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   BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93   

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https://dejure.org/1995,1826
BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93 (https://dejure.org/1995,1826)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 12 RK 60/93 (https://dejure.org/1995,1826)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 12 RK 60/93 (https://dejure.org/1995,1826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Versicherungspflicht und Beitragspflicht durch zwei regelmäßig ausgeübte geringfügige Beschäftigungen - Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei der Beschäftigung als Raumpflegerin - Eine ständige Wiederholung über einen Zeitraum von mehr als zwei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 736 (Ls.)
  • NZS 1995, 516
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93
    Die Geringfügigkeit nach Nr. 1 des § 8 Abs. 1 SGB IV unterscheidet sich von der nach Nr. 2 dieser Vorschrift dadurch, daß die Beschäftigung bei Nr. 1 regelmäßig und bei Nr. 2 nur gelegentlich ausgeübt wird (Bestätigung von BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3) ist den beiden Regelungen der Nr. 1 und Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV im Zusammenhang zu entnehmen, daß es bei ihrer Anwendung zunächst darauf ankommt, ob eine Beschäftigung regelmäßig (dann gilt Nr. 1) oder nicht regelmäßig - also nur gelegentlich - (dann gilt Nr. 2) ausgeübt wird.

    Denn das Merkmal der Regelmäßigkeit ist auch dann erfüllt, wenn der Beschäftigte zu den sich wiederholenden Arbeitseinsätzen auf Abruf bereitsteht, ohne verpflichtet zu sein, jeder Aufforderung zur Arbeitsleistung Folge zu leisten (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 und aaO § 168 Nr. 6).

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86

    Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93
    Die Ansicht der Revision, bei Fehlern in der Beitragsberechnung seien Beitragsbescheide grundsätzlich vollständig aufzuheben, steht mit der Rechtsprechung des Senats nicht im Einklang (BSGE 64, 100 = SozR 2200 § 180 Nr. 44).
  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 84/70
    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93
    Bei gelegentlichen Tätigkeiten kam es auf die berufsmäßige Ausübung an, für die ua der Umfang der wöchentlichen Inanspruchnahme über einen längeren Zeitraum als Indiz angesehen wurde (vgl BSGE 32, 268 = SozR Nr. 6 zu § 1228; SozR Nr. 11 zu § 168 RVO; SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO; BSG SozR 2200 § 168 Nr. 3).
  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93
    Damit hat der Senat an die früheren Regelungen in § 168 Abs. 2 Buchst a und b, § 1228 Abs. 2 Buchst a und b RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung angeknüpft, die nach der Gesetzesbegründung durch § 8 SGB IV lediglich in überarbeiteter und vereinfachter Form zusammengefaßt werden sollten (BT-Drucks 7/4122 S 31; vgl auch BSGE 55, 1 [BSG 16.02.1983 - 12 RK 26/81] = SozR 2200 § 168 Nr. 7).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es geboten, bei (geringfügigen) Beschäftigungen eine Zuordnung zu einer der beiden Fallgruppen des § 8 SGB IV vorzunehmen (vgl BSG Urteil vom 11.5.1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 und Urteil vom 23.5.1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4) .
  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Für das Vorliegen von Regelmäßigkeit kommt es dabei nicht darauf an, ob die jeweiligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses von vornherein feststehen oder von Mal zu Mal vereinbart werden (BSG Urteil vom 7.5.2014 - B 12 R 5/12 R - SozR 4-2400 § 8 Nr. 6 RdNr 21 mwN; BSG Urteil vom 23.5.1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 20) .
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Denn § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kann neben "regelmäßigen" Beschäftigungen nicht auch "gelegentliche" erfassen, weil das Merkmal "berufsmäßig" in Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV sonst letztlich leerlaufen würde (vgl BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 19 mwN) .

    Auch unter Berücksichtigung einer - vor allem mit Blick auf die im Einzelfall schwierige Handhabung des Merkmals "regelmäßig" - an der Regelung mit eher rechtspolitischer Zielrichtung geübten Kritik (so zB Axer in von Maydell/Ruland/Becker, Sozialrechtshandbuch, 5. Aufl 2012, § 14 RdNr 34 mit Fußnote 101; vgl auch Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung - Pflegeversicherung, § 8 SGB IV RdNr 11, Stand Einzelkommentierung Februar 2013; Berchtold in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 3. Aufl 2013, § 8 SGB IV RdNr 3; Zimmermann in Sodan, Handbuch des Krankenversicherungsrechts, 2. Aufl 2014, § 4 RdNr 66) bietet der vorliegende Fall keinen Anlass, die aufgezeigte Rechtsprechung des Senats zu der im Kern unverändert gebliebenen Regelung aufzugeben (vgl bereits BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 19) ; gerade hier ermöglicht diese Rechtsprechung vorhersehbare Ergebnisse (dazu näher unten) .

    Das Merkmal der Regelmäßigkeit kann vielmehr auch erfüllt sein, wenn der Beschäftigte zu den sich wiederholenden Arbeitseinsätzen auf Abruf bereitsteht, ohne verpflichtet zu sein, jeder Aufforderung zur Arbeitsleistung Folge zu leisten (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S 20) .

    Auch das von der Beklagten für ihre Auffassung angeführte Urteil des Senats vom 23.5.1995 (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 4) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

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