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   BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79   

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https://dejure.org/1980,12313
BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79 (https://dejure.org/1980,12313)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1980 - 12 RK 7/79 (https://dejure.org/1980,12313)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 (https://dejure.org/1980,12313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachentrichtung - Belegungsvorschrift - Antragsfrist - Ergänzung des Bescheides - Widerspruchsfrist

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 49/78
    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79
    Da der Erwerb der Nachentrichtungsberechtigung somit von der fristgemäßen Stellung eines entsprechenden Antrages abhängig war, hat der Senat diesen Antrag in ständiger Rechtsprechung als rechtsgestaltend angesehen, und zwar auch insofern, als es nicht um das Recht zur Beitragsnachentrichtung überhaupt, sondern um den Umfang der Beitragsnachentrichtung (Zahl und Klasse der Beiträge) geht; er hat deshalb eine nachträgliche Änderung, insbesondere eine Erweiterung des Antrages, grundsätzlich für unzulässig gehalten (Urteile vom 7. Juni 1979, 42 RK 55/78, und vom 12. Oktober 1979, 12 RK 49/78 und 5/79)".
  • BSG, 21.02.1980 - 4 RJ 53/79

    Reha-Antrag gilt nach einer erfolglos durchgeführten Reha-Maßnahme nach RVO 1241a

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79
    Wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anerkannt ist, genügt es, soweit das Gesetz die Stellung eines Antrags vorschreibt, daß der Berechtigte in erkennbarer Weise seinen Willen zum Ausdruck bringt, von seinem Antragsrecht Gebrauch zu machen (vgl zB BSG SozR Nrn 40 und 26 zu Art. 2 5 42 ArVNG; SozR 4460 5 24 Nr. 1; SozR 2200 % 124"ld Nr. 4; BSG-Urteile vom 54.1.4980 - 14 RA 36/79 -und vom 21.2"4980 - 4 RJ 53/79 -).
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78

    Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge - Antragsfrist - Änderung der

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79
    den (vgl auch den vom Senat mit Urteil vom 15. September 1979, 12 RK 60/78, entschiedenen Fall).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12

    Arbeitslosenversicherung

    In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass eine Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB X zulässig sei, wenn der angemessenen Berücksichtigung des Individualinteresses im Einzelfall Vorrang gegenüber dem - in gesetzlichen Fristen zum Ausdruck kommenden - Bedürfnis nach Rechtssicherheit beizumessen sei (BSG, Urt. v. 28.10.1981 - 12 RK 7/79).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 14/80

    Antrag auf Beitragsnachentrichtung - Konkretisierung des Antrags -

    Widerspruchsverfahrens bei dem Versicherungsträger eine im einzelnen genau bezeichnete Änderung des ergangenen Bescheides beantragt und dieser darauf einen entsprechenden Änderungsbescheid erläßt (so das schon genannte Urteil des Senats vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 -).
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 1/90

    Nachträgliche Änderung der Zahl und Höhe der Beiträge durch den

    Bis zum Eintritt der Bindungswirkung hat der erkennende Senat jedoch in seinen Urteilen vom 22. Februar 1980 (BSGE 50, 16 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36) und vom 27. März 1980 (SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 38) sowohl eine Herabsetzung als auch eine Erhöhung der früher gewählten Beitragsklasse für zulässig erklärt, in der erstgenannten der beiden Entscheidungen eine Herabsetzung unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zur Zahlung der Beiträge.
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84

    Aufstockungsverbot - Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    August 1981 unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 -" die Beklagte möge im Wege des % AH des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 10) über die begehrte Aufstockung der Nachentrichtung entscheiden.
  • LSG Bayern, 05.04.2007 - L 14 R 4041/04

    Anspruch eines verwitweten Ehegatten auf Erstattung von

    Gleichwohl entsteht das konkrete Nachentrichtungsrecht erst mit Antrag, der nicht allein verfahrensrechtliche Bedeutung hat (BSG vom 27.03.1980 - 12 RK 7/79; BSG vom 22.02.1980 - 12 RK 12/79), und der Nachentrichtungsbescheid regelt nicht nur die Modalitäten (Höhe der Beiträge, Zeiträume), sondern entscheidet über den Antrag und "verbraucht" diesen bei Bestandskraft.
  • BSG, 24.06.1981 - 12 RK 76/80
    Der erkennende Senat hat dazu in ständiger Rechtsprechung (vgl ua Urteile vom 18.11.1980 - 12 RK 55/79 - und 12 mc 82/79; vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 - und - 12 RK 61/79 - vom 22.2. 1980 - 12 RK 12/79 -) entschieden, daß es im Interesse des Versicherungsberechtigten an einer .
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 65/79
    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - und vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 -).
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 27/79
    vom 50. Januar 1980 - 12 RK 13/79 -, vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 -, vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 -).
  • BSG, 17.03.1981 - 12 RK 8/80
    Nach ständiger Rechtssprechung des Senats entfällt die Befugnis zu einer einseitigen Änderung eines Nachentrichtungsantrages durch den Antragsteller spätestens mit dem Eintritt der Bindung des Nachentrichtungsbescheides (Urteile vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 36, vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 - und vom 18. November 1980 - 12 RK 54/79, 12 RK 65/79, 12 RK 36/80 -).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 68/79
    - 12 RK 12/79- und vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 und 12 RK 61/799.
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