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   BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77   

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BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77 (https://dejure.org/1979,1953)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1979 - 12 RK 7/77 (https://dejure.org/1979,1953)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 12 RK 7/77 (https://dejure.org/1979,1953)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    derartig begründete zeitliche Bindung vermag aber die persönliche Abhängigkeit der Beigeladenen zu 1) nicht zu begründen (vgl "auch BAG, Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - USK 7744).

    - 5 AZR 796/75 - USK 7744).

  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 6/72
    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    einseitig nach ihren jeweiligen Interessen bestimmten oder dies nur in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Beigeladenen zu 1) geschah oder ob etwa alle diese Fragen bereits bei Vertragsschluß festgelegt waren, so daß seitens der Kläger hierauf später kein einseitiger Einfluß - im Rahmen des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts -- mehr genommen werden konnte (vgl BSG, Urteil vom 7. August 1974 - 7 RAr 6/72 -.
  • BFH, 16.04.1971 - VI R 153/68

    Gaststätte - Musiker - Arbeitnehmer des Gastwirts - Kapellenleiter -

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    Entscheidend dafür, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Dienstleistung vorliegt, ist in solchen Fällen, inwieweit während der Durchführung der Aufgabe von Seiten der die Arbeit vergebenden Person Einfluß auf Ort, Zeit und Durchführung genommen werden kann (vgl für Bühnenprogramme BAG AP Nrn 14 und 19 zu 8 611 BGB Abhängigkeit; BAG APNr 1 zu 82 BUr1G, BFH BStBl II 1971, 656; BStBl II 1973, 636; BFH BB 1977, 176) .-.
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72

    Opernsänger - Gastspieltätigkeit - Selbständige Tätigkeit - Übernahme einer Rolle

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    Entscheidend dafür, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Dienstleistung vorliegt, ist in solchen Fällen, inwieweit während der Durchführung der Aufgabe von Seiten der die Arbeit vergebenden Person Einfluß auf Ort, Zeit und Durchführung genommen werden kann (vgl für Bühnenprogramme BAG AP Nrn 14 und 19 zu 8 611 BGB Abhängigkeit; BAG APNr 1 zu 82 BUr1G, BFH BStBl II 1971, 656; BStBl II 1973, 636; BFH BB 1977, 176) .-.
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    der Gestaltung der Tätigkeit und des Einsatzes der Arbeitskraft gegenübersteht (BSG, Urteil vom 13. Juli 1978 - 12 RK 14/78 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    - Au - - verhältnis oder als selbständige Dienstleistung ausgeübt wurde, so ist auf den im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Beteiligten abzustellen (BSG, Urteile vom 13. Juli 1978 - 12 RK 44/78 - und vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - beide zur Veröffentlichung bestimmt; BAG AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    Bedeutsamer noch als das wirtschaftliche Risiko ist daneben, ob die Beigeladene zu 1) zur Ausübung ihrer Tätigkeit darauf angewiesen war, daß ihr die Kläger Räume, Einrichtungen und Material zur Verfügung stellten oder ob sie ihre Tätigkeit auch unabhängig von einer einen größeren finanziellen Aufwand erfordernden Einrichtung ausüben konnte (BAG, Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 849/76 - DB 1978, 1035; vgl auch Beuthien/Wehler, RdA 1978, 2, #4; Rancke, ArbuR 1979, 9, 14 ff).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    - Au - - verhältnis oder als selbständige Dienstleistung ausgeübt wurde, so ist auf den im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Beteiligten abzustellen (BSG, Urteile vom 13. Juli 1978 - 12 RK 44/78 - und vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - beide zur Veröffentlichung bestimmt; BAG AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    Dies wäre dann der Fall, wenn sie ohne eine finanzielle Mindestgarantie oder die Garantie einer bestimmten Teilnehmerzahl nach der Anzahl der Teilnehmer bezahlt worden wäre (vgl BSG USK 76196; vel zum Unternehmerrisiko ferner BSGE 35, 20, 25).
  • BFH, 05.02.1971 - VI R 82/68

    Ehrenamtlicher Erster Bürgermeister - Arbeitnehmer der Gemeinde - Inanspruchnahme

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
    Diese Rechtsprechung wird auch vom Bundesfinanzhof (BFH) Beteilt (BFHE 115, 342, 344; ferner BFHE 101, 389, BFH DOK 41966, 202, 203).
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 9/58
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 3/78

    Betrieb des Baugewerbes - Abbrucharbeiten - Enttrümmerungsarbeiten - Entscheidung

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 50/76

    Rechtmäßigkeit einer Umlage zur Aufbringung der Mittel für die Produktive

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    - 12 RK 7/77 - SozR 2200 § 165 Nr. 36 mwN) setzt jede Angestelltentätigkeit (§§ 165 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 RVO; 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG) ein Beschäftigungsverhältnis voraus.

    nicht in jedem Falle für eine abhängige Beschäftigung sprechen, wie der erkennende Senat im Falle einer Volkshochschul-Dozentin ausgeführt hat; deren Tätigkeit sei nicht allein aus dem Grunde als abhängige Beschäftigung zu begreifen, weil sie zu einer vom Beschäftigenden festgesetzten Zeit und an einem von diesem bestimmten Ort zu erbringen sei (Urt. vom 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 = SozR 2200 § 165 Nr. 36).

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 5/80

    Lehrbeauftragte - Universitätsmitarbeiter - Freier Wissenschaftler - Vergütung -

    Zu der Frage, ob ein Lehrbeauftragter einer Hochschule als Angestellter versicherungspflichtig ist, hat der Senat in dem genannten Urteil vom 27. März 1980 (vgl auch die Urteile vom 19. Dezember 1979 - 12 RK 52/78 -, SozR 2200 § 166 Nr. 5 = USK 79 225, und vom 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 -, SozR 2200 § 165 Nr. 36 = USK 7929; vgl ferner das Urteil des 8. Senats des BSG vom 28. Februar 1980 - 8a RU 88/78 -, SozR 2200 § 539 Nr. 64 = USK 8028) erwogen:.

    Sie tragen auch, was ein weiteres wichtiges Merkmal einer selbständigen Tätigkeit gegenüber einer abhängigen Beschäftigung darstellt, ein Unternehmerrisiko insofern, als ihnen eine Vergütung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen gewährt wird; daraus folgt, daß ihnen ein Anspruch auf ein Mindesteinkommen, auf Entschädigung für zB wegen Störungen ausgefallene Stunden oder auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nicht zusteht (vgl insoweit auch die Urteile des Senats vom 16. Dezember 1976 - 12/3 RK 4/75 -, USK 76 196, betr. einen Tennislehrer; vom 13. Juli 1978 - 12 RK 14/78 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 17 = USK 78 105, betr. die Filialleiterin eines Schuhhandelsgeschäftes, und vom 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 -, SozR 2200 § 165 Nr. 36 = USK 7929, betr. eine Kursleiterin der Jugendhilfe).

    Gegenüber diesen Gesichtspunkten kann die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei Lehrbeauftragten nicht damit begründet werden, daß sie hinsichtlich Zeit, Ort und äußerem Rahmen ihrer Tätigkeit bestimmten Bindungen der Hochschule unterliegen (vgl Urteile vom 27. März 1980 und 1. Februar 1979 - aaO -).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 3335/11

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Der Begriff der Regelmäßigkeit betrifft daher die Häufigkeit und Voraussehbarkeit des Arbeitseinsatzes und nicht die Dauer der täglichen Beanspruchung (BSG, Urteil vom 01. Februar 1979 - 12 RK 7/77 - SozR 2200 § 165 Nr. 36).

    Es hat jedoch bei einer ehrenamtlichen Leiterin von Koch- und Bastelkursen einer Volkshochschule, die über mehrere Jahre hinweg dreimal im Jahr stattfanden, wenn sich genügend Teilnehmer meldeten, eine ständige Wiederholung und damit eine regelmäßige Beschäftigung angenommen (Urteil vom 01. Februar 1979 - 12 RK 7/77 - SozR 2200 § 165 Nr. 36).

  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 1/80

    Versicherungsrechtliche Beurteilung sogenannter Ultimo-Aushilfen

    Wie der erkennende Senat mehrfach (vgl. Urteile vom 25. November 1976 - 12/3 RJ 1/75 -, USK 76178, und vom 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 -, SozR 2200 § 165 Nr. 36 = USK 7929) entschieden hat, kann ein Beschäftigungsverhältnis, auch wenn es sich in dem genannten zeitlichen Rahmen hält, nicht mehr als gelegentlich ausgeübt angesehen werden, wenn es von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet war und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden sollte (vgl. auch das Urteil des Landessozialgerichts - LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 1975 - L 16 Kr 125/74 und dazu den Beschluß des BSG vom 26. Juni 1975 - 3 BK 11/75 -).

    Der Senat hat dort nämlich im Hinblick auf das Erfordernis der "Regelmäßigkeit" einen Unterschied gemacht zwischen den Fällen, In denen die (insgesamt 75 Arbeitstage nicht überschreitenden) Beschäftigungen nur ein- oder zweimal im Jahr erfolgten (so der damals entschiedene Fall), und denjenigen, in denen der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres zu häufigen, terminlich vorher im wesentlichen festliegenden "Einsätzen" herangezogen wurde (so der Fall der Volkshochschullehrerin, Urteil vom 1. Januar 1979 - 12 RK 7/77 - SozR 2200 § 165 Nr. 36, und auch der hier zu entscheidende Fall).

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 256/12

    Altersteilzeit - Aufstockungsleistung - Nebentätigkeit

    Deshalb hat das Bundessozialgericht bei einer Kursleiterin an eine Volkshochschule, deren Kurse über mehrere Jahre hinweg dreimal im Jahr stattfanden, wenn sich genügend Teilnehmer meldeten, eine ständige Wiederholung und damit eine regelmäßige Beschäftigung angenommen (BSG 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 - zu II der Gründe; vgl. auch BSG 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 -) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2002 - L 5 KR 8/02

    Keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für eine VHS-Dozentin

    Allerdings kann -gerade bei Diensten höherer Artdas Weisungsrecht eingeschränkt und zur ,,funktionsyerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert" sein (BSG 1.2.1979 -12 RK 7/77, SozR 2200 5 165 Nr. 36).

    Insgesamt trägt mithin die Klägerin ein Unternehmerrisiko insofern, als ihr eine Vergütung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen gewährt wird, sie insbesondere keinen Anspruch auf ein Mindesteinkommen, eine Entschädigung für ausgefallene Stunden oder auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat (vgl hierzu etwa BSG 16.12.1976 -1213 RK 4/75, USK 76196; 13.7.1978 -12 RK 14/78, SOZR 2200 5 1227 Nr. 17; 1.2.1979 -12 RK 7/77, SozR 2200 § 165 Nr. 36).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Der Begriff der Regelmäßigkeit betrifft daher die Häufigkeit und Voraussehbarkeit des Arbeitseinsatzes und nicht die Dauer der täglichen Beanspruchung (BSG, Urteil vom 01.02.1979, - 12 RK 7/77 -, in juris).

    Es hat jedoch bei einer ehrenamtlichen Leiterin von Koch- und Bastelkursen einer Volkshochschule, die über mehrere Jahre hinweg dreimal im Jahr stattfanden, wenn sich genügend Teilnehmer meldeten, eine ständige Wiederholung und damit eine regelmäßige Beschäftigung angenommen (Urteil vom 01.02.1979 - 12 RK 7/77 -, in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung

    Die Weisungsbefugnis, die der Arbeitgeber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis hat, erstreckt sich auf Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 28. Oktober 1960, Az: 3 RK 13/56, BSGE 13, 130, 132, vom 31. August 1976, Az: 12/3/12 RK 20/74, SozR 2200 § 1227 Nr. 4, vom 1. Februar 1979, Az: 12 RK 7/77, SozR 2200 § 165 Nr. 36, vom 24. Juni 1981, Az: 12 RK 35/80, SozR 2200 § 1227, vom 25. September 1981, Az: 12 RK 5/80 SozR 2200 § 165 Nr. 61, vom 24. September 1981, Az: 12 RK 43/79, SozR 2200 § 165 Nr. 63 und vom 21. April 1993, Az: 11 RAr 67/92, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; LSG NW, Urteil vom 21. Dezember 1999, Az.: L 5 KR 117/98).
  • LSG Hamburg, 28.11.2008 - L 6 R 122/06

    Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist § 7 Abs.

    Demgemäß sind in der Rechtsprechung Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalles als selbständig Tätige (vgl. z. B. BSG Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R, a. a. O mwN; BSG Urteil vom 19.12.1979 - 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5: Volkshochschuldozentin; BSG Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79, SozR 2200 § 165 Nr. 45: Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (vgl. z. B. BSG Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56, SozR Nr. 1 zu § 166 RVO: Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule; vgl. ferner die zurückverweisende Entscheidung BSG Urteil vom 01.02.1979 - 12 RK 7/77, SozR 2200 § 165 Nr. 36: Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe).
  • SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3343/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwerrente - Leistungshöhe - Anrechenbarkeit -

    Die Weisungsbefugnis, die der Arbeitgeber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis hat, erstreckt sich auf Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 28. Oktober 1960, Az: 3 RK 13/56, BSGE 13, 130, 132, vom 31. August 1976, Az: 12/3/12 RK 20/74, SozR 2200 § 1227 Nr. 4, vom 1. Februar 1979, Az: 12 RK 7/77, SozR 2200 § 165 Nr. 36, vom 24. Juni 1981, Az: 12 RK 35/80, SozR 2200 § 1227, vom 25. September 1981, Az: 12 RK 5/80 SozR 2200 § 165 Nr. 61, vom 24. September 1981, Az: 12 RK 43/79, SozR 2200 § 165 Nr. 63 und vom 21. April 1993, Az: 11 RAr 67/92, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; LSG NW, Urteil vom 21. Dezember 1999, Az.: L 5 KR 117/98).
  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 37/77
  • LSG Hamburg, 07.11.2017 - L 3 R 118/15

    Versicherungsfreiheit wegen zeitgeringfügiger Beschäftigung - Reinigungskraft,

  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78

    Verwaltungsakt gegenüber Behörden

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9/10 R 20/12
  • SG Bayreuth, 18.10.2006 - S 6 KR 221/05

    Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses des

  • LSG Hessen, 06.12.1979 - L 1 Ar 232/78

    Die Beitragspflicht begründende Beschäftigung; Zurechnung von Arbeitsleistungen

  • SG Duisburg, 19.03.2015 - S 16 AL 100/12

    Anforderungen an die Förderung der Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer

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