Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 16.12.2015 - 12 S 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40492
LG Düsseldorf, 16.12.2015 - 12 S 13/15 (https://dejure.org/2015,40492)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2015 - 12 S 13/15 (https://dejure.org/2015,40492)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 12 S 13/15 (https://dejure.org/2015,40492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren wegen der öffentlichen Zugänglichmachung eines Hörbuchs über ein sog. Filesharing-System; Bestimmung der Höhe des lizenzanalogen Schadensersatzes sowie der Höhe der Abmahnkosten

  • kanzlei.biz

    Zur Ermittlung des lizenzanalogen Schadensersatzes beim Filesharing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Absage für Privilegierung von "privaten Nutzern" bei der Schadensbemessung in Filesharingverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Privates Filesharing: Hoher Schadensersatz angesetzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privates Filesharing: Hoher Schadensersatz angesetzt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe des Schadensersatzes bei privatem Filesharing eines Hörbuchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11

    Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.12.2015 - 12 S 13/15
    Eine Verpflichtung zur Erstattung von Abmahnkosten besteht nicht, wenn die Abmahnung die Mindestanforderungen an ein Abmahnschreiben nicht erfüllt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.11.2011, Az.: I-20 W 132/11, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2014 - 20 W 40/13

    Streitwert von 6.000 EURO bei Verwendung mehrerer Lichtbilder ausreichend - auch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.12.2015 - 12 S 13/15
    Der Gegenstandswert für ein Abmahnschreiben entspricht gem. § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 12 Abs. 1 GKG dem Streitwert der Hauptsacheklage, der gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO nach freiem Ermessen auf der Grundlage des objektiven Interesses des Klägers an der Erlangung des von ihm begehrten Rechtsschutzes festzusetzen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.01.2014, Az.: I-20 W 40/13).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.12.2015 - 12 S 13/15
    Auch ist im Rahmen der Grundsätze der Lizenzanalogie eine Orientierung an dem Brutto-Verkaufspreis eines Portals, bei dem das Hörbuch heruntergeladen werden kann, im Grundsatz gerechtfertigt (BGH, Urt. v. 11.06.2015, Az.: I ZR 19/14, Rn. 58, zitiert nach BeckRS 2015, 20064).
  • AG Ingolstadt, 22.12.2016 - 16 C 1661/16

    Anforderungen an sekundäre Beweislast bei Urheberrechtsverletzung durch File

    In Einzelfällen wurden für Hörbücher in der Vergangenheit z. B. 300,- EUR (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 12 S 13/15 -, juris) sowie 450,- EUR (LG Köln, ZUM 2016, 301) pro Hörbuch zuerkannt.
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