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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10   

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https://dejure.org/2010,26146
OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10 (https://dejure.org/2010,26146)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - 12 S 10.10 (https://dejure.org/2010,26146)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 12 S 10.10 (https://dejure.org/2010,26146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 9 Abs 1 RAVersorgG BB, § 9 Abs 2 RAVersorgG BB
    Rechtsanwalt - Beitragsbescheide eines Versorgungswerks; Prüfungsmaßstab bzgl. Satzungen im Eilverfahren, Bekanntmachungsmangel; Rechtskraft einer vorangegangenen Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 9 Abs 1 RAVersorgG BB, § 9 Abs 2 RAVersorgG BB, § 33 RAVS 1996/2002/2003
    Rechtsanwältin; Versorgungswerk; Satzung; Nichtigkeit; Prüfungsmaßstab; Beitragsbescheid; Bekanntmachungsmangel - verneint; Rechtskraft einer vorangegangenen Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Brandenburg, 23.10.2002 - 1 A 147/02

    Recht der freien Berufe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10
    Bereits in seinen Beschlüssen vom 22. Januar 2009 und 16. November 2009 hat der Senat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 9. Oktober 2002 (LKV 2003, 96) und vom 23. Oktober 2002 (LKV 2003, S. 521), wonach die Veröffentlichung einer Rechtsnorm in dem als Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg erscheinenden Amtlichen Anzeiger den rechtsstaatlichen Anforderungen grundsätzlich nicht genüge, wenn das Gesetz eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes Brandenburg vorsehe, vorbehaltlich einer weiteren Prüfung im Hauptverfahren in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht gefolgt werde.

    Dass in einem vorangegangenen Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner (VG Cottbus - 2 K 671/00 - = OVG Frankfurt (Oder) - 1 A 147/02.Z -) ein Bescheid des Beklagten vom 6. Februar 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Juli 1997 sowie in der Gestalt eines Änderungsbescheides vom 1. März 2001 rechtskräftig aufgehoben worden ist (Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 8. März 2002; Beschluss des OVG Frankfurt (Oder) vom 23. Oktober 2002 [LKV 2003, S. 521]), steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10
    Er ist dem öffentlichen Interesse am sofortigen Zahlungseingang bei der Vollstreckung öffentlicher Abgaben und Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geschuldet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992 - NVwZ 1993, 1112).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10
    Zwar ist damit im Sinne des § 121 VwGO rechtskräftig und damit verbindlich für die Streitbeteiligten entschieden, dass die seinerzeit angefochtenen Regelungen des genannten Bescheides rechtswidrig waren und die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt haben; doch ist der zur Begründung der rechtskräftigen Entscheidungen herangezogene Rechtssatz, die Satzung vom 3. Juli 1996 sei wegen eines Bekanntmachungsfehlers nicht wirksam geworden, als rechtliche Vorfrage und Begründungselement für die rechtskräftigen Entscheidungen seinerseits nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BVerwGE 115, 111, 117; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 2. Auflage, § 121 Rn. 73).
  • BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Regionalplans; Auslegung eines einschlägigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10
    Zur Begründung ist dabei auf die Zweifel hingewiesen worden, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. September 2003 (DVBl. 2004, S. 379) an der genannten Rechtsprechung für das Land Brandenburg geäußert hat.
  • OVG Brandenburg, 09.10.2002 - 3 D 81/00

    Normenkontrolle, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 12 S 10.10
    Bereits in seinen Beschlüssen vom 22. Januar 2009 und 16. November 2009 hat der Senat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 9. Oktober 2002 (LKV 2003, 96) und vom 23. Oktober 2002 (LKV 2003, S. 521), wonach die Veröffentlichung einer Rechtsnorm in dem als Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg erscheinenden Amtlichen Anzeiger den rechtsstaatlichen Anforderungen grundsätzlich nicht genüge, wenn das Gesetz eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes Brandenburg vorsehe, vorbehaltlich einer weiteren Prüfung im Hauptverfahren in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht gefolgt werde.
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und

    Insbesondere für eine derartige Konstellation - wie sie auch hier vorliegt - wird teilweise angenommen, dass Ersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag als versichert anzusehen sind, die Ansprüche hätten Schadensersatzcharakter, weil die Aufwendungen unfreiwillig erfolgt sind (so OLG Köln VersR 1983, 287; LG Bayreuth, Urteil vom 19. Mai 2010  12 S 10/10; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. A. 1.1 AKB 2008 Rn. 4; Mayer in Stiefel/Mayer, AKB 18. Aufl. AKB A Rn. 4; im Ergebnis auch HK-VVG/Halbach, 2. Aufl. A 1.1 AKB 2008 Rn. 9).
  • VG Potsdam, 22.02.2011 - 3 K 2928/05

    Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte; Beitragspflicht

    Demnach kommt es auf die Frage, ob die Satzung 1996 wirksam bekanntgegeben wurde (vgl. hierzu OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2002 - 1 A 147/02 - und andererseits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.05.2010 - OVG 12 S 10.10 -) und ob die Satzung 1996 an weiteren, vom Kläger mit der Fehlerübersicht geltend gemachten formellen Mängel leidet, nicht an.
  • VG Potsdam, 25.01.2011 - 3 K 2948/05

    Rechtmäßigkeit von Satzungsbeschlüssen der Vertreterversammlung des

    Demnach kommt es auf die Frage, ob die Satzung 1996 wirksam bekanntgegeben wurde (vgl. hierzu einerseits OVG für das Land Brandenburg, B. v. 23.10.2002 - 1 A 147/02.Z - und andererseits OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 19.5.2010 - OVG 12 S 10.10 -) und ob die Satzung 1996 an den weiteren von der Klägerin mit der in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Fehlerübersicht geltend gemachten formellen Mängel leidet, nicht an.
  • VG Potsdam, 02.11.2012 - 6 L 667/12

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

    Denn Beiträge zum Versorgungswerk sind ebenso wie die in § 9 Abs. 2 BbgRAVG genannten Nebenforderungen öffentliche Kosten im Sinne des 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, bei deren Anforderung der Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung zukommt (VG Potsdam, Urteil vom 1. November 2011 - VG 3 K 144/11 - unter Hinweis etwa auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2010 - OVG 12 S 10.10 -).
  • VG Berlin, 27.08.2020 - 12 L 59.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beitragsfestsetzung

    Hierbei findet die Prüfung dort ihre Grenzen, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht, deren abschließende Beurteilung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2010 - OVG 12 S 10.10 -, juris Rn. 2).
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