerin, selbst wenn die Beigeladene zu 1) entsprechende Erklärungen abgegeben hätte daraus Rechte nicht herleiten.

  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 10/56
    Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
    Erklärungen der Betriebsprüfer kann schließlich schon deshalb keine verbindliche Zusage (vgl dazu BSGE 14, 104, 107) auf die Unterlassung der Feststellung der Versiche- > rungspflicht der Bediensteten der Klägerin oder der Einziehung der Beiträge gesehen werden, weil die Betriebsprüfer aus den zuvor im einzelnen dargelegten Gründen für die Abgabe einer verbindlichen Zusage nicht zuständig waren.
  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr; vgl zB BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 37; BSGE 109, 22 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14, RdNr 36; BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 31; BSG SozR 4-2600 § 243 Nr. 4 RdNr 36; BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 1 RdNr 17; BSG SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 13; BSG Urteil vom 30.7.1997 - 5 RJ 64/95 - Juris RdNr 27; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f; BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 16/92 - FEVS 44, 478, 483 = Juris RdNr 23; BSG SozR 2200 § 520 Nr. 3 S 7; BSG Urteil vom 29.7.1982 - 10 RAr 11/81 - Juris RdNr 15; BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15; BSG Urteil vom 25.1.1972 - 9 RV 238/71 - Juris RdNr 17; vgl auch Hauck, Vertrauensschutz in der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, in Brand/Lembke , Der CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, 2012, S 147, 167 f).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    a) Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88, USK 8964).

    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen (BSGE 47, 194, 198 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11).

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete - erstens - infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dieser werde das Recht nicht mehr geltend machen (Vertrauensgrundlage), - zweitens - der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, das Recht werde nicht mehr ausgeübt (Vertrauenstatbestand), und - drittens - er sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15 mwN; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 18; BVerwGE 44, 339, 343 f) .
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